DasAndere schrieb:Ich habe irgendwo gelesen, das nur das Grundstück verpachtet wird und das man dann dort eine Hütte oder ähnliches selber darauf bauen kann, nur das müsste dann auch später bei der Kündigung des Grundstücks wieder entfernt werden.
Ob CB oder der Verpächter dann die Hütte abgerissen ist fraglich...
Wenn es sich tatsächlich um eine klasische Schrebergartenanlage handelt, ist es üblich, für Grundstück und Haus zusammen einen Nachpächter zu suchen, das wird auch vom Verein übernommen, der meist eine Warteliste mit Interessenten hat. Sollte aber kein Nachfolger gefunden werden, dann muss der Pächter die Hütte entfernen lassen und das Grundstück in gerodetem Zustand zurückgeben, was aber mit enormen Kosten und einem erheblichen Geldverlust einhergehen würde. Letzteres kenne ich aber nur dann, wenn die komplette Schrebergartenanlage aufgelöst wird, z.B, wegen geplanter Bebauung. Irgendjemand findet sich immer auch für eine noch so heruntergekommene Hütte. Allerdings kann ein Pächter eine auf seinem gepachteten Grund stehende Hütte abreißen und eine neue draufbauen. Was Grund, Hütte und Bepflanzung wert sind, wird von einem unabhängigem Gutachter ermittelt und auch so abgerechnet.
Der Hinweis, dass CB eine "Kündigung" mal schnell abgegeben hat und dann davonfuhr, spricht für mich allerdings nicht dafür, dass es sich um einen klassischen Schrebergarten mit Vereinsführung handelt.
Von daher wäre es äußerst interessant zu wissen, warum und von wem die Hütte abgerissen wurde. Die EBs haben das aber sicher ermittelt.