Der Fall Sandra D.
08.09.2013 um 09:41@diegraefin
sicherlich gilt vor einer Veruteilung als Grundsatz die Unschuldsvermutung... und dabei spielt es KEINE Rolle ob Beweise vorliegen, der Verdächtige die Ermitter zur Leiche geführt hat oder ein unwiderrufenes Geständins abgelegt wurde. Jegliche Gedanken vor einer Verurteilung, sind Mutmaßungen.
Oder woher willst du wissen, das jemand bis zur Verhandlung keinen Rückzieher macht?
Deine Einschätzung ist somit ziemlich subjektiv!
sicherlich gilt vor einer Veruteilung als Grundsatz die Unschuldsvermutung... und dabei spielt es KEINE Rolle ob Beweise vorliegen, der Verdächtige die Ermitter zur Leiche geführt hat oder ein unwiderrufenes Geständins abgelegt wurde. Jegliche Gedanken vor einer Verurteilung, sind Mutmaßungen.
Oder woher willst du wissen, das jemand bis zur Verhandlung keinen Rückzieher macht?
Deine Einschätzung ist somit ziemlich subjektiv!