@Rho-ny-theta Ja, schon klar. Das Gesetzt kenne ich. Heißt bei uns nur TEG, vom Wortlaut her ist es aber sehr ähnlich.
Koschuh ist weder bei einem Schiff- oder Flugzeugunglück verschollen noch wurde er in einem Kriegsgebiet miltiärisch eingesetzt und verschwand. Hier käme nur §7 zu tragen, heißt, er müsste nachweislich einer anderen lebensgefährlichen Situation ausgesetzt gewesen sein, damit man ihn nach Ablauf eines Jahres für tot erklären könnte.
Die Bahn streitet eine lebensgefährliche Situation von vorneweg ab (keine Berührung mit einem fahrenden Zug, weil da sind Sensoren, da wäre das bemerkt worden, also wird ein Unfall ausgeschlossen). Der Bahn (und das meine ich generell, das würde die ÖBB ebenso machen) würde ich absolut nicht über den Weg trauen, die schieben natürlich einmal jede Verantwortung weit von sich. Aber egal.
Bedeutet das jetzt, solange keine Todesursache gefunden wird, woran Koschuh gestorben ist, wird kein Totenschein ausgestellt? Auch wenn die Knochen eindeutig ihm zugeordnet wurden? Das verstehe ich echt nicht. Tot ist er ja, ist doch vorderhand einmal egal, wodurch. Wie gesagt, dass man nicht die Freigabe zur Bestattung gibt und keine Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen kann, ok, aber kein Totenschein???
@Strandschwalbe Ja, schon klar. Deshalb frug ich ja so blöde.
FG, Karin