BullevonTölz schrieb:Dann geht er nicht zu einem x-beliebigen Anwalt. Nein, er nimmt sich RA Etzel. Er wollte auf Nummer sicher gehen, aus dem Ganzen unge-
schoren herauszukommen. Nimmt man wirklich gleich einen der besten Anwälte, wenn man unschuldig ist. Glaubt man dann nicht blauäugig an die Gerechtigkeit und dass nichts passieren kann, weil man ja nichts verbrochen hat?
Diesen Anwalt hat er nach meinen Erinnerungen erst dann genommen als er quasi um 6:30 abgeführtwurde und als der Mörder in der Boulevardpresse genannt wurde aufgrund einer (m.E mit Absicht) mißverständlichen Äußerung des neuen Ermittlers.
Das kann man ihm ja nun nicht negativ auslegen in dieser für ihn absurden Situation den besten Anwalt zu suchen. (Wurde der nicht durch einen Freund vermittelt oder war selbst ein Freund des Mannes ?)
BullevonTölz schrieb:Sie ließ sich nicht von ihm ins Schumanns fahren. Sie verabschiedeten sich anscheinend im oder vor dem Nachtcafe. Sie kann also ihren Mörder vor dem Schumanns getroffen haben. Sie kann aber auch ins Schumanns gegangen sein und es kann sich niemand an sie erinnern oder aber es war eine Ausrede und sie fuhr mit einem Taxi nach Hause.
Richtig, und obwohl oder vielleicht auch gerade weil sie dort Stammgast war, konnte sich Wochen später niemand erinnern, ob sie gerade an diesem Abend da war, oder nicht vielleicht einige Tage vorher
FritzPhantom schrieb:Das wäre für mich die schlüssigste Theorie. Aber wie war das 1992? Mit den Handys war das doch noch nicht so wie heute, ich glaube, ich hatte damals gar keins. Wenn jemand auf dem Festnetz angerufen hätte, hätte man den ausfindig machen können?
Handys gab es noch nicht höchstens C- Netz Autotelefone , aber die konnten Privatpersonen sich nicht leisten. Wer ein Telefon im Auto hatte musste reich sein.
Kosten: mehrere hundert DM Grundgebühr pro Monat, ca 2DM pro Minute und ein Gerätepreis von 3000,- bis 5.000,-
Zum Festnetz:
Die Vermittlungsstellen waren größtenteils analog. D.h. Anrufe konnten nur mit Fangschaltung und erheblich technischen Aufwand zurück verfolgt werden.
Beim Normalanschluß war es nicht möglich festzustellen, wer vor 15 Minuten oder auch die letzten Tage angerufen hat.
Der Anrufnachweis des letzten Begleiters konnte auch nur deshalb erfolgen, weil er von seiner Firma aus anrief, die mit einer modernen Telefonanlage (ISDN) ausgestattet war.
Von Kristins normalen" Haushaltstelefon" ließ sich gar nichts zurück verfolgen im Nachhinein.