Tote in der Aisch
27.06.2013 um 13:25Da hast du recht! Zeit wurde es.
Mystery84 schrieb:An das Motiv könne er sich nicht erinnern. Kann mir nicht vorstellen das es hier allein um Taktik seines Anwalts geht. Was meint ihr?Wenns keine Anwaltstaktik ist, kann es höchstens noch eine Schutzbehauptung sein. Dass es stimmt, schließe ich aus. Ein Mensch wird doch nicht plötzlich im Alter von 39 Jahren so unzurechnungsfähig, dass er jemanden grundlos tötet oder sich an den Grund dafür nicht mehr erinnern kann.
Mystery84 schrieb:An das Motiv könne er sich nicht erinnern. Kann mir nicht vorstellen das es hier allein um Taktik seines Anwalts geht. Was meint ihr?Eine Anwaltstaktik würde sich eher in völligem Schweigen äußern - dann hat man nämlich sämtliche Optionen offen hinterher. Das "nicht erinnern" klingt für mich eher nach einer Schamreaktion.
ich1977 schrieb:oder totschlag mit mildernden umständen...Das klappt nicht. Mit Unzurechnungsfähigkeit kann er sich nicht herausreden, nachdem er bereits kurz nach der Tat alles getan hat um die Tat zu vertuschen und dem Autofahrer auch nicht weiter negativ aufgefallen ist. Drogen scheiden damit schonmal aus. Ein Black-Out , der plötzlich im Alter von 39 Jahren zum ersten mal auftritt und derartig gravierende Folgen hat,
d.b.cooper schrieb:Der Anwalt kann ihm auch nicht direkt zu so etwas raten. Der ist auch der Wahrheit verpflichtet.Wenn Mordmerkmale erfüllt sind ist womöglich die beste Strategiedas , ganz zu schweigen - so wie im Fall Jauch. Aber "nicht erinnern" ist was völlig anderes - das klingt eher nach einer ersten Äußerung noch im Schockzustand, vor Eintreffen des Anwalts. Dass sich ein Mensch nämlich an eine so derartig schwerwiegende Tat nicht erinnern kann ist mehr als unwahrscheinlich.
Er wird ihm ein paar Möglichkeiten aufgezeigt haben und jeweils dazu gesagt haben was im Anschluß die beste Variante ist.