Kino.to wurde nun gelöscht
12.06.2011 um 15:03Das ist nicht nur ein Argument Der GVU, sondern auch einiger Juristen... Die Sachlage ist nach wie vor Unklar.
Das stimmt schon aber die Staatsanwaltschaft kann dir sehr wohl was anhaben!Dick schrieb:da mir die GVU eh nix anhaben kann
Das denke ich auch.....MrUncut schrieb:Ich denke falls die tatächlich jemanden verfolgen, dann mit Sicherheit einen, der dort einen aktuellen Kinofilm angeschaut hat, da es da wesentlich leichter wäre, eine Klage durchzubringen, als gegen jemanden, der dort Serien oder Dokus angeschaut hat, die vor 20 Jahren im TV kamen und noch kommen!
Wollen wir dieses mal für die Streamer hoffen......MrUncut schrieb:Allerdings betone ich nochmal, dass ich denke, das das eher Panikmache ist, um Leute jetzt einfach abzuschrecken, andere solcher Dienste zu nutzen!
Und wegen was wollen die dich verklagen? Was ist der Streitwert?MrUncut schrieb:Ich denke falls die tatächlich jemanden verfolgen, dann mit Sicherheit einen, der dort einen aktuellen Kinofilm angeschaut hat, da es da wesentlich leichter wäre, eine Klage durchzubringen, als gegen jemanden, der dort Serien oder Dokus angeschaut hat, die vor 20 Jahren im TV kamen und noch kommen! ;)
Warum sollte die Staatsanwaltschaft aktiv werden? Wo ist das öffentliche Interesse? Wo ist die Verhältnismäßigkeit? Sobald die Staatsanwaltschaft die Streamer verfolgt herrscht Mord und Totschlag in Deutschland - da dann alle Gerichte damit beschäftigt sind das Strafmaß für das ansehen von einer Folge King of Queens festzulegen :Pm7 schrieb:Das stimmt schon aber die Staatsanwaltschaft kann dir sehr wohl was anhaben!
Wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund erstellens einer illegalen Kopie eines geschützten Werkes!Comguard2 schrieb:Und wegen was wollen die dich verklagen? Was ist der Streitwert?
Öffentliches Interesse herrscht sehr wohl und das genau ist der Knackpunkt! Die Staatsanwaltschaft muss der Sache daher nachgehen, ob sie will oder nicht!Comguard2 schrieb:Wo ist das öffentliche Interesse?
Wie bereits geschrieben wurde denke ich nicht das Streamer in erster Linie wegen Serien oder Uralt-Filmen zur Rechenschaft gezogen werden sondern wohl eher für Kino-Blockbuster!Comguard2 schrieb:Sobald die Staatsanwaltschaft die Streamer verfolgt herrscht Mord und Totschlag in Deutschland - da dann alle Gerichte damit beschäftigt sind das Strafmaß für das ansehen von einer Folge King of Queens festzulegen :P
Doch nicht wegen dem Kopieren. Wenn die User was streamen erstellen sie genau eine Kopie. Warum sollte für einen Wert von 8 Euro ein Streitwert von 10.000 Euro entstehen? Dich haben sie wahrscheinlich wegen der Verbreitung über p2p dranbekommen? Das ist doch was ganz anderes.m7 schrieb:Wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund erstellens einer illegalen Kopie eines geschützten Werkes!
Der Streitwert wird sich im 5 stelligen Bereich befinden, ist eigentlich Standard und war bei mir damals auch so.
Wo mache ich denn einen heiden Aufstand hier? Ich sehe halt alles nicht durch dir rosa rote Brille und weiss wie sie dich erwischen können.Cesair schrieb:jetzt verstehe ich auch, wshalb du so einen heiden aufstand hier machst...
Bist du Betreiber solch eines Server's oder warum bist du dir so sicher?Cesair schrieb:Die Server von Kino.to beinhalten keine Information über geladene Streams.
Die Logs der Hoster auch nur über "angeklickt" oder "Nicht nageklickt".