stanmarsh schrieb:Ich denke, dass man dem Trend zu youtub&Co. irgendwie Einhalt gebieten will.
@stanmarsh |
@BishamonYoutube hat ja das Ziel “Broadcast yourself“, bei der Seite geht es also explizit darum, dass Nutzer Content erstellen und dieser Content geschaut wird.
War bisher auch kein Problem, denn Nutzer erstellen Content und Leute schauen es.
Jetzt will man also unbedingt Urheberrechte schützen, wo man sich fragen muss, wo werden diese verletzt und 2) nicht geahndet?
Youtube besitzt schon einen Uploadfilter, das Content-ID-System und gleicht Daten ab, monetarisiert oder demonetarisiert oder leitet die Monetarisierung um, Strikes werden verteilt und User abgemahnt und zahlen auch Strafe, wenn Urheber klagen.
Dass Urheberrechte hier nicht geschützt werden, ist also schon mal nicht so einfach zu behaupten.
Die Frage ist jetzt nur, wenn User Filmschnipsel verwenden, um ihre Aussagen zu untermalen und den Unterhaltungsfaktor aufwerten wollen, beruht das Video ja nicht auf einen anderen Urheber, es wird ja eigentlich nur was zitiert. Mit Artikel 13 müsste man jetzt aber selbst diese Rechte einholen, wobei Artikel 13 im Schlusswort festhält, dass Meinungsfreiheit und Zitatrechte und Karikatur, Parodien weiterhin erlaubt sein sollen, beißt sich das aber mit der Pflicht zur Lizenzvereinbarung. Weder ist festgelegt, mit wem man sich da zusammensetzen soll (jeweilige Rechteinhaber) und wer es eigentlich auch machen soll. Undurchsichtiger wird es, weil Youtube haften soll, obwohl es nur die Plattform ist und eine Möglichkeit bietet, zeitgleich aber ebenso schon dafür sorgt, dass der Content überprüft wird. Wieso zum Teufel soll also Youtube haften? Soll also Youtube sich Lizenzen einholen? Von jedem, der was hochladen will oder es irgendwann mal vorhat?
Hier gibt es ebenso Klärungsbedarf.
Desweiteren stellt sich die Frage, wie genau das aussehen soll? Wenn ich vor einem Bild stehe, das urheberrechtlich geschützt ist, muss ich da auch die Rechte einholen? Wie soll das gehen? Und wieso? Das Bild ist nur deswegen Teil des Videos, weil es im Hintergrund zu sehen ist, es wird aber nicht aufgrund des Bildes Geld gemacht, sondern aufgrund des Inhalts, des Gesagten des Redners.
Wenn man da Lizenzen braucht, dann müsste man, wenn mein Handy plötzlich klingelt, auch Lizenzen eingeholt werden, weil das Lied urheberrechtlich geschützt ist. Aber das ist alles nicht möglich und auch nicht der ausschlaggebende Content.
Natürlich werden für einige Videos explizit Kulissen gewählt, aber das ist Beiwerk. Manches auch nur beiläufig.
In einem Video über “ich erstelle Musik in 10 min“ geht es um dieses Thema, wenn nebenbei aber grad mein Handy klingelt, hat es mit dem Content, der angeboten wird, nichts zu tun und aufgrund dessen auch kein Geld gemacht.
So ist es auch beim Bild im Hintergrund.
Das Bild wird auch nicht verkauft, oder kopiert, sodass es sich jemand anders ins Wohnzimmer hängen kann. Hier werden doch keine Urheberrechte verletzt.
Wieso ist die CDU also so scharf auf Artikel 13? Das brauchen wir gar nicht.
Das einzige, was Artikel 13 macht, ist, eine Veränderung des Internets herbeizuführen.
Urheberrechte sind im Gesetz schon verankert und genau definiert, vor Gericht wird sich erfolgreich schon deswegen gestritten und wird also auch geahndet. Auch im Internet.
Ich bin kein Freund von VTs, aber auch wenn die Intention der Politiker nicht diese ist, das Internet fortan erheblich zu verändern, so wird das unweigerlich passieren, woraufhin die Frage aufkommt, auf wessen Grundlage?
Nun, ganz einfach: In der Erwägungsbegründung wird der Gesetzesentwurf mit dem Gesetzesentwurf begründet.
Es wird also gesagt, Grund für Artikel 13 ist all das, was in Artikel 13 steht. Und wie chaotisch der Entwurf ist, wissen wir ja schon.