@NavigatorS53 Es hat schon seinen Grund, warum bei der CE-Zertifikation nicht von "Verkäufer", sondern von "Hersteller/Inverkehrbringer" gesprochen wird.
In diesem Fall müsste (ich hoffe ich lehne mich nicht zu weit aus dem Fenster) der Inverkehrbringer (der Workshopabhalter) dafür sorgen das a) alle Geräte nach dem Baumuster eines geprüften Gerätes gebaut werden und/oder b) der Anschluß durch eine geprüfte Elektrofachkraft stattfindet.
Außerdem wäre natürlich interessant, für welche Räume dieses... ähm... "Gerät" geeignet ist, welche Art Stecker benutzt wird, Schutzkontakt benötigt einen angeschloßenen Nullleiter im Gerät und eine Prüfung, ob der auch funktioniert, bei Eurostecker muss das Gerät gegen Berührung von leitenden Teilen geschützt sein, gibt es einen Überhitzungsschutz, für welche Nennlast ist das "Gerät" zugelassen... Störfestigkeit... Störabstrahlung...