O1966 schrieb:Diejenigen, die nur investiert haben (also ohne andere Leute abzuzocken), die können auf jeden Fall ihren Werber anzeigen. Das würde ich auch jedem raten.
Kinners nehmt auch doch nicht die Grundlage allen rechtlichen handelns.
Erst mal ein Anschreiben an die jeweiligen Gewerbeämter mit der bitte um Auskunft (Informationsfreiheitsgesetz) ob besagte Person im Besitz einer Behördlichen/gewerblichen Erlaubnis nach §34c ist.
Wird dieses verneint, ist das halbe Indiz bereits im Kasten und die nächste Auskunft, diesmal bei der Bafin kann eingeholt werden.
Verneint auch die Bafin, dann eine Kurze Erklärung an das jeweilige Finanzamt mit der Bitte um Prüfung der gerade abgegeben Kontrollmeldung.
In der Zwischenzeit Strafanzeige gegen unbekannt aufsetzen aber in der Strafanzeige alle relevanten Indizien aufzählen und ruhig den Verdacht äußern das XYZ, dies und das getan haben könnte. So bleibt eure Weste weiß und frei jeglicher Regresshaftung.