@d.fense A) Falsch, der Inverkehrbringer muss auf Nachfrage das Zertifikat eines NoBos vorlegen können, das Zertifikat bennent die Normen, zu denen das Gerät konform ist - sieh mal in eine beliebige Bedienungsanleitung, das stehen die bezogenen Normen auch immer drin.
Der Nobo hat ggf. die Prüfunterlagen nachzuweisen.
C) wäre Betrug und ist strafbewehrt und sollte angezeigt werden - es werden dadurch jedes jahr diverse Produkte vom Markt genommen.
B) in etwa richtig. Wenn man selber CE zertifizierte Komponenten zusammenbaut, ist man als Betreiber dafür verantwortlich, den Zusammenbau selber zertifizieren zu lassen.
Manches darf man selber machen, für manches braucht man eine "befähigte Person", für manches einen "Certified Body" z.B. mit Zulasssung vom EVU, die nächste Stufe ist dann der "Notified Body" und bei zu genehmigenden Anlagen die ZÜS hinten dran Richtung Genehmigungsbehörde.
Auskunft darüber sind u.a. im Arbeitsschutzgesetz, in der Betriebssicherheitsverodnung und der Maschinenrichtlinie zu finden. An all das sind ein Wust von Richtlinien, Verordnungen und Normen angehängt. Derzeit ein wahres Chaos, da zwischen harmonisierten und nicht harmonisierten EN Normen zu unterscheiden ist. Zudem ist die Zuständigkeit teilweise nicht geklärt - so muss ein Nobo zwar einen Kesselschutz prüfen, darf aber z.B. einen technisch falschen Messaufbau einer Trommelniveaumessung nicht bemängeln !!! Mir stehen die Haare zu Berge !!!
LG jogi