@woodpeckerLE @Poipoi @celsus @kasmichl @DBlickStrudel Als "Verursacher" kann ich natürlich auch den sehen, der ein Vereinsvermögen im Auto angeblich eingeschlossen hat. Wenn ich doof bin.
Nach mehrmaliger Lektüre sehe ich das Ganze so:
Person X fährt nach Y in den Urlaub und lässt Vereinsvermögen im Fahrzeug. Das Fahrzeug ist nach Aussage von X abgeschlossen. Person Z entwendet aus dem Fahrzeug private Wertgegenstände von X sowie nicht näher spezifizierte elektronische Gegenstände aus dem Vereinsvermögen. Z verwendet diesen Gegenstand, um damit wie auch immer mit Pakistan und dem Tschad zu kommunizieren und verursacht dadurch finanzielle Schäden zu Lasten des Vereins (vulgo: Telefonrechnung).
Jetzt will der Verein, dass die
Haftpflicht des X (die KFZ-Versicherung von X ist natürlich nur für Schäden am KFZ bzw. durch das KFZ an Dritten haftbar) diesen Schaden zuungunsten des Vereins übernimmt.
Selbige Versicherung zeigt dem Verein berechtigterweise
den Vogel, da
a) ein Diebstahl und eine missbräuchliche Verwendung des mutmaßlich Smartphones nicht erwiesen und auch nicht beweisbar ist
b) eine normale private Haftpflichtversicherung für Vereinsvermögen i.d.R. nicht haftet, wenn der X auch eine Vereinsfunktion innehat und regelmäßig über Vereinsvermögen verfügt und
c) der mutmaßliche Schaden vermutlich im Bereich der Selbstbeteiligung des X liegen dürfte sowie
d) in erster Linie der Z für den Schaden haftbar ist, so dass maximal eine Ausfallhaftpflicht greifen dürfte, so denn Z nicht beizubringen oder mittellos ist, selbst das aber wegen b) fraglich ist.