Auftriebskraftwerk
15.07.2017 um 10:09Nochwas schrieb:hier im Forum geht's manchmal bisl rau zuStimmt schon, aber grundsätzlich finde ich es gut, wenn konträre Ansichten zur Sprache gebracht und darüber gesprochen wird. Ich denke, es meint auch keiner der Forumsteilnehmer persönlich, sondern es geht halt um verschiedene Betrachtungsweisen.
In diesem Sinne meine Anmerkungen zu deinem Beitrag:
Nochwas schrieb:Erst als DDD steif und fest vor Gericht behauptete, dass das AuKW OU liefert und auch OHNE VORBEHALTE komplett von Gutachtern vor Ort untersucht werden könne, hat der Richter eingelenkt. Keine Ahnung warum. Der Mann ist total weltfremd.Der Richter ist den WÜnschen der Klägerseite gefolgt. Wenn du aber die Motivation dahinter nicht verstehst, dann bedeutet das noch lange nicht, dass der Richter weltfremd ist. Er ist ja regional nicht ganz unbekannt und ich kann dir versichern, dass Dr. Bittmann als sehr besonnener Richter gilt, der vernünftige und fundierte und alles andere als weltfremde Urteile fällt. Dazu gehört auch, dass er nicht bloß ein Urteil fällt, um die Sache endlich von seinem Schreibtisch zu bringen, obwohl er beileibe auch sonst genügend andere Fälle abzuhandeln hätte. Aber der Richter sieht, dass die Kläger Angriffspunkte vortragen, wodurch absehbar ist, dass die Sache in die nächste Instanz ginge und dort erst recht geprüft werden müsste. Also zieht er das gleich jetzt durch.
Nochwas schrieb:nicht erkennt, wen er vor sich hat, kann sich wohl nicht als "erfahren" bezeichnen. Oder DDD hat eine schützende Hand über sich.Höflich gesagt, halte ich derartige Unterstellungen für hochgradig unqualifiziert. Du unterstellst implizit, dass der Richter aus Inkompetenz kein Urteil fällt und den Roschis Glauben schenkt. Wenn du gesehen hättest, wie die beiden Kläger vor Gericht aufgetreten sind, wie sie geschwitzt haben, ausweichende Nichtantworten ("irgendwo auf diesem Planeten") gegeben haben und in welchem Tonfall das alles passiert ist, dann hat er Richter einen sehr umfassenden Eindruck gewonnen, wenn es um das Abwägen der Glaubwürdigkeit gewisser Behauptungen geht. Abseits aller physikalischen Details. Ein Richter ist berechtigt (es wurde ein paar Beiträge vorher ein Link dazu gepostet) zur freien = subjektiven Beweiswürdigung, muss das in seiner Urteilsbegründung aber objektiv nachvollziehbar begründen. Da hat Vokabular wie "ich habe erkannt, wen ich vor mir habe" keinen Platz. Denn damit wäre das Urteil aus formalen Gründen anfechtbar und die nächste Instanz dürfte vielleicht sogar alles vom Start weg aufrollen anstatt nur noch Zusatzaspekte zu prüfen.
Wenn jemand unerfahren ist, dann ist es nicht der Richter, sondern manche Poster im Allmy :)