kasmichl schrieb:Ich weiß ja nicht, welche Erfahrungen du mit Gutachtern hast. Aber die mir bekannten Gutachten sind typischerweise sehr strukturiert aufgebaut und gut lesbar und inhaltlich gut begründet (=nachvollziehbar). Zielgruppe des Gutachtens ist kein Technikersymposium, sondern ein nicht-technikaffiner Richter.
Anscheinend hast du auch etwas eigene Vorstellungen über die Gutachtertätigkeit. Es wäre reichlich schwach, wenn er umdrehen und kein Gutachten erstellen würde. Nein, ein gutes Gutachten dokumentiert auch die Rahmenbedingungen und da steht eben, auch was NICHT gemacht werden konnte und WARUM das so war. Ganz wertfrei, ohne persönliche Ansichten.
Dies sind meine persönlichen Eindrücke und meine Meinung. Ich denke, dazu ist ein Forum da. Mitnichten will ich den Gutachterberuf diskreditieren. Deshalb schrieb ich als Einleitung „Möglicherweise ja eindeutiger und vom Gericht verwertbarer als Einige (inkl. mir) befürchten.“.
Aber eins darf man festhalten: Das vorherige Gutachten war offenbar nicht gerichtsverwertbar im Sinne von „Es kann ein Urteil gebildet werden“, also wurde ein neues beauftragt. Wenn dieses nun demselben Schema folgt, hätte ich Sorge um das Urteil. Und erst Recht, wenn Du schreibst „Ganz wertefrei“. Ein Richter bestellt einen Gutachter, wenn etwas außerhalb seines Wissens- und Kompetenzbereiches liegt. Die technische Be
wertung obliegt dem Gutachter, die rechtliche dem Richter. Er hat in einem Privatklagverfahren wegen ehrenrühriger Behauptungen zu entscheiden. Es geht darum (und nur darum), dem Bösen Wolf zu verbieten (oder nicht zu verbieten) zu behaupten, das AuKW funktioniere nur mit versteckter Energiezuführung und der Hersteller sei ein Betrüger, weil er das Gegenteil behauptet. Um das zu klären, muss festgestellt werden, ob eine Energiezuführung existiert oder nicht. Die einzige zur Urteilsfindung relevante Frage lautet daher:
Gibt es ein Kabel?Alles andere ist Nebensache. Wellendurchmesser, Spannungen, Drehzahlen, Formeln, Berechnungen mögen der gängigen Gutachter-Prozedur entsprechen, sind aber irrelevant. Das AuKW funktioniert, es dreht sich, blubbert und Lampen leuchten. Würde ein Kabel gefunden, gekappt und das Karussell bliebe stehen, wäre die Klage entschieden.
Ich vermag allgemein nicht zu beurteilen, wie weit die Handhabe eines Richters bei einer Privatklage reicht. Erstatten Geschädigte Anzeige und die Staatsanwaltschaft wird zu Betrug im großen Stil aktiv, würden m.E. Handschellen klicken, Räume versiegelt und Anlagen beschlagnahmt. Warum Geschädigte manchmal keine Anzeige erstatten, solange noch Betriebsvermögen vorhanden ist, ist mir unklar. Auch, wann die Staatsanwaltschaft selbstständig tätig wird. In D wäre auch der Versuch eines Betruges strafbar (§263 StGB), also unabhängig ob Geschädigte Geld zurück erhalten. Im besonders schweren Fall sind 6 Monate bis 10 Jahre Gefängnis die Strafe.
Noch mal, ich zweifle keineswegs am Sachverstand der Gutachter, ich habe nur Sorge dass sie den Fokus aus dem Auge verlieren. Aalen kommt man schlecht mit Theorie bei. Zweifelst Du am Generator, kommen Berylliummagneten. Berechnet ein Gutachter ein Irrsinns-Drehmoment das die Welle zerreißt, kommt siebenfach gesintertes Himalaya-Ttitan. Das kann sich ewig hinziehen. Und jedes mal denkt der Richter „Fuck, was nun?“. Der Böse Wolf auch. Stirling und Dingsbums fliegen ein, messen Drehzahlen, prüfen Stromzähler, nehmen Wärmebilder auf und und und - anstatt 1x am Kitt in der Bodenfuge zu ziehen. Alle wurden am Nasenring durch die Halle geführt. Der DEKRA-Prüfer, der erste Gutachter und nun hoffentlich nicht der zweite!?
Wie gesagt, wenn Gutachten und Urteil zu des Bösen Wolf´s Gunsten ausfallen, atme ich auf. Bis dahin heißt es Tee trinken.