Nochwas schrieb: Ich versuch nur den kritischen klaren Blick nach allen Seiten zu schärfen. Halt ich für meine Pflicht.
Mach Dir da mal keine Sorgen, Wolfgang hat einen Anwalt. Ich bin mir sicher, der versteht von österr. Straf- und Strafprozessrecht mehr als ich. Und vermutlich mehr als Du.
Das wird die einschlägige Rechtsprechung einschliessen - und angesichts dieser herrschenden Meinungen sind Mindermeinungen, selbst welche die in der akadem. Welt tatsächlich diskutiert werden, wenig beachtenswert.
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In einem laufenden Verfahren muss man vorsichtig sein.
Der Gegenseite nutzt nicht nur zu wissen, was man vorhat.Genauso interessant ist, was man nicht vorhat.Wolfgang hat bislang sehr recht damit getan, sich weder zum einen noch zum anderen zu äussern. Man kann sich wohl sicher sein, dass das so bleibt und er sich nicht zum einen oder anderen hinreissen lässt. Was selbst relativ sachfremde oder gar absurde Beiträge provozieren könnten.
Ich will das nicht und niemandem unterstellen.
Wohl aber Wolfgang, dass er sich da nicht verleiten lässt.
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Die Idee, ein Richter müsse jedem Antrag stattgeben und sei einer evtl. ausufernden Gutachterschwemme hilflos ausgesetzt, ist nicht realistisch.
Auch in der Republik Österreich gibt es seit einiger Zeit Strafverfahren, und wäre so etwas schrankenlos möglich, wäre die Justiz wahrscheinlich immer noch mit Fällen aus den 70er Jahren beschäftigt, und kein Mensch würde sich des ungewissen Risikos eines ewig verschleppbaren Verfahrens aussetzen.
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@NochwasInwiefern soll denn bitte das Prüfungsschema für § 111 Abs 2 (das die Systematik bildet um Wolfgangs Handlungen etc. zu subsumieren) das Verhalten von DDD erklären?
Manche Äusserung von Dir würde auch eher Sinn machen, wenn es hier um einen Betrugsverfahren gegen Rosch ginge.
Das ist aber nicht der Fall.
Wenn Du solche Dinger raushaust wie:
Nochwas schrieb:Als Hersteller kommt Rosch in Frage? Dann wäre der Geldfluss bewiesen.
frage ich mich: Was soll so ein Unsinn?
Der Anwalt von Rosch weiss eines:
Die Klage gegen Wolfgang kann auch abgewiesen werden, wenn ein ausdrücklicher Betrug von Rosch
nicht nachgewiesen wird.
Dass er das weiss sieht man schon in seiner Klageschrift.