Auftriebskraftwerk
21.01.2017 um 22:10Jaegg schrieb:Ist das wirklich ein Gewächshausbesitzer?Laut Gewerbeverzeichnis "Gemüse und Champignons" und seit Neuestem
Productie Elektra.
Jaegg schrieb:Ist das wirklich ein Gewächshausbesitzer?Laut Gewerbeverzeichnis "Gemüse und Champignons" und seit Neuestem
Productie Elektra.
rosaKeks schrieb:Oder man erstellt sich, um die eigenen Verkäufe anzuheizen, eine Fake-Seite, die sowas einfach kommuniziert...Niemals, das wäre ein glatter Verstoß gegen §3 UWG, sowie §4893 Abs. 87 Ganoven-Ehrenkodex und eingeschränkt auch gegen die 2. Ferengi-Erwerbsregel. Das würden die sich nie wagen! :D
DBlickStrudel schrieb:Das bestätigt sich, wenn man in den Vortrag reinhört. Zum Kotzen!Unglaublich, was für einen Scheiß sich manche Leute so ausdenken ... gerät der Sohn auf die "schiefe Bahn", wächst dir die Prostata. und fängt er in der eigenen Firma an, wird der Krebs abgebaut (innerhalb von Wochen!). Super!
kasmichl schrieb:"Unser Verein ist mausetot."Die Gaier sind inzwischen so verzweifelt, dass sie nicht einmal davor zurückschrecken, Abzocker-Rudi einzuladen, der sicher wieder versuchen wird, den Bekloppten seine "Energiesauger" anzudrehen...
Peter0167 schrieb:Ich halte es für gängige Praxis, gerichtlich beauftragte Gutachten zunächst dem Gericht zu übergeben, bevor sie bei Allmy veröffentlicht werden.Das ist klar, das habe ich auch nicht gefordert. Mich würde nur interessieren, ob der Gutachter überhaupt schon dort war. Wolfgangs Anwalt wird das Gutachten sicher vor dem Gerichtstermin erhalten und an Wolfgang weiter leiten. Der darf es natürlich nicht vor dem Gerichtstermin veröffentlichen.
peawe schrieb:Mich würde nur interessieren, ob der Gutachter überhaupt schon dort war.Ich würde ja sagen, unter "normalen" Umständen käme ein solcher Termin niemals zustande. Aber was ist in diesem Fall schon "normal"?
Auftriebskraftwerk....nicht, sinngemäß. 😊 Aber auch egal.
heute um 12:28
@peawe
Ich halte es für gängige Praxis, gerichtlich beauftragte Gutachten zunächst dem Gericht zu übergeben, bevor sie bei Allmy veröffentlicht werden.