Auftriebskraftwerk
25.10.2014 um 13:04Die Art und Weise wie Rosch reagiert, sagt mir aber das sie wissen welchen Unsinn sie da haben und nicht ein Unschuldslamm sind.
Zunächst einmal möchten wir klarstellen, dass das fälschliche Bezichtigen einer Straftat (bei einem Betrug handelt es sich um eine Solche) einen eigenständigen Straftatbestand darstellt, ebenso die Nötigung, mit der Sie versuchen, uns zur Preisgabe von Betriebsgeheimnissen zu veranlassen.http://gaia.ws1.eu/
Da wir Ihr Schreiben als enthusiastische Überreaktion auffassen, nehmen wir für den Moment Abstand davon, dieses unsererseits zur Anzeige zu bringen.