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Auftriebskraftwerk

56.067 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

18.08.2016 um 21:28
@Balthasar70
Zitat von Balthasar70Balthasar70 schrieb:kennen bestimmt den ein oder anderen Physiker der da gerne helfen würde.

Also er zum Beispiel
Ulrich ist Mathematiker, speziell Wirtschafts-Mathe.
Außerdem braucht Wolfgang keinen Physiker, sondern einen in der Materie fitten Juristen. (Der könnte dann höchstens, wenn er das für richtig und wichtig hält, bei Gericht ein Gutachten durch einen Physiker beantragen, welcher wiederum durch das Gericht bestellt würde.)


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18.08.2016 um 21:52
@HIP26727
...deswegen habe ich ja geschrieben die kennen bestimmt den ein oder.......


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19.08.2016 um 05:49
@Balthasar70
Das Geschäft muss ja trotz allem laufen:
Eine neue Rollce-Royce-Luxuslimousine der Rosch-Geschäftsführung (Bild: 2016)
300px Rosch Rolls Royce 2


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19.08.2016 um 07:30
@che71
Solch eine fahrende Werbung sollte aus meiner Sicht zum Image passen. Man möchte umweltschonende Energieerzeuger verkaufen, aber präsentiert sich mit einem erbärmlichen Sprit-Säufer? Oder läuft der RR mit Auftrieb :D


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19.08.2016 um 07:56
@Total_Recall
Das Image ist schon dadurch versaut, weil man aus der "Luxuslimousine" eine Litfaßsäule gemacht hat.


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19.08.2016 um 10:39
Zitat von Total_RecallTotal_Recall schrieb:Solch eine fahrende Werbung sollte aus meiner Sicht zum Image passen.
Die Werbung ist perfekt.
Während bei einem Normaldenkenden sogar das Produkt, nicht nur der Verkäufer unten durch ist...sind die Fantastos hin und weg.
Es funktioniert in Steigerungen:
- die haben was erfunden, die Physiker sagen das geht nicht, also sind sie schlauer wie Physiker.
- die können sich einen Rolls kaufen, also machen sie Geschäfte, die verkaufen das Ding.
- Boah, sogar die Dekra sagt es geht...usw.

Scharlatane haben einen Hang zum Protz & Proll, dieser ist sogar notwendig:
- der schwache, Arme denkt...der ist ja wie ich, hat es aber geschafft.
- der Reiche, klardenkend aber gierig sagt: wenn so ein Proll an der Karre rankommt, muss was dran sein.

Man mag sich wundern, aber: wer verkauft im Armenviertel mehr Versicherungen und Anteilsscheine? Wer nimmt Millionäre und Milliardäre aus? Der mit dem Polo oder der mit der S-Klasse?


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19.08.2016 um 11:01
@Abahatschi
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Man mag sich wundern, aber: wer verkauft im Armenviertel mehr Versicherungen und Anteilsscheine? Wer nimmt Millionäre und Milliardäre aus? Der mit dem Polo oder der mit der S-Klasse?
An deinem Argument ist viel Wahres dran. Stimmt.


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19.08.2016 um 16:08
Zitat von uatuuatu schrieb: Evtl. könnte man die DEKRA-Stellungnahme für einen Versuch verwenden, den Bolzonaro-Bericht zu der 2-m-Anlage ebenfalls auszuhebeln. Zwar scheint es beim TÜV InterCert Saar Leute zu geben, die Rosch decken, aber ich bezweifle, dass dieser Einfluss bis in die Zentrale reicht.
Ich glaube da muss der Zugzwang noch höher werden, damit die sich dazu in der Öffentlichkeit äußern. Die Roschis dürften aber auch da so langsam kalte Füsse bekommen, weil der Zugzwang in der Richtung ja immer größer wird. Ich gehe einmal davon aus, dass man das Messemodell analog zu der Anlage in Belgrad jetzt auch noch verschwinden lassen muss. Oder zumindest Teile davon. Wäre doch u.U. peinlich, wenn da wer nachmessen würde was die Außenstelle des TÜV-Saar in Italien da angeblich so gemessen hat.


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19.08.2016 um 18:11
Bei GAIA gibt's einen neuen Termin am 10. Oktober. Das beliebte Seminar "Denken ohne Hirn", äh nein, "Sehen ohne Augen" heißt es.


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19.08.2016 um 18:43
Das mit dem Rolls Royce ist doch einfach nur PR. Will sagen: dem geneigten Käufer soll maximale (geschäftliche) Potenz und Wirtschaftskraft vorgegaukelt werden. Das ist ja klar auf Wirkung nach außen getrimmt und berechnet. Ein Auto für Siegertypen. Wer bei Rosch kauft gewinnt. Ein klassischer Blender ist diese Kiste, Bauernfängerei. Leider lassen sich viele davon beeindrucken und so eine Masche funktioniert immer wieder.

Wer sich einen Rolls Royce leisten kann kann sich doch nicht irren, oder???


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19.08.2016 um 18:48
Ich gehe davon aus, daß der RR und der Farrari dem dicken Finanzchef privat gehören.


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19.08.2016 um 19:36
@Poipoi
Ja sicherlich aber was zählt ist die Aussenwirkung. Das haben wir damals auch bei meinem alten Arbeitgeber beim Seminar "Kleidung macht Eindruck" gelernt, zB welche Farben wie auf den Kunden wirken. Da haben sie ihre Lektion sicher gelernt.

Allerdings würde manchem Mitarbeiter ein Besuch beim Zahnarzt gut tun. Auch das ist Aussenwirkung - außer man erlaubt manche Sachen nicht...


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20.08.2016 um 08:13
Die heiße Kartoffel wird weitergereicht: http://gaia.ws1.eu/chronik-107.php


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20.08.2016 um 08:50
Ok es bleibt spannend. Immerhin schon eine Aktion trotz der Überlastung der Gerichte.
Ich drücke dir die Daumen.!
Als "heiße Kartoffel" würde ich es aber nicht bezeichnen. Ich glaube nicht dass da ein Gericht befürchtet sich die Finger zu verbrennen und den Fall möglichst schnell los werden will.
Einfach eine Frage der Zuständigkeit, da es eine Medien - Angelegenheit ist.
Da nach die Behauptungen der PrivatanklägerderAngeklagte die üble Nachrede nach $ 111
Abs 2 SIGB durch den lnhalt eines Mediums begangen hat, nämlich durch Veröffentlichung
seiner Außerungen auf seiner Website, ist nach $ 41 MedienG das mit der Gerichtsbarkeit in
Strafsachen betraute Landesgericht, und da sonst nach Art und Höhe der angedrohten Strafe
das Bezirksgericht zuständig wäre, konkret der Einzelrichter des Landesgerichtes zuständig.



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20.08.2016 um 09:30
Wie geht es nun weiter?
Muss Rosch die Klage neu einbringen oder wird die vorliegende an das Landesgericht weitergegeben und ist dort gültig?


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20.08.2016 um 10:32
Zitat von DBlickStrudelDBlickStrudel schrieb:durch Veröffentlichung seiner Außerungen auf seiner Website
In Deutschland hätte man damit nach §186 die Chance auf bis zu zwei Jahre Haft wegen übler Nachrede.
§ 186
Üble Nachrede


Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
Im Falle von Verleumdung nach §187, die sich von der üblen Nachrede dadurch zu unterscheiden scheint, dass man wissentlich Falschaussagen verbreitet, drohen "wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist" sogar bis zu fünf Jahre Haft.

In http://www.jusline.at/Üble_Nachrede_StGB.html kommt man wesentlich günstiger weg (max 6 Monate / 1 Jahr), und zu allem Überfluss scheinen die Roschis und ihr Anwalt Wolfgang zu Gute zu halten, dass er glaubt, was er schreibt. ;)


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20.08.2016 um 10:58
Hätte der Anwalt eigentlich wissen können, dass es sich um eine "Medienangelegenheit" handelt? Die Einreichung beim falschen Gericht würde in das Bild der fehlerhaften, nachlässigen, inhaltlich schwachen und insgesamt lustlos wirkenden Anklageschrift passen.


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Auftriebskraftwerk

20.08.2016 um 11:41
@Mr.Stielz
Im Falle von Verleumdung nach §187, die sich von der üblen Nachrede dadurch zu unterscheiden scheint, dass man wissentlich Falschaussagen verbreitet,
In Österreich kommt dazu, dass sich die 'wissentliche Falschaussage' auf eine strafbare Handlung des so Verleumdeten beziehen muss:

http://www.jusline.at/297_Verleumdung_StGB.html

§ 297 StGB Verleumdung
(1) Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, daß er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, ist, wenn er weiß (§ 5 Abs. 3), daß die Verdächtigung falsch ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen, wenn die fälschlich angelastete Handlung aber mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig die Gefahr einer behördlichen Verfolgung beseitigt, bevor eine Behörde etwas zur Verfolgung des Verdächtigten unternommen hat.



Und da kann es, je nach unterstellter Straftat, auch richtig teuer werden.


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20.08.2016 um 11:55
@Mr.Stielz & @HIP26727: Strafanzeigen wegen Verleumdung wurden bereits 2015 sowohl von der Save The Planet AG als auch der Rosch Innovations Deutschland GmbH gegen Wolfgang erstattet. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Linz eingestellt, weil "der Tatbestand der Verleumdung objektiv nicht verwirklicht wurde ".


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Auftriebskraftwerk

20.08.2016 um 12:08
Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Linz eingestellt, weil "der Tatbestand der Verleumdung objektiv nicht verwirklicht wurde "
Das Problem bestand darin das Verleumdung ein Antragsdelikt darstellt, was die Staatsanwaltschaft von Amtswegen nicht verfolgt.
Da jetzt Privatanklage erhoben wurde, kann mit einer Einstellung oder Abweisung der Klage nicht gerechnet werden.


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