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Auftriebskraftwerk

56.067 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

20.08.2016 um 18:01
@pluss: Lies Dir den Paragraphen § 297 StGB nochmal genau durch. Da steht: "Wer einen anderen ...". Von irgendeiner Einschränkung auf Organe der Rechtspflege oder in diesem Rahmen beschäftigte Personen ist dort nirgends die Rede.

Ausserdem:
Zitat von plusspluss schrieb:nur weil die Staatsanwaltschaft "Verleumdung" geschrieben hat, bedeutet das nicht sie bezieht sich auf § 297 StGB.
Die Staatsanwaltschaft hat aber nicht nur "Verleumdung" geschrieben, sondern sie nennt ausdrücklich § 297 StGB (in der "WEGEN"-Zeile).


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Auftriebskraftwerk

20.08.2016 um 18:02
@uatu
Zitat von uatuuatu schrieb:Zur Verdeutlichung nochmal
Ja, ich weiß. Inzwischen kenne ich ihn fast auswendig. ;)
Wir haben ergo 3 kumulative Merkmale:

a) - Verdächtigung einer Straftat (oder ...-Pflichtverletzung),
b) - Wissen um die Unwahrheit dieser Verdächtigung,
c) - Aussetzen der Gefahr behördlicher Verfolgung.

zu a): Objektiv gegeben, läßt sich durch Augenschein auf Wolfgangs Webseite überprüfen. Als die Anzeige aufgegeben wurde, war Wolfangs Artikel mit namentlicher Nennug der entsprechenden Personen schon seit etwa drei Monaten veröffentlicht.

zu b): Läßt sich, wenn überhaupt, nur im Verfahren feststellen. Hat aber nicht stattgefunden, nicht einmal eine Befragung.

zu c): Abhängig von Ort und Form der Anschuldigung. Wenn ich auf meiner privaten Webseite schreibe: ...
"Mist, konnte mir gesten Abend nach dem Training nichtmal mehr ein Bier leisten, weil der dumme Hund XY mir den letzten Zehner geklaut hat."
... wird keine Behörde auf die Idee kommen, in irgendeiner Form tätig zu werden, die Gefahr behördlicher Verfolgung besteht nicht!
Gehe ich auf's nächste Polizeirevier und gebe zu Protokoll: ...
"Gestern Abend zwischen 20:00 und 21:00 Uhr wurden mir in der Umkleide des Vereins ABC 10,- € aus der Geldbörse entwendet. In dieser Zeit hatte nur Herr XY dort Zutritt."
... bliebe den Behörden gar nicht anderes übrig als tätig zu werden.

Welcher Mangel in welchem der drei Tatbestandsmerkmale könnte also zu Einstellung geführt haben?


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Auftriebskraftwerk

20.08.2016 um 18:06
@pluss
Zitat von plusspluss schrieb:Nein, nur weil die Staatsanwaltschaft "Verleumdung" geschrieben hat, bedeutet das nicht sie bezieht sich auf § 297 StGB.
Aus dem Einstellungsbescheid: (ganz oben, noch über dem Titel "BENACHRICHTIGUNG ...")
STRAFSACHE:

GEGEN:

Beschuldigte/r:
Wolfgang S.

WEGEN: §§ 297 (1) 1. Fall u. 2, 111 (1,2) iVm MedienG StGB; § 115 (1) iVm MedienG StGB
Hvm


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20.08.2016 um 18:16
@uatu
Zitat von uatuuatu schrieb:Von irgendeiner Einschränkung auf Organe der Rechtspflege oder in diesem Rahmen beschäftigte Personen ist dort nirgends die Rede.
Frage der geschützten Rechtsgüter. In diesem Falle zwei:

a) Schutz der Rechtspflege-Institutionen gegen mutwillige unnütze Belastungen.

b) Schutz des Opfers der 'Verleumdung' gegen ungerechtfertigte Strafverfolgung.

In Österreich liegt der Schwerpunkt halt auf dem Schutz der Behörden gegen zu große Arbeitsbelastung.
>;o)


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20.08.2016 um 18:23
Zitat von uatuuatu schrieb:Lies Dir den Paragraphen § 297 StGB nochmal genau durch. Da steht:
Wichtiger ist, unter welchen Abschnitt der Paragraf steht. Wozu gibt es denn die Abschnitte im StGB? Wohl kaum weil jeder Paragraf, unabhängig vom Fall, immer angewendet werden kann.
Zitat von uatuuatu schrieb:Die Staatsanwaltschaft hat aber nicht nur "Verleumdung" geschrieben, sondern sie nennt ausdrücklich § 297 StGB (in der "WEGEN"-Zeile).
Das ist korrekt. Beruhen die aufgelisteten §§ auf "Deutungen" der Staatsanwaltschaft, oder viel mehr auf die Vorwürfe des Anzeigenerstatters, welche strafbare Handlungen Wolfgang angeblich begangen haben soll?


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20.08.2016 um 18:25
@HIP26727:
Zitat von HIP26727HIP26727 schrieb:zu b): Läßt sich, wenn überhaupt, nur im Verfahren feststellen.Hat aber nicht stattgefunden, nicht einmal eine Befragung.
Weisst wirklich ganz genau, dass die Staatsanwaltschaft das nicht auch unabhängig von einem Verfahren und ohne Befragung beurteilen kann? Immerhin muss der Kläger beweisen, dass der Beschuldigte Gewissheit darüber hatte, dass seine Verdächtigung unwahr ist.
Zitat von HIP26727HIP26727 schrieb:zu c): ...
Das Beispiel ist absolut nicht vergleichbar.


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20.08.2016 um 18:31
@uatu
Zitat von uatuuatu schrieb:Weisst wirklich ganz genau, dass die Staatsanwaltschaft das nicht auch unabhängig von einem Verfahren und ohne Befragung beurteilen kann?
Erkläre mir, wie Du Täterwissen ohne Befragung des Täters ermittelst.
Immerhin muss der Kläger beweisen, dass der Beschuldigte Gewissheit darüber hatte, dass seine Verdächtigung unwahr ist.
Ja, dazu müsste man dem Kläger im Zuge eines Verfahrens die Möglichkeit geben. Wenn man ihm diese Möglichkeit nicht gibt, muss es wohl schon ein anderes Verfahrenshindernis gegeben haben, gell?
Zitat von uatuuatu schrieb:Das Beispiel ist absolut nicht vergleichbar.
Du wirst mir den Grund für diese Unvergleichbarkeit noch erläutern?


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20.08.2016 um 18:36
@pluss:
Zitat von HIP26727HIP26727 schrieb:Erkläre mir, wie Du Täterwissen ohne Befragung des Täters ermittelst.
Es geht nicht darum, wie ich den Sachverhalt beurteile, sondern darum, ob Du ganz genau weisst, welche Möglichkeiten die Staatsanwaltschaft hat, den Sachverhalt zu beurteilen.
Zitat von HIP26727HIP26727 schrieb:Du wirst mir den Grund für diese Unvergleichbarkeit noch erläutern?
Offensichtlichkeit. Sofern das nicht ausreicht, nützt auch keine Erläuterung.


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20.08.2016 um 18:44
@pluss
Zitat von plusspluss schrieb:Wichtiger ist, unter welchen Abschnitt der Paragraf steht.
Der steht deshalb im 21. Abschnitt, weil er nicht nur die Ehre des Verleumdeten verletzt, sondern auch die Arbeit der Rechtspflege behindert. Im 4. Abschnitt, 'Strafbare Handlungen gegen die Ehre' kommt der Begriff "Verleumdung" überhaupt nicht vor.
Wenn durch eine strafbewehrte Handlung Rechtsgüter aus verschiedenen Abschnitten des StGB verletzt werden, ist es halt eine Frage der Prioritäten, wo man die entsprechenden Gesetze einordnet.
Im deutschen Strafrecht gibt's neben dem Ehrverletzungs-Delikt der 'Verläumdung' noch einmal explizit das der 'Falschen Verdächtigung' (bei den Schweizern 'Falsche Anschuldigung'), das beschreibt mE den Tatbestand besser.


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20.08.2016 um 18:52
@uatu
Zitat von uatuuatu schrieb:welche Möglichkeiten die Staatsanwaltschaft hat, den Sachverhalt zu beurteilen.
Bei dem hier strittigen "Sachverhalt" handelt es sich um die Frage des Täterwissens.
Ohne Befragung des Täters sähe ich da eigentlich nur eine Möglichkeit: Telepathie?
Zitat von uatuuatu schrieb: nützt auch keine Erläuterung.
Du meinst, Du traust Dir keine (zumindest keine stringente) zu?
Na, macht nichts. Soo wichtig ist's mir nicht.


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20.08.2016 um 21:22
@HIP26727:
Zitat von HIP26727HIP26727 schrieb:Ohne Befragung des Täters sähe ich da eigentlich nur eine Möglichkeit: Telepathie?
Es gibt z.B. auch im österreichischen Recht den Anscheinsbeweis. Bist Du sicher, dass ein solcher (u.a. auf Basis von Wolfgang's Website) nicht für die Staatsanwaltschaft zur Beurteilung des speziellen Punktes, um den es geht, ausreicht?
Zitat von HIP26727HIP26727 schrieb:Du meinst, Du traust Dir keine (zumindest keine stringente) zu?
Nein, ich meine genau das, was ich geschrieben habe. Das ist übrigens meistens so.


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21.08.2016 um 12:14
@uatu
Zitat von uatuuatu schrieb:Es gibt z.B. auch im österreichischen Recht den Anscheinsbeweis.
Dir ist die Bedeutung dieses Begriffes schon klar?
Zitat von uatuuatu schrieb:Bist Du sicher, dass ein solcher (u.a. auf Basis von Wolfgang's Website)
Zumindest stelle ich mir 'mittelbare Telepathie', hier: das Lesen der Gedanken eines Autors über das reine Rezipieren seiner Texte, noch wesentlich schwieriger vor als unmittelbare. ;-Þ
Zitat von uatuuatu schrieb: nicht für die Staatsanwaltschaft zur Beurteilung des speziellen Punktes, um den es geht, ausreicht?
Es handelt sich bei diesem 'speziellen Punkt' immer noch um 'Täterwissen'. Eine reine Vermutung darüber (mehr ist ohne Einvernahme des Beschuldigten objektiv nicht möglich) dürfte kaum ausreichen, der Gegenpartei schon die Möglichkeit eigener Beweisführung zu nehmen.
Zitat von uatuuatu schrieb:Nein, ich meine genau das, was ich geschrieben habe.
Nun gut, dann scheint mir das 'Offensichtliche' der Unvergleichbarkeit entgangen zu sein. Abstrahieren wir etwas.
Ich habe in meinem Beispiel zwei Formen der Verdachtsäußerung gegenübergestellt:

Im ersten Fall wüste Verdächtigung einer namentlich benannten Person auf einer privaten Website.
Selbst, wenn ich dort (in Erweiterung meines Beispiels) noch seitenweise Beweisführung betreibe, ...
- dass der Zehner geklaut wurde,
- dass nur der XY Zugang zu dessen Aufbewahrungsort hatte und
- dass der XY plötzlich 10€ mehr besaß,
... wird sich keine Staatsanwaltschaft der Welt bemüßigt fühlen, auch nur ein Vorverfahren einzuleiten, da damit nicht einmal ein Anfangsverdacht zu begründen wäre.

(Wäre es anders, würde selbst eine Verzehnfachung des Personals dort nicht ausreichen. Das Netz ist voll von (mehr oder weniger (meist weniger) gut begründeten) Verdächtigungen und Anschuldigungen. Was da an Tatbeständen bleibt, betrifft, im Gegensatz zur österreichischen Definition der 'Verleumdung', reine Ehrverletzungs-Delikte. Genau darauf verweist der Einstellungsbescheid.)

Dem gegenüber steht eine Anzeige (oder anderweitig amtlich gewonnene Kenntnis) über ein Offizialdelikt, die zwingend Ermittlungen fordert.

Du hast insofern Recht, dass es zwischen meinem Beispiel und dem vorliegenden Fall zwei signifikante Unterschiede gibt:

- Die (rein virtuelle, solange sich kein Geschädigter meldet) Höhe des Schadens.
- Die Person des Geschädigten (in meinem Beispiel ich selbst, realiter unbenannte Dritte.)

Setze in meinem Beispiel 10.000,-€ statt 10,-€, setze statt 'mir' als Opfer einen beliebigen Dritten.
Was ändert sich? Immer noch 'offensichtlich nicht vergleichbar'? Keiner 'Erläuterung' wert?
Zitat von uatuuatu schrieb:Das ist übrigens meistens so.
Ist registriert.


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Auftriebskraftwerk

21.08.2016 um 18:17
@HIP26727:
Dir ist die Bedeutung dieses Begriffes schon klar?
Ja.
Zitat von HIP26727HIP26727 schrieb:.. ohne Einvernahme des Beschuldigten ...
Wolfgang beschreibt seine Überzeugungen zum Thema auf seiner Website klar und deutlich, und begründet sie sehr ausführlich und nachvollziehbar. Der Beschuldigte ist kein Zeuge, und muss daher bei einer Befragung nicht die Wahrheit sagen. Welchen entscheidenden Wert sollte eine Befragung dann haben?
Zitat von HIP26727HIP26727 schrieb:... dass es zwischen meinem Beispiel und dem vorliegenden Fall zwei signifikante Unterschiede gibt ...
Nachdem Du zumindest ansatzweise die Problematik Deines Beispiels zugegeben hast, bin ich -- trotz der Offensichtlichkeit -- bereit, zu erläutern, warum das Beispiel absolut nicht vergleichbar ist:

- Die Zahl der Leser liegt bei Wolfgang's Website um Grössenordnungen über der im Beispiel (ausgehend von einer durchschnittlichen privaten Website).
- Die Geldbeträge, um die es geht, liegen um Grössenordnungen über den im Beispiel genannten 10 EUR.
- Während es sich im Beispiel um einen relativ beiläufigen Satz inmitten (wiederum von einer durchschnittlichen privaten Website ausgehend) umfangreicher, in keinem Zusammenhang dazu stehender, anderer Inhalte handelt, ist der Betrugsvorwurf auf Wolfgang's Website ein zentrales Thema, auf das bereits auf der Einstiegseite sehr deutlich hingewiesen wird.
- Während es sich im Beispiel um einen tagesaktuellen Vorfall handelt, den nach aller Wahrscheinlichkeit wenige Tage später kaum noch einen Leser interessiert, ist der Betrugsvorwurf auf Wolfgang's Website weitgehend unabhängig vom Zeitablauf.
- Wolfgang's Website kommt bei einer Google-Suche nach dem übergeordneten Thema ("Auftriebkraftwerk") seit langer Zeit an erster Stelle, und bei zahlreichen im Zusammenhang stehenden Suchbegriffen entweder ebenfalls an erster Stelle, oder zumindest sehr weit vorne. Demgegenüber wird der im Beispiel genannte Vorfall bei einer Google-Suche unter realistischen Annahmen nie an einer relevanten Position auftauchen.

Dass eine Verleumdung über eine Internet-Veröffentlichung prinzipiell möglich ist, zeigt sich u.a. durch die Erwähnung in § 6 MedienG und die Erwähnung in entsprechenden Veröffentlichungen von Rechtsanwälten (z.B. hier und http://www.ktn.gv.at/187018_DE-Leitveranstaltung-Schutz_vor_unrichtigen_Informationen_Blaha_2010.pdf). Offensichtlich kann dadurch also die von §297 StGB vorausgesetzte "Gefahr einer behördlichen Verfolgung" verursacht werden. Woher weisst Du, dass das bei Wolfgang's Website nicht der Fall ist?


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Auftriebskraftwerk

22.08.2016 um 08:36
@uatu

Ok, ich denke, alle Argumente sind ausgetauscht und haben nichts an unseren jeweiligen Bewertungen geändert. Bevor wir anfangen uns im Kreis zu drehen, sollten wir das hier beenden. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir jemals die tatsächlichen Gründe für die Einstellung erfahren, dürfte gegen Null gehen.
Zitat von uatuuatu schrieb:Woher weisst Du, dass das bei Wolfgang's Website nicht der Fall ist?
Nein, ich weiß es nicht, es ist einfach meine Einschätzung. Ich weiß nicht einmal, ob es eine präzise Definition für die im § 297 geforderte "Gefahr einer behördlichen Verfolgung" gibt, welchen "Impact" ein Medium haben muss, wann "öffentliches Interesse" greift, ... etc. Habe auch weder Zeit noch Lust, da weiter zu recherchieren.


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Auftriebskraftwerk

22.08.2016 um 21:55
Hallo zusammen,
ich lese hier schon länger mit und finde es sehr gut von euch, hier so am Thema zu bleiben. Mein besonderer Respekt gebührt dem bösen Wolf. Aber auch viele andere hier bringen viel Leistung ein.
Ich möchte mich kurz vorstellen, damit ihr wisst wes Geistes Kind ich bin.
Ich bin Elektriker! Man liest ja hier öfters was von solchen Leuten gehalten wird. Ich habe nicht nur einen Gesellenbrief als Elektriker, ich bin auch noch Dipl. Ing für Elektrotechnik.
Ich gehöre aber zu den Leuten welche von ihren Professoren mit der althergebrachten Physik indoktriniert wurden. Für mich ist 1 + 1 = 2. Meine Dozenten haben uns leider nicht die verbotene Beschleunigung, sowas kann halt nur D³, beigebracht, auch nicht wie man aus der Energiedifferenz beim Blubberle eine größer Ausgangsleistung als die Eingangsleistung gewinnen kann. Bin halt für die Eso Welt verdorben. Die neue Füsig wurde uns nicht beigebracht.
Weshalb ich mich jetzt hier melde. Mein Haus steht nur wenige Autominuten von den heiligen Hallen zu Spich entfernt. Wen es sich ergibt, nicht so oft, fahre ich da mal vorbei. Kann von daher die Kommentare von SpichSpion nur bestätigen.
Heute, so gegen 13.00 Uhr, bin ich mal wieder vor Ort gewesen.
Es war wie immer nichts los. Die Büroräume wirken von außen nicht benutzt. Im Hof stehen einige Autos und vor der Tür stand der RR. Ganz ohne Werbung. Hat da die Dekra schon gewirkt? Zugelassen ist der Wagen in Jülich (Jül).
Das ist jetzt zwar nicht viel neues, aber wen ich damit einen kleinen Stein zu dem großen Puzzel beitragen konnte, freut es mich.

Gruß
Saruman.


Kann jetzt bitte noch jemand so freundlich sein und mir erklären, wie ich die Bilder hier einfügen kann.


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Auftriebskraftwerk

22.08.2016 um 22:02
@Saruman

Willkommen im Forum! Und gleich mit so einer, wie ich find, bedeutenden Nachricht, danke!

Bilder kannst du einfügen mit "Bild hochladen" oben rechts an der Seite. Du bekommst dann als Meldung einen Link, den du in der Nachricht, die du also danach schreibst, einfügen kannst.

Mit dem Button "Eintragen (mit Vorschau)" kannst du erst mal das Ergebnis prüfen.


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Auftriebskraftwerk

22.08.2016 um 22:07
Danke Dblickstrudel,

werde die Bilder jetzt erst einmal komprimieren. Sollten dann gleich hier erscheinen.


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Auftriebskraftwerk

22.08.2016 um 22:08
Freu mich!

Tja, entweder ist Rosch vor dem DEKRA-Hammer eingeknickt und scheut juristische Konsequenzen oder die Leihfrist des Rolls Royce läuft morgen ab :)


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Auftriebskraftwerk

22.08.2016 um 22:21
Hallo @Saruman

auch von mir ein herzliches Wilkommen, schön das es noch E-Ingenieure gibt, für die 1 + 1 = 2 ist :D

Bei allem Verständnis für deine Motive, aber bevor du jetzt anfängst Bilder hochzuladen, und zu veröffentlichen, solltest du wissen, dass die Verwaltung hier zu Recht gegen Stalking vorgeht. Es ist ein Unterschied, ob man einen RR in der Öffentlichkeit, oder auf einem Privatgelände mit Angabe von Uhrzeit, Nummernschild, etc. fotografiert, und die gesammelten Daten dann öffentlich macht (m.M.n.).

Es gibt genügend Alternativen, wo du die Bilder ablegen kannst, ohne den Zorn der Verwaltung auf dich zu ziehen, dazu kann dich hier ganz sicher irgend jemand beraten.


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Auftriebskraftwerk

22.08.2016 um 22:28
Hallo Peter0167,

der RR steht vor dem Haus und ich habe die Kennzeichen unleserlich gemacht. Bin noch dabei die Bilder hochzuladen. Muss mich noch mit der Technik hier zurechtfinden. Wird aber noch. Wenn jemand mir aber sagen kann, wo ich die Bilder ablegen kann, mache ich das gerne.

Und auch vielen Dank für die freundliche Begrüßung.


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