Wissenschaft
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Auftriebskraftwerk

56.067 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

18.08.2016 um 17:20
Diese juristischen Betrachtungen sind wahrscheinlich alle mehr oder weniger richtig. Betrachten wir aber auch einfach mal, wer was riskiert. Die Anklageschrift ist dünn, sehr dünn. Der Streitwert sind mickerige 4360€. Wolfgang verliert, zahlt eine relativ überschaubare Strafe und muss die Seite zumachen. Rosch hat sich öffentlich vor Gericht gezeigt und erklärt und hat dadurch eventuell Interesse bei Vertretern des Rechtsstaates geweckt, die sich das noch mal genauer anschauen möchten. Die Negativpresse im Internet hört natürlich auch nicht auf. Die Seite kann ohne Probleme anonym weiter geführt werden. Schwacher Sieg für Rosch mit erheblichen Risiken.
Oder die Klage wird abgewiesen. Für Wolfgang billiger, für Rosch bleiben dieselbe Risiken wie beschrieben. Es könnte für unsere Roschis sogar richtig nach hinten losgehen.
Rosch kann gar nicht gewinnen. Mit dem Quatsch vor Gericht aufzutauchen ist ein unkalkulierbares Risiko.


1x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

18.08.2016 um 17:23
@Poipoi
....der verlorene strafrechtliche Prozess bedeutet ja nicht, dass nicht noch zivilrechtliche Forderungen auf Wolfgang zukommen könnten. Eher im Gegenteil. GAIA hat Rosch ja auch gedroht.


2x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

18.08.2016 um 17:28
Mag sein. Die für mich interessanteste Frage ist, wagt Rosch es wirklich sich und den Scam derart zu exponieren? Es steht nichts weniger auf dem Spiel als der GröBaZ.


melden
pluss ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Auftriebskraftwerk

18.08.2016 um 17:34
Zitat von PoipoiPoipoi schrieb:Wolfgang verliert, zahlt eine relativ überschaubare Strafe und muss die Seite zumachen.
Das wäre ein Super-GAU.

Die Esofreaks würden triumphieren und behaupten Blubberle funktioniert, es liegt kein Betrug vor. Rosch hat vor Gericht gewonnen und der "Böse Wolf" wurde verurteilt, seine Troll-Seite musste er vom Netz nehmen.


melden

Auftriebskraftwerk

18.08.2016 um 18:32
Zitat von Balthasar70Balthasar70 schrieb: GAIA hat Rosch ja auch gedroht.
Habe ich da was verpasst? Wo ist dazu denn was zu finden?


melden

Auftriebskraftwerk

18.08.2016 um 18:43
Warten wir mal ab, OB es zu einer Verhandlung kommt. Und wenn ja, WAS dabei herauskommt. Alles.andere ist zum jetzigen Zeitpunkt nur Kaffeesudleserei. Vor Gericht und auf hoher See.....

Wie erwähnt bin ich bei einer Verhandlung gerne persönlich dabei, falls sie öffentlich ist.


1x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

18.08.2016 um 18:58
@Fölix

Sorry gerade andersrum.

......aus der Erinnerung, Als Gaia etwas von den 750000 zurückhaben wollte, hieß es durch ihr ungeschicktes Verhalten im Netz sei Rosch ein Millionenschaden erstanden, den sie dann einfordern würden.


melden
pluss ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Auftriebskraftwerk

18.08.2016 um 19:01
Zitat von kasmichlkasmichl schrieb:Warten wir mal ab, OB es zu einer Verhandlung kommt. Und wenn ja, WAS dabei herauskommt
Wenn das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen ist, hilft lamentieren im Nachhinein Null und Nichts.

P.S.: Warum sollte es nicht zu einer Klage kommen?


1x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

18.08.2016 um 19:05
@Balthasar70
Aufgrund des Auflösungsvertrages vom Juli 2015 hat außerdem Gaia von Rosch einen Maulkorb umgebunden bekommen.

Dass die ausbezahlten AFAIK 425.000 Euro gleich wieder in Form von 750.000 Euro an die KPP einbezahlt und davon ein Gutteil mutmaßlich(!) den Weg zurück nach Spich gefunden hat, ist einzig der Dummheit der Gaier zu verdanken. Naja, jetzt hat sich der ehem. Obmann Horst B. durch seinen Rücktritt ja deutlich von den vorrangig in Wien (=neuer Obmann Roberto R.) getroffenen Entscheidungen distanziert. Er scheint der Einäugige unter den Blinden zu sein.


melden

Auftriebskraftwerk

18.08.2016 um 19:13
@Balthasar70
Zitat von Balthasar70Balthasar70 schrieb: GAIA hat Rosch ja auch gedroht.
... ist dann wohl zweideutig ausgedrückt. Subjekt und Prädikat sind hier austauschbar:)
Eindeutiger meintest du das?: Gaia wurde von Rosch ja auch bedroht.

Aber du beziehst dich auf die 750000, die Gaia von "Die Erste" zurück haben wollte. Und "Die Erste" hat behauptet durch Gaias öffentliches Fehlverhalten zu einem Millionenschaden bei "Die Erste" geführt hat und dass sie deswegen nicht die Vorauszahlung, trotz ausbleibender Gegenleistung, zurückzahlen müssten.


melden

Auftriebskraftwerk

18.08.2016 um 20:23
Zitat von plusspluss schrieb:P.S.: Warum sollte es nicht zu einer Klage kommen?
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass du gemeint hattest, "warum sollte es nicht zu einer Verhandlung kommen".
Denn die (Privat)Klage ist ja bereits erfolgt, da habe ich meinen textlichen Irrtum im vorigen Beitrag korrigiert.

Grundsätzlich findet nach §71 StPO ohne Ermittlungsverfahren (zB durch den Richter oder die Kriminalpolizei) das Hauptverfahren statt.
Der Bezirksrichter hat aber die Möglichkeit, dieses Verfahren mittels Beschluss einzustellen:

§451 (2): "Ist der Richter der Überzeugung, daß die dem Antrag zugrunde liegende Tat vom Gesetz nicht mit Strafe bedroht ist oder daß Umstände vorliegen, durch die die Strafbarkeit der Tat aufgehoben oder die Verfolgung wegen der Tat ausgeschlossen ist, so hat er das Verfahren mit Beschluß einzustellen."

Eine weitere Möglichkeit, warum es zu keiner Hauptverhandlung kommen kann, ist §485. Die dort erwähnten Bezugnahmen auf §212 betreffen jedoch Verhandlungen vor einem Oberlandesgericht, was im konkreten Fall nicht zutrifft.

Quellen:
https://www.jusline.at/71_Privatankl%C3%A4ger_StPO.html
http://www.jusline.at/451._StPO.html

PS: Selbstverständlich bin ich auch nur ein Hobbyjurist wie alle anderen hier :)


melden
pluss ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Auftriebskraftwerk

18.08.2016 um 20:24
Tut mir leid
Kein Problem Kollege.

Im Übrigen ist in diesem Falle die ZPO und nicht die StPO anzuwenden.
Da kein Formgebrechen im Schriftsatz der Kläger zu finden ist, wird es ohne Zweifel zu einer Verhandlung kommen. Vorausgesetzt die Klage wird nicht zurückgezogen.
Das meinte ich mit Fakten ;)


2x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

18.08.2016 um 20:27
Zitat von plusspluss schrieb:Im Übrigen ist in diesem Falle die ZPO und nicht die StPO anzuwenden.
Uiuiui, das wäre natürlich ein grundlegender Denkfehler von mir. In dem Fall sollte ich es beim Kaffeetrinken belassen.
Wegen ZPO <--> StPO schaue ich aber noch nach, auch deswegen, weil es mich über diesen Fall hier hinausgehend grundsätzlich interessiert. Hast du dazu ein zielführendes Stichwort?

Meine allgemeine Ansicht ist: Verstoß nach dem StGB (hier durch DrDD und HUG behauptet §111) --> es geht um einen Strafprozess --> daher StPO.


melden
pluss ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Auftriebskraftwerk

18.08.2016 um 20:35
Selbst wenn die StPO heranzuziehen ist, dein Hinweis auf § 451 ist doch ebenso Fakt (Siehe Abs. 2), und § 111 Abs. 2 StGB steht nun mal unter Strafe.


1x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

18.08.2016 um 20:37
Zitat von plusspluss schrieb:Vorausgesetzt die Klage wird nicht zurückgezogen.
Diesbezüglich bin ich ja der Meinung, dass Rosch sehr gut beraten wäre genau das zu tun.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Roschis in einer großen Zwickmühle sitzen. Die Lizenznehmer erwarten, dass endlich etwas gegen die "Negativpresse" geschieht, die Klage könnte durchaus auch durch Druck der Ersten zustande gekommen sein. Gleichzeitig ist der Gang vor Gericht hoch riskant, man muss den Scam detailliert und möglichst glaubwürdig darstellen (in der Klageschrift ist das schon mal nicht besonders gut gelungen). Und wer weiß, vor welchem Richter man landet.


melden

Auftriebskraftwerk

18.08.2016 um 20:45
@pluss
Den Absatz 2 hatte ich deswegen zitiert, weil er jene (einzige?) Möglichkeit aufzählt, dass der Bezirksrichter das Verfahren mit Beschluss beendet, noch bevor es zu einer Hauptverhandlung (=Erscheinen der Parteien vor Gericht) kommt.

Konkreter ausgedrückt: Kommt der Freistädter Bezirksrichter durch eigene Anschauung zur Ansicht, dass von den Klägern ein Perpetuum mobile gewinnbringend als "funktionierendes Kraftwerk" vermarktet wird, dann müssen sich die Kläger den Betrugsvorwurf gefallen lassen und seitens Wolfgang liegt kein strafbares Verhalten vor.

Es liegt also sehr an der Qualität und dem Umfang der schriftlichen Äußerungen, die innerhalb der 14-Tages-Frist von Wolfgang eingebracht werden konnten.


2x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

18.08.2016 um 20:49
@kasmichl
....könnte Wolfgang nicht mal dafür bei der Gwup nachfragen?
Die sind ja auch in Österreich recht stark und kennen bestimmt den ein oder anderen Physiker der da gerne helfen würde.

Also er zum Beispiel

https://www.gwup.org/who-is-who/676-ulrich-berger


1x zitiertmelden
pluss ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Auftriebskraftwerk

18.08.2016 um 21:15
Zitat von kasmichlkasmichl schrieb:Kommt der Freistädter Bezirksrichter durch eigene Anschauung zur Ansicht, dass von den Klägern ein Perpetuum mobile gewinnbringend als "funktionierendes Kraftwerk" vermarktet wird, dann müssen sich die Kläger den Betrugsvorwurf gefallen lassen
Ein Perpetuum mobile zu verkaufen ist noch kein Betrug, was fehlt, ist der Tatbestand des Vermögensverlustes. Obendrein muss den Klägern noch nachgewiesen werden das sie von der Funktionsuntüchtigkeit Kenntnis hatten.


melden

Auftriebskraftwerk

18.08.2016 um 21:20
@liezzy
Zitat von liezzyliezzy schrieb:Prüfingenieur eines angesehenen Prüfinstituts!
Du hast das 'noch' vergessen: "... eines noch angesehenen Prüfinstituts!"
Zitat von liezzyliezzy schrieb:(vermutlich nicht, ohne denen vorher einen Vogel gezeigt zu haben).
Sehr dezent. Ich fürchte, ich wäre da etwas ... ähh, ... drastischer.
Zitat von liezzyliezzy schrieb:Naja, also ich scheine schon mal eins zu sein. Keiner kann sich erklären, wo ich meine Energie hernehme... :D
Keine Chance! Auch mit diesen Tricks kenne ich mich aus. Da haben die 'versteckten Kabel' nur andere, meist hübschere Namen: 'Schwarzwälder Kirsch-' oder 'Käsesahnetorte', mal 'Buletten' oder 'Cordon bleu, auch mal ganz unprätentiös 'Käsestulle' oder 'Currywurst mit Pommes rot/weiß', in der Fluid-Form z.B. Vino Rosso, Single Malt, Märzen, ...
Aber im Prinzip alles dasselbe: Mehr oder weniger versteckte externe Energiequellen.
Und vor allen: Uuuralt. Früheste schriftliche Quellen zeigen, dass derartige Praktiken bereits im alten Babylon üblich waren, und archäologische Befunde lassen vermuten, das selbst Australopithecus schon zu solchen Tricks gegriffen hat.
Nee, da musst Du Dir schon was besseres einfallen lassen. Lichtnahrung z.B., oder 'feinstoffliche Ernährung'. :D


melden

Auftriebskraftwerk

18.08.2016 um 21:25
@pluss
Zitat von plusspluss schrieb:Selbst wenn die StPO heranzuziehen ist,
Ja, ist sie wohl:
Grundsätzliches
Die Bestimmungen über die Privatanklage finden sich im 3. Abschnitt des 4. Hauptstücks der Strafprozessordnung 1975 mit dem Titel Privatankläger und Subsidiarankläger. [...]
@kasmichl
Zitat von kasmichlkasmichl schrieb:dass von den Klägern ein Perpetuum mobile gewinnbringend als "funktionierendes Kraftwerk" vermarktet wird, dann müssen sich die Kläger den Betrugsvorwurf gefallen lassen
Nein.


melden