Auftriebskraftwerk
15.10.2014 um 00:01Nein
Ja, das hast Du:pluss schrieb:Habe ich etwas anderes geschrieben?
pluss schrieb:Das Wasser bewegt sich, ja, aber nach unten und nicht nach oben. Und das tut das Wasser ständig, ...
fragt sich nur wie so eine prüfung aussehen wird. ich stelle mir vor rosch liefert ein aukw mit vorgegebenen messpunkten bei denen - oh wunder - alles passt.. prüfung abgeschlossen..pluss schrieb:Für mich stellt sich die Frage, was zutreffend sein dürfte, allerdings nicht. Wer ausdrücklich betont die Funktionsfähigkeit vorher zu überprüfen, kann sich meiner Ansicht nach im Nachhinein auch nicht mehr mit dem Argument "unser Wissen reichte nicht" herauswinden.
Das nenne ich dann aber nicht "Prüfen" sondern "Glauben"allfather schrieb:vorgegebenen messpunkten bei denen - oh wunder - alles passt.. prüfung abgeschlossen..
Dem möchte ich mich ausdrücklich anschliessen. Das Argument seitens GAIA -- das ich tatsächlich kommen sehe -- "Aber das konnte doch niemand wissen" zieht nicht, und wird insbesondere auch keinen Staatsanwalt beeindrucken. Ignorantia legis non excusat.pluss schrieb:Für mich stellt sich die Frage, was zutreffend sein dürfte, allerdings nicht. Wer ausdrücklich betont die Funktionsfähigkeit vorher zu überprüfen, kann sich meiner Ansicht nach im Nachhinein auch nicht mehr mit dem Argument "unser Wissen reichte nicht" herauswinden. Man muss weder Mathegenie noch Physiker sein um das archimedische Prinzip zu verstehen bzw. auf die schnelle zu erlernen.
meines wissens steht überall, dass rosch den überschuss garantiert. vermutlich ist das auch in den verträgen so festgehalten. und wie die 'prüfung' seitens gaia aussehen wird ist nirgendwo genau definiert.. ich bin mir sicher, wenn es hart auf hart kommt, wird gaia behaupten selbst getäuscht worden zu sein. viele vereinsmitglieder werden das glauben. das gegenteil zu beweisen dürfte nicht ganz so einfach werden.uatu schrieb:Dem möchte ich mich ausdrücklich anschliessen. Das Argument seitens GAIA -- das ich tatsächlich kommen sehe -- "Aber das konnte doch niemand wissen" zieht nicht, und wird insbesondere auch keinen Staatsanwalt beeindrucken. Ignorantia legis non excusat.
Es ist nicht verboten veraltet oder falsche Energie angaben zu machen. Was in der EU allerdings unter Strafe steht.allfather schrieb:und dann landet man plötzlich in der schweiz wo es diesen passus im schweizer recht gibt
@uatu @pluss:uatu schrieb:und wird insbesondere auch keinen Staatsanwalt beeindrucken.
da ging es doch darum, dass eine sache nur dann als betrug gewertet wird wenn es für den betrogenen nicht offensichtlich ist. was bei einer maschiene die scheinbar den naturgesetze wiederspricht vermutlich schwer fallen dürfte. oder habe ich das falsch im kopf?fritzchen1 schrieb:Es ist nicht verboten veraltet oder falsche Energie angaben zu machen. Was in der EU allerdings unter Strafe steht.