Dann beantworte ich die Frage auf meinen fiktiven Fall:
monstra schrieb:Verteidigungsminister P wird erhängt in seinem Berliner Apartment aufgefunden. (...)
Was wird das Ergebnis der Untersuchung sein und was wird die Staatsanwaltschaft Berlin wohl machen?
Beitrag von monstra (Seite 57)Die StA Berlin wird ein Todesermittlungsverfahren (vgl. § 159 StPO) einleiten und nach der Obduktion abschließen. Das Ergebnis ist: Keine Anhaltspunkte für Fremdverschulden.
Exkurs:
Die StA Lübeck würde dagegen von der Fremd-DNA am Gürtel, der Tasse Kakao, für den die Zutaten fehlen und der leichten Alkoholisierung des Toten darauf schließen,
- dass Dritte in der Wohnung und an der Strangulation beteiligt gewesen sein müssen,
- P vermutlich mit einer in Alkohol gelösten, bei der Obduktion nicht mehr detektierbaren, Flüssigkeit bewusstlos gemacht wurde (vielleicht mit der anderen Hälfte des Kakaos, dessen Zutaten verschwunden sind) und dann durch Dritte aufgehängt wurde.
- Das Motiv wäre sonnenklar: Waffengeschäfte für die Bundeswehr im Umfang von Milliarden, Korruption oder was auch immer. Es ging jedenfalls um viel Geld, wenn P ausgepackt hätte.
Der Leitendende OStA der StA Lübeck würde nicht nur hinreichende Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht sehen, sondern sieht einen Mord als erwiesen an.
Was würde sein GStA davon halten?