9/11 Allgemein
11.04.2012 um 00:33Verdammt das hätte meiner sein können -.-
HirnExe schrieb:Ich wäre trotz allem noch dankbar für eine konkrete Erläuterung, was an den Aussagen in meinem Video nicht stimmt.Die Realität stimmt nicht mit den Aussagen überein.
HirnExe schrieb:aber gehts vielleicht etwas direkter auf die Aussagen bezogen?Die ist ja schon beantwortet. Eine 757 kann problemlos mit 350 Knoten in 30 Metern Höhe fliegen. Sie beginnt nicht zu schütteln und rütteln, wie Wittenburg sagt.
cathari schrieb:Für die Boeing 767 werden in einem Lehrbuch „360 knots“ IAS angegebenDas ist richtig und habe ich oben verlinkt: das ist die von der FAA zugelassene Höchstgeschwindigkeit. Die sagt aber nichts darüber aus, dass das Flugzeug nicht schneller kann. Die Zulassungsbehörde wird Zulassungsgrenzen ja nicht dort festlegen, wo es bereits gefährlich ist. Falls dem so wäre, steige ich nie wieder in ein Flugzeug ein.
HirnExe schrieb:Es wird angezweifelt, dass die genannte Maschine die genannte Geschwindigkeit erreicht haben kann. Jetzt klarer?Sie hat sie aber erreicht. Was nach VT-Manier impliziert, daß es entweder keine 757/767 war oder daß stärkere Motoren dran waren. Jetzt klarer?
natoll schrieb:Ich denke es geht eher darum ob die Geschwindigkeit des Flugzeuges nicht vielleicht von den Behörden überschätzt wurde.Sehr richtig, das ist in erster Linie die Frage um die es geht.
natoll schrieb:Kann man ja leicht nachprüfen indem man sich die videoaufnahmen vornimmt und selber nachmisst.Vielleicht etwas weniger leicht, als man spontan denken mag. Sonst kommt man leicht zu dem Ergebnis, dass die Verrazano-Brücke ihre zulässige Höchstgeschwindigkeit an dem Tag bei weitem überschritten hat ;]
HirnExe schrieb:Sehr richtig, das ist in erster Linie die Frage um die es geht.Aha. Und angenommen, die tatsächliche Geschwindigkeit würde von der angegebenen abweichen, was folgt daraus?
HirnExe schrieb:Flog das Flugzeug schneller als es eine 767 hätte schaffen können?Nein. Vmo/Mmo sind Zulassungsgrenzen, die ausschließlich bei genehmigten Test- oder Ausbildungsflügen überschritten werden dürfen.