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JFK - Attentataufdeckung

31.775 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Psiram, Kennedy, JFK ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

JFK - Attentataufdeckung

01.02.2016 um 16:28
@bredulino
Zitat von bredulinobredulino schrieb:Was ist nun deine Meinung zu dem Banister-Oswald-Dokument, das ich dir vor Jahren gezeigt habe?
Aha, Du hast mir also vor Jahren irgendwas gezeigt ... !? Scheint mir nicht wichtig gewesen zu sein oder ich habs überlesen, jedenfalls kann ich mich nicht daran erinnern. Offenbar hat das, was Du da gezeigt haben willst, den Fall aber auch nicht aufgeklärt.
Zitat von bredulinobredulino schrieb:Ja, 223 war er noch verdeckt- nur wird sich seine Körperhaltung kaum signifikant in so kurzen einem Zeitpunkt verändert haben-
, sagt also Hellseher proteus, der einmal mehr beweist, dass er keinesfalls Fakten sammelt und diese dann ergebnisoffen analysiert. Kann er einfach nicht, merkt es offenbar noch nicht einmal.
Ich dagegen kann nicht sagen, wie Kennedy genau saß. Er war ja verdeckt. Und ich bin eben KEIN Hellseher, der unbedingt "Fakten" konstruieren muß, um seine seltsame Theorie zu unterfüttern.
Aber ich sehe zumindest wenig Grund, die zur Verfügung stehende Zeitspanne für eine Haltungsänderung als zu kurz anzusehen. Das sehe ich deshalb so, weil ich weiß, wie wenig Zeit eine andere, sichtbare Person für signifikante Bewegungen brauchte:
56e966-1454340670
Connally braucht 2 Frames für eine 30°-Drehung des Oberkörpers.
Zwischen Z226 und Z227 neigt sich sein Oberkörper um geschätzt 10° nach vorne:
34cf2a-1454341078

es ist nicht im geringsten nachvollziehbar, weshalb Du die Zeitspanne zwischen 2 oder 3 Frames für zu "kurz" für "signifikante Bewegungen" hälst - außer man unterstellt Dir die Voreingenommenheit, welche Du hier regelmäßig auch an den Tag legst.
Zitat von bredulinobredulino schrieb:Es ging um einen Gegenstand, den der Angeklagte bei einer Entrümpelungsaktion beschädigt haben soll. Der Angeklagt hat den Gegenstands zwecks besseren Transports zerteilt.
Siehst Du, es gab also keinen Zweifel, dass ein Schaden vorlag und wer ihn verursacht hat - es gingt nach Deiner Schilderung ausschließlich darum, ob der Schaden rchtmäßig oder unrechtmäßig seitens des Angeklagten verursacht worden ist. Der Richter wollte also folgerichtig den offenbar strittigen Inhalt einer mündlichen (Vertrags-)Absprache ergründen und befragt deshalb Zeugen dieser Absprache. Das ist so durchaus üblich - und etwas komplett anderes, als "Augenzeugenberichte" zu Sachverhalten, für die es keine "dinglichen" Beweismittel gibt. Geht es um Strafsachen und nicht wie bei Dir um Zivilrechtliche Fragen, liegen die Hürden der Beweisaufnahme sogar noch höher.


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JFK - Attentataufdeckung

01.02.2016 um 16:47
Zitat von AfricanusAfricanus schrieb:There is a large irregular defect of the scalp and skull on the right involving chiefly the parietal bone but extending somewhat into the temporal and occipital regions. In this region there is an actual absence of scalp and bone producing a defect which measures approximately 13 cm. in greatest diameter
Die Beschreibung weicht nicht großartig von den zur Verfügung stehenden Bildern ab. Das große Loch ("absence of scalp and bone producing a defect which measures approximately 13 cm") kann man hier studieren:

tc19cd4 JFKAutopsyMorphsmallermoreframes

Das der Schädel aber bis hin in "occipital regions" Schaden genommen hat, sieht man auf den Röntgenbildern:

hscalbl

z.B. Punkt 8


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01.02.2016 um 17:03
@bredulino
Zitat von bredulinobredulino schrieb:Das sagt der Richtige- tut Zeugenaussagen von Insidern a priori ab,
Du kannst nicht anders, stimmt´s? Du bleibst bei Deinen unsachlichen Methoden. In diesem Fall übrigens ein Strohmann.
Was Du mir da unterstellst, habe ich nie behauptet.

Dass Du es trotzdem tust, kann daher nur heißen
1) Du verstehst tatsächlich nicht, was in Anbetracht Deiner Lernresistenzen durchaus möglich ist
2) Du argumentierst absichtlich so, um von der Sachlage, und der Tatsache, dass Du immer noch daneben liegst, abzulenken.

Ändert nichts. Die Fakten, und Deine immer wieder eingestellten Bilder und Berichte, widerlegen jedes Mal aufs Neue Deine falsche These.
Der Einzige hier, der so offenbar gar nicht fähig oder willens ist, Deine eigenen Belege zu verstehen, bist Du.

Solange sich das in Zukunft nicht ändern wird, denke ich, genügt es, wenn ich jetzt mal diesen meinen Beitrag alle paar Stunden posten werden. Sachlich liege ich damit immer richtig. Und anders auf Deine Posts zu reagieren ist ohnehin Zeitverschwendung.


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01.02.2016 um 17:45
Obiges Röntgenbild im Beitrag von @Sonderlich zeigt auch deutlich, was es mit dem für VTler "verdächtigen dunklem Loch" hinter der Stirn auf sich hat.
Bisher hat ja keiner von ihnen eine plausible oder gar korrekte Antwort auf diese "verdächtige" Erscheinung gefunden.

Hier fehlen die Knochen.
Röntgenstrahlen bilden aber nur Knochen hell ab, weil sie diese nicht gut durchdringen können, aber Weichteile wie Gehirne oder andere Organe können sie passieren. Somit erscheinen diese Körper(weich)teile auf Röntgenbildern dunkel.
[Besonders auf älteren Aufnahmen, weil die Strahlungsdosis höher war. Bei geringerer Dosis, kann man auch schon mal dichteres Gewebe etwas sehen.]

Das ist keine Verschwörung, das ist nicht verdächtig.
Es ist aber der Grund, warum für Weichteile andere Bilddarstellungsverfahren erfunden wurden.


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01.02.2016 um 22:35
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:Siehst Du, es gab also keinen Zweifel, dass ein Schaden vorlag und wer ihn verursacht hat
Es ob es einen Sachschaden gab musste erklärt werden- und das hing davon ab, ob etwas mündlich abgesprochen wurde oder nicht.
Wenn ich jemanden erlaube, einen Gegenstrand von mir zu entsorgen, auf die Müllhalde zu werfen kann ich nachher nicht kommen und von dir Schadensersatz bekommen VERZICHTE ich auf den Besitz dieses Gegenstands, gebe diesen Gegenstand auf und habe deswegen keinerlei Anspruch auf Schadenersatz. Wenn ich dir erlaube, meine Glasflaschen zu entsorgen, kann ich dich später nicht dafür belangen, dass die Flaschen zerbrachen, als sie im Container landeten. Hast du schon jemals etwas von einem "im voraus genehmigten Sachschaden" gehört?

Wenn es "keinen Zweifel, dass ein Schaden vorlag" gegeben hätte, hätte das ganze Verfahren keinen Sinn gemacht- das Urteil hing AUSSCHLIEßLICH davon ab, ob andere Zeugen die VErsion des Angeklagten bestätigen konnten
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:es gingt nach Deiner Schilderung ausschließlich darum, ob der Schaden rchtmäßig oder unrechtmäßig seitens des Angeklagten verursacht worden ist.
Ein "rechtmäßiger Schaden" ist aber kein Sachschaden bzw. "Sachbeschädigung" mehr- eine Sachschaden ist rechtsWIDRIG. Ein "rechtmäßiger Schaden" ist kein Straftatbestand. ALLES hing hier von den Zeugen ab




es ist nicht im geringsten nachvollziehbar, weshalb Du die Zeitspanne zwischen 2 oder 3 Frames für zu "kurz" für "signifikante Bewegungen" hälst - außer man unterstellt Dir die Voreingenommenheit, welche Du hier regelmäßig auch an den Tag legst.
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:Er war ja verdeckt. Und ich bin eben KEIN Hellseher, der unbedingt "Fakten" konstruieren muß, um seine seltsame Theorie zu unterfüttern.
Könntest du vielleicht mal außer Allgemeinplätzen mal aufzeigen, welche Fakten ich wie "konstruieren" muss
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:es ist nicht im geringsten nachvollziehbar, weshalb Du die Zeitspanne zwischen 2 oder 3 Frames für zu "kurz" für "signifikante Bewegungen" hälst - außer man unterstellt Dir die Voreingenommenheit, welche Du hier regelmäßig auch an den Tag legst
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:, sagt also Hellseher proteus, der einmal mehr beweist, dass er keinesfalls Fakten sammelt und diese dann ergebnisoffen analysiert. Kann er einfach nicht, merkt es offenbar noch nicht einmal.
Ich dagegen kann nicht sagen, wie Kennedy genau saß. Er war ja verdeckt. Und ich bin eben KEIN Hellseher, der unbedingt "Fakten" konstruieren muß, um seine seltsame Theorie zu unterfüttern.
ähem... DU fasst die Frames 223 und 224 zum Moment des Treffers zusammen. UND du gehst von gleichen Sitzpositionen in 223 und 224 aus:

Der einzige mögliche Zeitpunkt für den Treffer "magischen Kugel" kann eigentlich auf Grund der Sitzpositionen zueinander nur Z-223/Z-224 sein

t24a0b8 eb6c13 1454098672
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:es ist nicht im geringsten nachvollziehbar, weshalb Du die Zeitspanne zwischen 2 oder 3 Frames für zu "kurz" für "signifikante Bewegungen" hälst - außer man unterstellt Dir die Voreingenommenheit, welche Du hier regelmäßig auch an den Tag legst
Es ging mir eigentlich um die Zeitspanne von einem Frame- zwischen Z-223 und Z-224
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:Zwischen Z226 und Z227 neigt sich sein Oberkörper um geschätzt 10° nach vorne:
Z227 ist ein einziger "Pixelbrei" (groucho)

Und wie misst du die Neigung des Oberkörpers? An der Ausrichtung von Nase und Kinn?

Du vergisst auch, dass JFKs Oberkörper durch sein Korsett eingeschränkt war.
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:Aha, Du hast mir also vor Jahren irgendwas gezeigt ... !? Scheint mir nicht wichtig gewesen zu sein oder ich habs überlesen, jedenfalls kann ich mich nicht daran erinnern. Offenbar hat das, was Du da gezeigt haben willst, den Fall aber auch nicht aufgeklärt.
EIN Dokument kann natürlich nicht den ganzen Fall aufklären- es ist ein Mosaikstein. Nur heißt das nicht, dass es "Spekulation" ist.

Hier mein Hinweis
John F. Kennedy: Mord oder Verschwörung? (Seite 42) (Beitrag von bredulino)


Hier deine Antwort
John F. Kennedy: Mord oder Verschwörung? (Seite 43) (Beitrag von Sonderlich)

Dieser Dialog fand Ende Dezember 2012 statt. A

Vielleicht hatte Jim Garrison doch in manchen Dingen recht...

naja..

wilde Spekulationen... irrelevant...

science v religion


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JFK - Attentataufdeckung

01.02.2016 um 23:10
@bredulino

Faszinierend. Wie immer. Keine Silbe dazu, dass Du Dich in Sachen "verdächtiges Röntgenbild" ebenfalls geirrt hast.


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01.02.2016 um 23:35
@off-peak

du hast dich auch nicht zu den Aussagen von Dr. Burkley, O´Rourke, Elmer Moore und anderen geäußert. Im Übrigen diskutiere ich zur Zeit mit VIER Personen parallel. Dass ich auf jeden Post von Euch nicht immer gleich sofort eingehen kann, weil meine Zeit auch begrenzt ist wird dir hoffentlich einleuchten.


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02.02.2016 um 16:49
Zitat von bredulinobredulino schrieb:Es ob es einen Sachschaden gab musste erklärt werden- und das hing davon ab, ob etwas mündlich abgesprochen wurde oder nicht.
@bredulino
Nein, das hast Du wohl falsch verstanden. Ein Sachschaden liegt ohne jeden Zweifel vor, das hattest Du ja auch geschrieben:
Zitat von bredulinobredulino schrieb:Der Angeklagt hat den Gegenstands zwecks besseren Transports zerteilt.
Der Gegenstand war also kaputt und der Beklagte hatte ihn kaputt gemacht. Das ist ein Sachschaden und der Beklagte hatte somit vorsätzlich das Eigentum eines anderen verletzt. DAS ist unstrittig in solchen Fällen.
Wenn z.B. Du mir Deine Ming-Vase unter die Nase halten würdest und mich beauftragen würdest, diese mit einem Hammer zu zerschlagen, dann würde Dir ohne jeden Zweifel in dem Moment, wo ich Deinem BAuftrag nachkomme, ein Schaden entstanden sein - Dein Vermögen wäre um den Wert einer Ming-Vase geschmählert.
Wenn Du jetzt aber versuchen würdest, diesen Schaden von mir ersetzt zu bekommen, dann würde ich zu recht darauf verweisen, dass ich zwar vorsätzlich dein Eigentum verletzt hatte, diese Verletzung aber nicht "widerrechtlich" erfolgte, sondern auf Grundlage eines Vertrages zwischen uns, Dein Auftrag, den ich annahm. Um einen Anspruch aus Schadensersatz gegen mich geltend machen zu können, müßte mein Handeln aber widerrechtlich erfolgt sein - ansonsten hast Du zwar den Schaden, bekommst aber keinen Schadensersatz.
Da ich mit Dir keinen schriftlichen Vertrag gemacht habe sondern einen mündlichen, kommt es jetzt darauf an, was der Richter nun glaubt, was in dem mündlichen Vertrag gestanden hat. Und weil es sich hier um eine rein zivilrechtliche Geschichte handelt, geht es vor allem darum, dass überhaupt "Recht" gesprochen wird, d.H.: Es gibt einen Streit und dieser Streit muss entschieden werden. Punkt. Da sähe ich NATÜRLICH blöd aus, wenn alle Deine 3 Kumples behaupten, sie hätten eindeutig gehört, wie Du mich beauftragt hast, die Vase mit einem weichen Tuch vorsichtig abzuwischen. Und dem Richter stände es trotzdem frei, Deinen Kumpels und Dir kein Wort zu glauben - z.B. weil er Dich und Deine Kumpels für absolut unglaubwürdige Schmierlappen halten würde, die widersprüchlichen Quatsch sabbeln. Das hängt dann vom Augenschein des Richters ab, ob ich für Deinen Schaden aufkommen muß - nicht aber, ob überhaupt ein Schaden vorliegt.

Ich habe Dir das jetzt so bildhaft erklärt, weil Du bei Begriffen oft stutzt und Dir deine Frage beantworten will:
Zitat von bredulinobredulino schrieb:Wenn ich dir erlaube, meine Glasflaschen zu entsorgen, kann ich dich später nicht dafür belangen, dass die Flaschen zerbrachen, als sie im Container landeten. Hast du schon jemals etwas von einem "im voraus genehmigten Sachschaden" gehört?
Hast Du es begriffen? Wenn Du nicht DINGLICH (Quitungen, Fotos von Dir mit Deinen Flaschen usw.) BEWEISEN kannst, dass Du überhaupt jemals auch nur eine einzige Flasche Dein Eigentum nennen durftest und ebenfalls nicht DINGLICH beweisen kannst, dass genau diese Flaschen jetzt kaputt sind (Scherben), dann brauchst Du gar nicht erst mit irgendwelchen Forderungen anzukommen.
Zitat von bredulinobredulino schrieb:Ein "rechtmäßiger Schaden" ist aber kein Sachschaden bzw. "Sachbeschädigung" mehr- eine Sachschaden ist rechtsWIDRIG. Ein "rechtmäßiger Schaden" ist kein Straftatbestand.


Du hattest gesagt, es ging um Schadensersatz. Das hat zunächst mal nichts mit einem Straftatbestand (Strafrecht) zu tun sondern mit einem Anspruch (Zivilrecht). Und natürlich gibt es eine "rechtmäßige" Sachbeschädigung, denn die ausdrückliche Rechtswidrigkeit der Sachbeschädigung ist zwingende Bedingung des Straftatbestandes aus § 303 StGB Abs.1:
Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html

Eine Rechtswidrigkeit ist immer dann nicht gegeben, wenn Rechtfertigungsgründe vorliegen - wie z.B. die Einwilligung oder auch schon die mutmaßliche Einwilligung.
Wenn Dein Haus brennt und ich die Tür eintrete, weil ich den dahinter verzweifelt bellenden Hund retten will, begehe ich objektiv wie subjetiv eine Sachbeschädigung an Deiner Tür. Da ich aber davon ausgehe, dass Du das in jedem Fall auch genauso gerne hättest, weil sonst Dein Hund verbrennen oder erstgerechtfertigt und nicht widerrechtlich. Du erzählst also Unsinn.
naja, gewissermaßen OT und deshalb ... druff jeschissen!
Zitat von bredulinobredulino schrieb:ähem... DU fasst die Frames 223 und 224 zum Moment des Treffers zusammen. UND du gehst von gleichen Sitzpositionen in 223 und 224 aus:
Nein, ich fasse die nicht zusammen denn eine Gewehrkugel ist deutlich schneller als der Zeitrahmen, den zwei Frames abbilden. Die Folien sind etwas über 10 Jahre alt und ich hatte sie einmal im Zuge einer anderen Diskussion auf einem anderen Board angefertigt. Es ging bei diesen konkreten Folien darum, ob Kennedy und Connally gleichzeitig beginnen Reaktionen zu zeigen oder Kennedy vor Connally. "Sitzpositionen" meint die relativen Positionen Kennedys und Connallys zueinander, nicht allein deren Körperhaltung. Ich gehe davon aus - und das habe ich durch meine Darstellung begründet - dass sowohl Kennedy als auch Connally genau ab Z224 eindeutige und gleichzeitige Reaktionen auf einen äußeren Impuls zeigen. Deshalb kann ich begründet darlegen, dass Beide SPÄTESTENS in dem Augenblick ZWISCHEN Frame Z223 und Z224 getroffen wurden. Möglicherweise kann das aber auch ein Frame früher passiert sein - nur kann ich das so nicht beweisen.
Zitat von bredulinobredulino schrieb:Es ging mir eigentlich um die Zeitspanne von einem Frame- zwischen Z-223 und Z-224
Ein Frame ist keine Zeispanne sondern ein Augenblick. Zwischen ZWEI Frames (Z223 und Z224) besteht aber eine Zeitspanne, zwischen 3 (Z222-Z224) erst recht.

Tut mir leid, aber es ist wirklich anstrengend mit jemandem mit Deiner Auffassungsgabe und Lesekompetenz zu diskutieren <- kein Kompliment.
Zitat von bredulinobredulino schrieb:Und wie misst du die Neigung des Oberkörpers?
Das ist doch völlig egal wie ich das messe: es ist doch EINDEUTIG erkennbar, dass die Zeitspanne zwischen 2-3 Frames völlig ausreichend ist, seine Körperhaltung signifikant zu verändern. Da ist es auch egal, ob Du auf Z227 nur Pixelbrei erkennst, wenn man gleichzeitig bei dem Vergleich von Z226 und Z228 eine entschiedene Veränderung klar und deutlich wahrnehmen kannst. Und genau dass das möglich sei, hattest Du bestritten. Es IST möglich, wie Du am Beispiel Connally sehen kannst. Und da wir bei Kennedy überhaupt nichts sehen können, weil dieser durch ein Schild verdeckt ist, können wir jetzt nicht einfach behaupten, dass das für ihn nicht möglich gewesen wäre. Du mußt Dir was anderes ausdenken, um Deine Theorie zu untermauern. Dein Argument "geht nicht in der kürze der Zeit" ist erstmal widerlegt.
Zitat von bredulinobredulino schrieb:Dieser Dialog fand Ende Dezember 2012 statt.
Achso. Ja stimmt, vor über 3 Jahren an Sylvester hattest Du da was erzählt. War mir erst meine Zeit für zu schade und dann hatte ich es vergessen - tut mir leid.


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02.02.2016 um 17:06
@bredulino
hab da oben aus Versehen einen Teil gelöscht, daher nochmal kurz:
Zitat von bredulinobredulino schrieb:das Urteil hing AUSSCHLIEßLICH davon ab, ob andere Zeugen die VErsion des Angeklagten bestätigen konnten
Der Beklagte hätte 20 Zeugen anschleppen können - wenn der Kläger einen Vertrag mit ihm dem Gericht vorgelegt hätte, in dem eindeutig geregelt war, dass der krempel nicht zersägt werden durfte und mündliche Abreden ausgeschlossen sind, hätte er recht bekommen. Der Vertrag zählt mehr als die Zeugenaussagen. Wenn 20 Zeugen behaupten, sie hätten den Beklagten dabei beobachtet, wie er die komplette Einrichtung des Klägers zestört, der Beklagte aber mit Dokumenten und Fotos nachweist, dass er zum fraglichen Zeitpunkt auf den Malediven war, schaut der Kläger in die Röhre - seine Story kann einfach so nicht geschehen sein, egal wieviel Zeugen er anbringt.
Wenn eine Handvoll Zeugen eine spezielle Verletzung wahrgenommen haben wollen, Fotos aber eine ganz andere Verletzung zeigen, dann würde nur der Nachweis, dass die Fotos manipuliert sind, diese Zeugen glaubwürdig machen - nicht umgekehrt.


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JFK - Attentataufdeckung

02.02.2016 um 19:15
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:Der Beklagte hätte 20 Zeugen anschleppen können - wenn der Kläger einen Vertrag mit ihm dem Gericht vorgelegt hätte, in dem eindeutig geregelt war, dass der krempel nicht zersägt werden durfte und mündliche Abreden ausgeschlossen sind, hätte er recht bekommen.
^^Es gab keinen Vertrag. Das einzige, was zählte, war, ob sich andere neben dem Kläger, die in der Situation zugegen waren, die Erlaubnis der kompletten Entsorgung bestätigen konnten.
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:Der Vertrag zählt mehr als die Zeugenaussagen. Wenn 20 Zeugen behaupten, sie hätten den Beklagten dabei beobachtet, wie er die komplette Einrichtung des Klägers zestört, der Beklagte aber mit Dokumenten und Fotos nachweist, dass er zum fraglichen Zeitpunkt auf den Malediven war, schaut der Kläger in die Röhre - seine Story kann einfach so nicht geschehen sein, egal wieviel Zeugen er anbringt.
Wenn eine Handvoll Zeugen eine spezielle Verletzung wahrgenommen haben wollen, Fotos aber eine ganz andere Verletzung zeigen, dann würde nur der Nachweis, dass die Fotos manipuliert sind, diese Zeugen glaubwürdig machen - nicht umgekehrt.
Hätte, hätte... Wenn.. dann... IN DIESEM FALL gab es keinen Vertrag, keine Fotos, keinen Film, weder vom Kläger noch vom Angeklagten- das Urteil hing zu 100% von den Zeugen ob und von der Frage, ob sie sich wie der Angeklagte an die mündliche Erlaubnis, den Gegenstand auf den Müll zu werfen erinnern konnten. Bestätigten die anderen zeugen die Version des Klägers oder die des Angeklagten?

NICHTS anderes als die Zeugenaussagen zählten, da es keinen Vertrag, keine Fotos, keinen Film gab- nur die Erinnerungen in den Köpfen der zeugen, die dabei waren.


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02.02.2016 um 20:23
Zitat von bredulinobredulino schrieb:Hätte, hätte... Wenn.. dann...
Meine BEISPIELE sollten Dir einen kleinen Einblick in den Prozeß einer Entscheidungsfindung vermitteln, den Du bisher offensichtlich nicht hast. Es sind ALTERNATIVEN zu dem von Dir geschilderten Sachverhalt, welche Dir vor Augen halten sollten, das echte oder vermeintliche Augenzeugenaussagen keine Beweiskraftz haben, einen komplexen Sachverhalt aufzuklären. Sie können natürlich eine belastende Wirkung entfalten - mehr aber auch nicht. Es sind andere Fakten, deren Beweiskraft durch Zeugenaussagen erhöht oder reduziert werden können. Behauptungen aus dem Nichts bleiben Behauptungen aus dem Nichts - egal wieviel Leute diese Behauptung teilen.
Zitat von bredulinobredulino schrieb:NICHTS anderes als die Zeugenaussagen zählten, da es keinen Vertrag, keine Fotos, keinen Film gab- nur die Erinnerungen in den Köpfen der zeugen, die dabei waren.
Es gab einen unstrittigen Tatbestand - der Beklagte hatte vorsätzlich das Teil zersägt. Es gab auch völlig unstrittig einen Vertrag zwischen dem Kläger und dem Beklagten. Fraglich und strittig war allein ein inhaltlicher Aspekt dieses Vertrages und natürlich wird ein Richter Zeugen dazu - soweit vorhanden - befragen. Aber nicht das vorliegen der Zeugenaussagen entscheidet den Fall, sondern zu welcher Überzeugung der Richter nach kritischer Würdigung der Zeugenaussage kommt. Der muss das nicht glauben, was ihm der Zeuge erzählt. Könnte ja sein, dass die Zeugen - in Deinem Fall wohl alle mit dem Beklagten bekannt - abgesprochene Gefälligkeitsaussagen machen. Der Richter hat aber noch mehr, wodrauf er zurück greifen darf: Seine aus seiner allgemeinen Lebenserfahrung gespeisten Erwartungshaltung an regelmäßig anzunehmende Inhalte gleichgearteter Vertragsverhältnisse. Deckt sich diese Erwartungshaltung mit den Zeugenaussagen wird er diesen bei fehlen weiterer Anhaltspunkte eher folgen, als wenn ihm die Schilderungen lebensfremd erscheinen.

Ich versuche Dir, @bredulino , klarzumachen, dass es NICHT darum geht ob auf der einen Seite 3 und auf der anderen Seite 4 Zeugen stehen und aus rein statistischen Gründen deshalb die 4 Zeugen recht hätten bzw. bekommen würden. Wenn es der allgemeinen Lebenserfahrung des Richters entspricht, dass ein mit Entrümplung Beauftragter den Rümpel regelmäßig entsorgt und Zeugen bestätigen, dass genau das auch der konkreten Abmachung entsprach ist das gut für den Beklagten und schlecht für den Kläger - weil der Richter DESHALB den Zeugen glauben schenken wird.


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02.02.2016 um 20:58
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:Es gab auch völlig unstrittig einen Vertrag zwischen dem Kläger und dem Beklagten. Fraglich und strittig war allein ein inhaltlicher Aspekt dieses Vertrages und natürlich wird ein Richter Zeugen dazu - soweit vorhanden - befragen
ES GAB KEINEN VERTRAG- zumindest keinen schriftlichen.
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:Könnte ja sein, dass die Zeugen - in Deinem Fall wohl alle mit dem Beklagten bekannt - abgesprochene Gefälligkeitsaussagen machen.
Die Zeugen waren auch alle mit dem Kläger bekannt
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:Es sind ALTERNATIVEN zu dem von Dir geschilderten Sachverhalt, welche Dir vor Augen halten sollten, das echte oder vermeintliche Augenzeugenaussagen keine Beweiskraftz haben, einen komplexen Sachverhalt aufzuklären. Sie können natürlich eine belastende Wirkung entfalten - mehr aber auch nicht. Es sind andere Fakten, deren Beweiskraft durch Zeugenaussagen erhöht oder reduziert werden können. Behauptungen aus dem Nichts bleiben Behauptungen aus dem Nichts - egal wieviel Leute diese Behauptung teilen.
es gibt Urteile, die ALlein auf Zeugenausagen beruhen- in bestimmten Fällen von Schadensersatz, sexueller Belästigung, Beleidigung u.a.

Du kannst also nicht behaupten, Zeugenaussagen hätten keine Beweiskraft
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:Aber nicht das vorliegen der Zeugenaussagen entscheidet den Fall, sondern zu welcher Überzeugung der Richter nach kritischer Würdigung der Zeugenaussage kommt.
Dann sind die Zeugenaussagen die Quasi-Beweise, die der Richter deuten muss


Ich möchte eigentlich von off-Peak wissen, warum er gewisse Zeugenaussagen nicht erläutert, warum er gewisse Aussagen abtut bzw. einfach ignoriert und dies nicht erläutert (Z.b. "Dr. Burkley hatte eine Agenda", oder "die Zeugen waren alle mit einem VTler befreundet, haben sich abgesprochen etc.)
"


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02.02.2016 um 22:15
@bredulino
Zitat von bredulinobredulino schrieb:Du kannst also nicht behaupten, Zeugenaussagen hätten keine Beweiskraft
Eine reine Tatsachenbehauptung hat von sich aus allein keine Beweiskraft - die Behauptung muß bewiesen sein, um als Hauptbeweis zu gelten. Und dagegen kann wieder ein Gegenbeweis geführt werden, der den Hauptbeweis erschüttert. Bei gegensätzlichen Zeugenaussagen hast Du genau das. Du hast eine Behauptung, die durch Zeugenaussage "bewiesen" ist und Du hast gegenteilige Zeugenaussagen als Gegenbeweis. Alles dieses fließt in die Beweisaufnahme ein - aber entscheidend ist und bleibt bei Abwesenheit stärkerer Beweise (z.B. Gutachten) die subjektive Meinung des Richters <- Glaubwürdigkeit der Zeugen, z.B. gemessen an der Plausibilität und inhaltlichen Kontinuität der Darstellung usw..
Das bedeutet - und das hast Du ja vor Gericht erfahren - dass bei einer Beweisaufnahme, die nur auf Zeugenaussagen basiert, ziemlich detailiert gefragt wird. Abweichungen in der eigenen Darstellung z.B. im Vergleich mit von der Polizei protokolierten Aussagen oder in Bezug auf andere Zeugenaussagen können die "Beweiskraft" der Zeugenaussage komplett entwerten, weil sie unglaubwürdig ist.
Das hast Du bei dem Kennedy-Fall (btt) sehr oft, dass Zeugen ihre Aussagen im Laufe der jahrzehnte immer weiter modifizieren und immer spektakulärer werden lassen. Solche Aussagen sind i.d.R. nicht mehr zu gebrauchen. Andere entbehren vom ersten Augenblick an jegliche Plausibilität; die dargestellten Beobachtungen ergeben so wenig Sinn, dass ein Zweifel an der Darstellung solange angebracht und berechtigt erscheint, bis diese Zweifel durch zusätzliche Beweise und plausible Begründungen ausgeräumt sind.
Die bei den "Skeptikern" auch sehr beliebten Hören-Sagen-Aussagen, wo irgendjemand erzählt, er habe gehört wie jemand gesagt habe XY habe ihm gegenüber irgendwas gestanden/beobachtet/usw. sind absolut keine Beweise - weder im juristischen noch im wissenschaftlichen Sinn. Sie sind Treppenhaus und Gerüchteküche.
Zitat von bredulinobredulino schrieb:es gibt Urteile, die ALlein auf Zeugenausagen beruhen- in bestimmten Fällen von Schadensersatz, sexueller Belästigung, Beleidigung u.a.
Nochmal: Die Beweiskraft entzwickelt eine Zeugenaussage erst im Rahmen der richterlichen Würdigung. Und diese berücksichtigt deutlich mehr als nur das konkret gesprochene Wort. Und damit haben wir wieder den Bogen zu Dir, @bredulino geschlagen: Du erklärst einfach jede Zeugenaussage und jede Darstellung eines Sachverhalts zum "Fakt", wenn es Dir in den Kram paßt. Du berücksichtigst eigentlich nie Kriterien wie Plausibilität oder Kontinuität. Für Dich ist auch jedes Hören-Sagen-Treppenhausgerücht "Fakt", wenn es nur pro-VT ist.
Und auf Grundlagen dieser "Fakten" spekulierst Du vermeintliche neue "Fakten" zusammen --- die Organisation irgendeines Typen benutzt ohne sichtliche Plausibilität den Namen von Oswald für irgendeine Geschichte, die nicht im geringsten Zusammenhang mit Oswald steht und stehen kann und für dich ist dann Fakt, das dieser Typ Oswald persönlich kannte. Und genau so etwas nenne ich "wildes Spekulieren". Mit Beweisen hat das nichts zu tun.


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JFK - Attentataufdeckung

02.02.2016 um 22:25
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb: das echte oder vermeintliche Augenzeugenaussagen keine Beweiskraftz haben, einen komplexen Sachverhalt aufzuklären
So einen Fall erlebte erst vor Kurzem ein Bekannter in einer Verhandlung wegen eines Unfalls, dessen unschuldiges Opfer er geworden war.
Es gab drei Zeugen, eine davon die Person, die ihn nieder fuhr, alle drei schilderten die Situation anders (das alleine ist ja schon mal typisch). Geklärt wurde der Sachverhalt durch einen Sachverständigen, der die Unfallstelle, auch die Höhe der umgebenden Mauern und Bäume maß, und ausrechnete, wie hoch damals die Bäume hätten sein müssen und ob die Beteiligten was wie gut hätten sehen können.

Daran hielt sich der Richter. Abschließend nannte er einen der Zeugen hochgradig unzuverlässig (damit hatte er Recht, der sagte nämlich gleich in drei Verhandlungen jedesmal etwas anderes aus).

Und hier ist kaum wer unter großem Schock gestanden.

Wie gesagt, wenn man Fotos hat und widersprüchliche Zeugenbeschreibungen, dann sollte man sich an die Fotos halten.


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03.02.2016 um 00:26
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb: Glaubwürdigkeit der Zeugen, z.B. gemessen an der Plausibilität und inhaltlichen Kontinuität der Darstellung usw..
Die Plausibilität eines Cover Ups in der Regierung, vielleicht sogar in Unkenntnis der realen Begebenheiten um OSwald habe ich dargelegt
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:Für Dich ist auch jedes Hören-Sagen-Treppenhausgerücht "Fakt", wenn es nur pro-VT ist.
Nein das tue ich nicht- für dich sind ALLE Belege, die pro-VT sind "Hören-Sagen-Treppenhausgerücht." Und ich gehe auch nicht mit jeder VT-Idee konform.
Ich hab sogar OTlern vorgeschlagen, gewisse VT-Aspekte, unabhängig von der Frage der Anzahl der Schützen und Schüsse zu betrachten, da auch im Falle eines Einzeltäters OSwald mögliche Auftraggeber, Mitwisser und/oder Anstifter relevant sein können

Im Übrigen handeln Personen, Gruppen, Organisationen, ja sogar ganze Nationen oder Gesellschaften nicht immer in dem Sinne, was du persönlich für plausibel hältst. Nur weil dir und anderen etwas nicht einleuchtet, heißt das nicht, dass es unmöglich ist bzw. stattgefunden haben kann. Aussagen wie "Ich halte das nicht für plausibel" bringen nicht weiter, wenn genau das in der Tat passiert ist, was du nicht für plausibel hältst
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:die Organisation irgendeines Typen benutzt ohne sichtliche Plausibilität den Namen von Oswald für irgendeine Geschichte, die nicht im geringsten Zusammenhang mit Oswald steht und stehen kann und für dich ist dann Fakt, das dieser Typ Oswald persönlich kannte
Es ging mir damals glaube ich, eher um Geheimdienstverbindungen zu Oswald
Guy Banister hatte mit Oswald 1963 zu tun. Der von mir genannte Vorfall fand 1961 statt. Kurz vor der Schweinebucht bestellte das "Friends of Democratic Cuba" Lastwagen und benutzte den Namen Oswald


ted0b66 Bolton
teec40c Friends Dem CubaOriginal anzeigen (0,2 MB)

1961 arbeitete Banister schon mit David Ferrie zusammen, der mit Oswald in den 1950ern zu tun hatte.
Oswald arbeitete für als Jugendlicher für Tugajue
Staff review of FBI files for Guy Banister, Oct. 28, 1978, pp. 1-2.
[Note: Coincidentally, Gerard F. Tujague, owner of Gerard F. Tujague,
Inc. Forwarding Co., who had employed Oswald as a messenger from
November 1955 to January 1956, was also a member and officer
(vice-president) of Friends of Democratic Cuba. (See FBI teletype,
62-109060-1668, Jan. 26, 1963, p.5.]
Zitat von SonderlichSonderlich schrieb:Und auf Grundlagen dieser "Fakten" spekulierst Du vermeintliche neue "Fakten" zusammen --- die Organisation irgendeines Typen benutzt ohne sichtliche Plausibilität den Namen von Oswald für irgendeine Geschichte, die nicht im geringsten Zusammenhang mit Oswald steht und stehen kann und für dich ist dann Fakt, das dieser Typ Oswald persönlich kannte.
Banister, Tugajue, Ferrie... alle drei mit Oswald in Zusammenhang
William Dalzell Listed as CIA Domestic Contact Service Contact

A CIA document, dated Oct 19, 1967, and entitled "Alphabetic Key to Chart of Garrison Case", lists 100 persons connected in some fashion to the Garrison investigation. The following is from the entry for DALZELL, William Wayne: "One of the incorporators of Friends of Democratic Cuba. Had three contacts with DCS New Orleans, November 1960 and January-February 1961" (p 5). In other words, Dalzell was in contact with the CIA during the period the Free Voice was in operation
http://www.jfk-online.com/jpsebinca.html (Archiv-Version vom 03.12.2013)

Dalzell war auch ein Freund von Clay Shaw



https://www.maryferrell.org/showDoc.html?docId=10024&relPageId=117&search=dalzell_clay shaw


Über Regis Kennedy brauchen wir ja kein Wort zu verlieren (FBI)

science v religion


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JFK - Attentataufdeckung

03.02.2016 um 07:27
Zitat von bredulinobredulino schrieb:wie "Ich halte das nicht für plausibel" bringen nicht weiter, wenn genau das in der Tat passiert ist, was du nicht für plausibel hältst
:D Fein, dann können wir ja die Diskussion um Oswalds Motive auch endlich beenden.


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JFK - Attentataufdeckung

03.02.2016 um 13:00
@bredulino
Zitat von bredulinobredulino schrieb:für dich sind ALLE Belege, die pro-VT sind "Hören-Sagen-Treppenhausgerücht."
Nein, für mich sind ausschließlich Hören-Sagen-Treppenhausgerüchte Hören-Sagen-Treppenhausgerüchte, egal ob pro oder contra irgendwas.
Zitat von bredulinobredulino schrieb:Guy Banister hatte mit Oswald 1963 zu tun.
Hören-Sagen-Treppenhausgerücht
Zitat von bredulinobredulino schrieb:Kurz vor der Schweinebucht bestellte das "Friends of Democratic Cuba" Lastwagen und benutzte den Namen Oswald
1. Gibt es da mehr als die Aussage des Verkäufers zu? Ich habe bisher kein Dokument dazu gefunden, auf dem Oswalds Name steht.
2. Oswald war zu diesem Zeitpunkt in Russland, wie Du ja weißt und wie auch unzählige Zeitungsleser in den USA wußten. Möglicherweise fanden die strammen Antikommunisten vom "Friends of Democratic Cuba" es ja lustig, den Namen eines bekannten Kommunisten und Fahnenflüchtlings als Pseudonym zu benutzen?
Es gab und gibt auch andere Menschen, die "Oswald" heißen. Vielleicht hieß der Typ ja auch wirklich ebenfalls "Oswald"? Es gibt auch eine bis in die 60er Jahre populäre Comic-Figur, die "Oswald, the lucky Rabbit" hieß. Vielleicht hat der Typ ja an diese Figur genannt, als er seinen Namen nannte - damit er nicht sagen mußte, er sei Mickey Mouse?
latest
Nichts davon muß stimmen, es sind reine Spekulationen. Aber jede dieser Spekulationen ist lebensnaher begründet als der Gedanke, eine Organisation führe einen geheimen Agenten und involviert ohne Zwang und ohne erkennbaren Nutzen dessen Namen in Aktionen gegen jenen Staat, in welchen sich dieser Agent gerade eingeschmuggelt hatte.
Zitat von bredulinobredulino schrieb:Im Übrigen handeln Personen, Gruppen, Organisationen, ja sogar ganze Nationen oder Gesellschaften nicht immer in dem Sinne, was du persönlich für plausibel hältst.
Herrjeh, Plausibilität hat nichts damit zu tun, ob ich persönlich genauso handeln würde! Es geht darum, ob ein behauptetes Geschehen einer Plausibilisierung standhält, also die Behauptung auch nur ansatzweise "annehmbar, einleuchtend und nachvollziehbar sein kann oder nicht" (Wikipedia: Plausibilitätskontrolle). Das MUSS z.B. ein Richter bei der Würdigung einer Zeugenaussage leisten - und er muss das Ergebnis dieser Prüfung begründen. Das, was DU da machst - einfach zu sagen: na, wer weiß das schon wofür das gut sein sollte, ist also egal - ist stumpfer Nonsense.
Zitat von bredulinobredulino schrieb:Oswald arbeitete für als Jugendlicher für Tugajue
Der gerade 16 gewordene Oswald jobte 2 Monate als Laufbursche für die Gerald F. Tujague Inc.. Das ist wirklich eine tolle Basis.


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JFK - Attentataufdeckung

04.02.2016 um 07:15
Zitat von GrouchoGroucho schrieb am 31.01.2016:Was bitte soll es deiner Meinung nach noch sein?
Ein großer Blutfleck?
Eine Manipulation des Filmes?
Beides würde den beiden zusätzlichen von dir auf der vorherigen Seite geposteten drei Einschusslöchern widersprechen.
Zitat von GrouchoGroucho schrieb am 31.01.2016:Was soll es denn deiner Meinung nach nun sein?
Das der seitliche obere teil weggefetzt ist, kann man im Z-Film ja recht gut sehen (siehe roter Pfeil) Wodurch entsteht aber der von mir angesprochene Bereich? Ihr interpretiert es als Schatten ich nun mal nicht.

a11

Es könnte ja durchaus die Hinterkopfverletzung sein, von der so viele Zeugen sprechen. Also ein Schädelausriss bzw. Wegfetzen von Knochenmaterial, Haut und Haaren, ausgelöst durch einen möglichen Schuss der von vorne nach hinten den Schädel Kennedy´s durchdrang, oder eben durch einen Schuss, der von der Seite erfolgte. Der Bereich wirkt für mich eben nicht wie ein Schatten, sondern wie ein ungleichmäßig mit klaren Rändern auffälliger Bereich.

Und das es eine Hinterkopfverletzung gegeben haben kann, auch wenn sich das mit dem Inhalt des Z-Filmes allem Anschein nach nicht deckt, sprechen die Erkenntnisse, die Dr. Mantik sowohl bei den X-Rays als auch speziell bei einem Foto gewonnen hat.

Er hat mehrfach, laut eigenen Angaben 9 Mal das US-National-Archiv besucht und dabei die Autopsie-Fotos studiert, und konnte feststellen, dass speziell das Foto (siehe unten) auf dem man den intakten Hinterkopf Kennedy´s sieht, eine Fälschung ist. Was er genau herausfand, gibt er kurz innerhalb des angefügten Videos wieder.

Der Hinterkopfbereich passt laut Dr. Mantik nicht zum Rest des Kopfes. Er begründet das damit, dass Teile des Hinterkopfbereich (welche werden von ihm mit dem Bleistift angedeutet) wie aufgesetzt/angeklebt aussehen und zweidimensional sind, der Rest des Kopfbereiches aber dreidimensional ist.

k1

Hier der Video-Link, ab ca. 19:00 Minuten spricht Dr.Mantik:

https://www.youtube.com/watch?v=hgMUmb-pWTo (Video: The Men Who Killed Kennedy: Part 7 Smoking Guns)
Zitat von bredulinobredulino schrieb am 31.01.2016:Der abgerissene Bereich hinten rechts wurde wieder zusammengesetzt, die Kopfhaut hinten wieder Richtung Gesicht über Schädel gezogen und festgehalten, damit sie nicht wieder runterrutscht.

[IMGhttps://www.allmystery.de/i/t8c335f_boh1.jpg][/img]

Da die Wunde sich teilweise bis zum Vorderkopf erstreckt, hält der Pathologe dort dieses Stück Kopfhaut fest.

Das hat auch der Pathologe bestätigt. Muss ich wirklich nochmal seine Aussage posten?
Wenn es so gewesen ist, deckt sich das dann ja mit Dr. Mantiks Recherche-Erkenntnissen des Fotos


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JFK - Attentataufdeckung

04.02.2016 um 07:25
Zitat von bredulinobredulino schrieb am 31.01.2016:Ganz zu schweigen von den Autopsiefotos, die diese Aussage ebenfalls nicht bestätigen.
Ziehst du denn niemals in Betracht, das Film- und Fotomaterial nachträglich verändert wurden sein kann, oder das es Inhalte gegeben haben könnte, die nicht den offiziellen Abläufen des Attentates entsprechen und deswegen "passend und damit stimmig"gemacht wurden?

Was ist daran so schwer auch mal ein abwegiges Szenario in seine Gedanken/Überlegungen mit einzubeziehen?
Na klar ist es der einfachere Weg, möglichen Widersprüchlichkeiten von vornherein erst gar nicht nachzugehen und die OT in Dauerschleife wieder zu geben, weil diese die "Beweiskette" für sich beanspruchen kann, aus welchen Gründen auch immer.
Zitat von bredulinobredulino schrieb am 31.01.2016:Da hier eine Schädelrekonstruktion vorgenommen wurde, und die hinten abgelöste Kopfhaut wieder über den Schädel gezogen und FESTGEHALTEN wurde trifft dieser Einwand nicht zu
Ja aber es entspricht nun mal nicht der OT und ist damit für User wie groucho und off-Peak wertlos, weil es z.B. der Z-Film widerlegen kann.

Das wissen wir alle...


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JFK - Attentataufdeckung

04.02.2016 um 10:46
@sunlay
Zitat von sunlaysunlay schrieb:Was ist daran so schwer auch mal ein abwegiges Szenario in seine Gedanken/Überlegungen mit einzubeziehen?
Das ist überhaupt nicht schwer. Schwer hingegen scheint es für einige zu sein, anzuerkennen, dass wenn sich diese "Gedanken/Überlegungen" zu keinem beweisbaren Tatbestand führen lassen, sie deshalb nicht als "Fakt" in die Schlussfolgerung einfließen können.
Wenn Du nicht BEWEISEN kannst, dass Bilder usw. gefälscht worden sind, dann ist davon auszugehen, dass sie nicht gefälscht sind.
Scheint echt schwer zu sein ...
Zitat von sunlaysunlay schrieb:Der Hinterkopfbereich passt laut Dr. Mantik nicht zum Rest des Kopfes. Er begründet das damit, dass Teile des Hinterkopfbereich (welche werden von ihm mit dem Bleistift angedeutet) wie aufgesetzt/angeklebt aussehen und zweidimensional sind, der Rest des Kopfbereiches aber dreidimensional ist.
"Sieht so aus als ob" ist eigentlich noch nie ein gutes Argument gewesen.
Außerdem sieht das nicht so aus:
tb24402 00.JFKAutopsyPhotosAnimatedGIFMo


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