JFK - Attentataufdeckung
01.02.2016 um 16:28@bredulino
Ich dagegen kann nicht sagen, wie Kennedy genau saß. Er war ja verdeckt. Und ich bin eben KEIN Hellseher, der unbedingt "Fakten" konstruieren muß, um seine seltsame Theorie zu unterfüttern.
Aber ich sehe zumindest wenig Grund, die zur Verfügung stehende Zeitspanne für eine Haltungsänderung als zu kurz anzusehen. Das sehe ich deshalb so, weil ich weiß, wie wenig Zeit eine andere, sichtbare Person für signifikante Bewegungen brauchte:
Connally braucht 2 Frames für eine 30°-Drehung des Oberkörpers.
Zwischen Z226 und Z227 neigt sich sein Oberkörper um geschätzt 10° nach vorne:
es ist nicht im geringsten nachvollziehbar, weshalb Du die Zeitspanne zwischen 2 oder 3 Frames für zu "kurz" für "signifikante Bewegungen" hälst - außer man unterstellt Dir die Voreingenommenheit, welche Du hier regelmäßig auch an den Tag legst.
bredulino schrieb:Was ist nun deine Meinung zu dem Banister-Oswald-Dokument, das ich dir vor Jahren gezeigt habe?Aha, Du hast mir also vor Jahren irgendwas gezeigt ... !? Scheint mir nicht wichtig gewesen zu sein oder ich habs überlesen, jedenfalls kann ich mich nicht daran erinnern. Offenbar hat das, was Du da gezeigt haben willst, den Fall aber auch nicht aufgeklärt.
bredulino schrieb:Ja, 223 war er noch verdeckt- nur wird sich seine Körperhaltung kaum signifikant in so kurzen einem Zeitpunkt verändert haben-, sagt also Hellseher proteus, der einmal mehr beweist, dass er keinesfalls Fakten sammelt und diese dann ergebnisoffen analysiert. Kann er einfach nicht, merkt es offenbar noch nicht einmal.
Ich dagegen kann nicht sagen, wie Kennedy genau saß. Er war ja verdeckt. Und ich bin eben KEIN Hellseher, der unbedingt "Fakten" konstruieren muß, um seine seltsame Theorie zu unterfüttern.
Aber ich sehe zumindest wenig Grund, die zur Verfügung stehende Zeitspanne für eine Haltungsänderung als zu kurz anzusehen. Das sehe ich deshalb so, weil ich weiß, wie wenig Zeit eine andere, sichtbare Person für signifikante Bewegungen brauchte:
Connally braucht 2 Frames für eine 30°-Drehung des Oberkörpers.
Zwischen Z226 und Z227 neigt sich sein Oberkörper um geschätzt 10° nach vorne:
es ist nicht im geringsten nachvollziehbar, weshalb Du die Zeitspanne zwischen 2 oder 3 Frames für zu "kurz" für "signifikante Bewegungen" hälst - außer man unterstellt Dir die Voreingenommenheit, welche Du hier regelmäßig auch an den Tag legst.
bredulino schrieb:Es ging um einen Gegenstand, den der Angeklagte bei einer Entrümpelungsaktion beschädigt haben soll. Der Angeklagt hat den Gegenstands zwecks besseren Transports zerteilt.Siehst Du, es gab also keinen Zweifel, dass ein Schaden vorlag und wer ihn verursacht hat - es gingt nach Deiner Schilderung ausschließlich darum, ob der Schaden rchtmäßig oder unrechtmäßig seitens des Angeklagten verursacht worden ist. Der Richter wollte also folgerichtig den offenbar strittigen Inhalt einer mündlichen (Vertrags-)Absprache ergründen und befragt deshalb Zeugen dieser Absprache. Das ist so durchaus üblich - und etwas komplett anderes, als "Augenzeugenberichte" zu Sachverhalten, für die es keine "dinglichen" Beweismittel gibt. Geht es um Strafsachen und nicht wie bei Dir um Zivilrechtliche Fragen, liegen die Hürden der Beweisaufnahme sogar noch höher.