off-peak schrieb:B Einer Erbtante, deren Leiche eigentlich zum Zwecke des Erbens doch wohl vorweisbar sein sollte.
So hast Du das gemeint.
Na gut, eine Leiche beschleunigt das natürlich, da hast Du recht.
Allerdings wäre die Wartezeit, bis der Tod gerichtlich erklärt wird, einer langen Freiheitsstrafe und der Erbunwürdigkeit für den Fall, dass man als Täter verurteilt wird, wohl vorzuziehen.
Aber gut. Der Mord an der lieben Erbtante erfolgt idealerweise so, dass eine Leiche vorhanden ist, diese aber nicht zur Ergreifung und Verurteilung des Täters beiträgt.
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