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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

93 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mythos, Urteil, Bundesregierung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 16:06
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Nur muss in einem Rechtsstaat gerichtlich festgestellt werden, ob Gesetze durch die Bundesregierung gebeugt bzw. gebrochen wurden.
So eine Klage muss aber auch ein MIndestmaß an Substanz aufweisen.

Das sehe ich hier nicht gegeben
Die Asylberechtigung nach Art. 16a GG wird entsprechend selten anerkannt. Die Anerkennungsquote lag zwischen 2009 und Mitte 2018 in jedem Jahr unter 2 %
Du oder diejenigen, die hier einen Rechtsbruch nach 16a GG sehen, sollten belegen können, dass diese 2% dem GG widersprechen.

Ansonsten sehe ich da 98% abgelehnte Anträge


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 16:09
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:Verstehst du was ich meine?
Ja, halte ich aber nicht für praktikabel.
Du gehst davon aus, dass die AfD nur aus diesem Grund gewählt wurde. der Nachweis ist wohl nicht zu führen.


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 16:17
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Du gehst davon aus, dass die AfD nur aus diesem Grund gewählt wurde. der Nachweis ist wohl nicht zu führen.
nicht nur, aber unter anderem hauptsächlich, weil die Menschen der Meinung sind, es war ein Fehler was da mit dieser Flüchtlingswelle passiert ist..

mir wäre es halt lieber gewesen das Bundesverfassungsgericht nimmt die Klage an und verhandelt darüber..

wobei letztendlich, ob die Wähler und Mitglieder der AfD dem Ergebnis recht geben würden, wenn es dann offiziell hochrichterlich begründet ist, aber ihren Ansichten entgegensteht, ist mehr als zweifelhaft..
Ja, halte ich aber nicht für praktikabel.
jetzt wo du es sagst, fällt es mir auch auf.. :)


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 16:20
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Richtig. Können wir also schon mal festhalten, dass das nicht passiert ist.
Korrekt?
Sagen wir besser so: Man hätte ziemlich schlechte Aussichten, dass diesbezügliche Klagen vom Gericht als berechtigt anerkannt würden.
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Ganz einfach weil die Zulassungskriterien nicht erfüllt wurden.
Das sagst Du. Wird aber nicht richtiger bzw. falscher durch ständige Wiederholung.
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Nun waren ja zum Zeitpunkt genügend Parteien im Bundestag vertreten, die der Regierung nur zu gerne was ans Zeug flicken geflickt hätten.
Das wäre wünschenswert gewesen, war aber nicht so. Da der Bundestag unter Merkel bis zum Eintritt der AfD mehr oder weniger zu einer Abnickveranstaltung verkommen ist, in der die Multi-Kulti-Refugee-Welcome-Ideologie parteiübergreifend von CDU über SPD, über Grüne bis hin zu den Linken vorherrschend war/ist. Nur die FDP meldete damals gegenüber der Flüchtlingspolitik/Einwanderungspolitik Bedenken an, aber als sie sich dann der Organklage der AfD hätte anschließen können, wollte sie plötzlich nichts mehr davon wissen.
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:es ist ebend ein wenig fragwürdig, wenn man von 10% Menschen der BRD ausgeht, die für die AfD sind, dass deren Wille so eine Klage anzustrengen nicht (mehr) gehört werden kann.. da verwundert es nicht wenn davon gesprochen wird, dass die Demokratie ausgehebelt wird..
Völlig richtig, wobei ich Dein "wenig fragwürdig" als hoch fragwürdig für einen demokratischen Rechtsstaat erachte. Zumal man nicht zwingend ein AfD-Anhänger sein muss, um auf die Einhaltung von Recht und Gesetz zu bestehen, das ist meiner Meinung nach Bürgerpflicht. Ich z.B. bin gar kein AfD-Wähler, und werde es voraussichtlich auch nie werden.
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:So wie ich das sehe müsste es eine Ausnahmeregelung geben.
Dafür sehe ich keinen Bedarf. Die AfD argumentierte zurecht, dass die aus ihrer Sicht rechtswidrige Einwanderung bis zum heutigen Tag anhält. Insofern ist da keine Frist verstrichen, das BVerfG benutzte dies meiner Einschätzung nach nur als Vorwand.


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 16:30
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Sagen wir besser so: Man hätte ziemlich schlechte Aussichten, dass diesbezügliche Klagen vom Gericht als berechtigt anerkannt würden.
Solange du nicht aufzeigen kannst in welchen Rechten der Einzelne verletzt wurde nehme ich das mal als Ja!
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Das sagst Du. Wird aber nicht richtiger bzw. falscher durch ständige Wiederholung.
Wenn du dem Bundesverfassungsgericht einen Fehler nachweisen kannst wird das Ding bestimmt neu aufgerollt. Bis dahin gehe ich mal davon aus, dass das Gremium der höchsten Richter in Deutschland die Sache richtig beschieden hat.
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Nur die FDP meldete damals gegenüber der Flüchtlingspolitik/Einwanderungspolitik Bedenken an, aber als sie sich dann der Organklage der AfD hätte anschließen können, wollte sie plötzlich nichts mehr davon wissen.
Lindner hätte gewiss geklagt, wenn er da einen Rechtsbruch gesehen hätte.
Da bin ich absolut sicher.
Das hätte, bei positivem Bescheid, eine Menge Renommee und Wählerstimmen gebracht. :Y:


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 16:43
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:nimmt die Klage an und verhandelt darüber..
Worüber soll es denn bitte verhandeln?
Die Asylberechtigung nach Art. 16a GG wird entsprechend selten anerkannt. Die Anerkennungsquote lag zwischen 2009 und Mitte 2018 in jedem Jahr unter 2 %
Wikipedia: Asylrecht (Deutschland)


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 16:51
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Solange du nicht aufzeigen kannst in welchen Rechten der Einzelne verletzt wurde nehme ich das mal als Ja!
Von mir aus.
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Wenn du dem Bundesverfassungsgericht einen Fehler nachweisen kannst wird das Ding bestimmt neu aufgerollt.
Ganz bestimmt. Und die Verletzung welches meiner Grundrechte soll ich dabei vor welchem Gericht angeben?
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Lindner hätte gewiss geklagt, wenn er da einen Rechtsbruch gesehen hätte.
Was macht Dich denn da so gewiss?
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Du oder diejenigen, die hier einen Rechtsbruch nach 16a GG sehen, sollten belegen können, dass diese 2% dem GG widersprechen.

Ansonsten sehe ich da 98% abgelehnte Anträge
Laut Art 16a GG Abs 2 kann sich niemand auf Asyl berufen, der über einen sicheren Drittstaat einreist - nicht mal 2 %. Dass die übrigen 98 % rechtswidrig Eingereisten de facto dennoch Asyl bekommen, nur man "Duldung" dazu sagt, macht die Sache nicht besser.


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 16:56
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Laut Art 16a GG Abs 2 kann sich niemand auf Asyl berufen, der über einen sicheren Drittstaat einreist - nicht mal 2 %.
Jetzt müsstest du nur noch beweisen, dass diese 2% nicht mit dem Flugzeug eingereist sind....
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Dass die übrigen 98 % demnach rechtswidrig Eingereisten de facto dennoch Asyl bekommen, nur man "Duldung" dazu sagt, macht die Sache nicht besser.
1) Wieso "rechtswidrige Einreise"?
2) Niemand bekommt "de facto Asyl"
3) Also bezüglich 16a GG sehe ich keinen Rechtsbruch der Bundesregierung, wo wäre sonst ein Rechtsbruch zu verorten?


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 17:00
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Und die Verletzung welches meiner Grundrechte soll ich dabei vor welchem Gericht angeben?
Du musst schon dem Thread folgen, den du selbst eröffnet hast. Es ging sich um einen Fehler des Bundesverfassungsgerichtes, nicht mehr um deine verletzten Grundrechte.
Denn wenn das B. keinen Fehler gemacht hat, worüber reden wir dann noch?
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Was macht Dich denn da so gewiss?
Ich kenne ihn.


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 17:07
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:1) Wieso "rechtswidrige Einreise"?
Auf welches Recht können sich denn all die Asylantragsteller der letzten Jahre berufen, die über den Landweg eingereist sind?
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:2) Niemand bekommt "de facto Asyl"
Natürlich nicht. Nur das Recht, in Deutschland zu leben, Unterkunft, Sozialleistungen, etc. Asyl ist ja was ganz anderes.
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:3) Also bezüglich 16a GG sehe ich keinen Rechtsbruch der Bundesregierung,
Dann kann ich zumindest behaupten, mich bemüht zu haben, Dir weitergeholfen zu haben.


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 17:17
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Auf welches Recht können sich denn all die Asylantragsteller der letzten Jahre berufen, die über den Landweg eingereist sind?
Du hast behauptet, es sei rechtswidrig gewesen.
Darf ich deiner Gegenfrage entnehmen, dass du keine Ahnung hast, wo da der Rechtsbruch war?

Sollte ich mich irren, dann beantworte bitte einfach meine Frage.
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Nur das Recht, in Deutschland zu leben, Unterkunft, Sozialleistungen, etc. Asyl ist ja was ganz anderes.
Juristisch ist das definitv etwas ganz anderes.
Nur weil es für dich ähnlich aussieht, heißt das ja nichts.
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Dann kann ich zumindest behaupten, mich bemüht zu haben, Dir weitergeholfen zu haben.
Ich wüsste nicht, wo du mir oder irgendwem sonst weiter geholfen hast.
Von dir kommt doch nichts als eine falsche Behauptung nach der anderen, ohne einen einzigen Beleg.


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 17:29
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Du hast behauptet, es sei rechtswidrig gewesen.
Richtig. Da mir kein Recht bekannt ist, worauf sie sich berufen könnten. Und Dir offensichtlich auch nicht - demnach rechtswidrig.
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Juristisch ist das definitv etwas ganz anderes.
Sicherlich kannst Du mir das juristisch erklären, oder?
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Ich wüsste nicht, wo du mir oder irgendwem sonst weiter geholfen hast.
Darum hab ich ja auch geschrieben, dass ich mich bemüht habe. ;-)
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Du musst schon dem Thread folgen, den du selbst eröffnet hast. Es ging sich um einen Fehler des Bundesverfassungsgerichtes, nicht mehr um deine verletzten Grundrechte.
Oh das tu ich, keine Sorge. Mit welchem Rechtsmittel könnte ich denn Deiner Meinung nach gegen eine Entscheidung des BVerfG vorgehen?


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 17:32
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Mit welchem Rechtsmittel könnte ich denn Deiner Meinung nach gegen eine Entscheidung des BVerfG vorgehen?
Mein Tipp: Wenn du eine Rechtsverletzung des Bundesverfassungsgerichtes nachvollziehbar dokumentieren kannst, dann wende dich an den Anwalt deines Vertrauens und stelle die Ergebnisse hier.
Juristische Beratungen kann das Forum nicht leisten, wir sind ja alle nur Laien.


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 17:47
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Juristische Beratungen kann das Forum nicht leisten, wir sind ja alle nur Laien.
Dann solltest Du auch nicht behaupten, man könne gegen eine Entscheidung des BVerfG vorgehen, wenn Dir nicht mal das dazu benötigte Rechtsmittel bekannt ist.

Besser wir lassen nun das leidige Thema BVerfG, die Frage ist ja, ob die Bundesregierung seit Jahren das Recht bricht, meiner Meinung nach liegen die Rechtsverstöße klar auf der Hand. Auch namhafte Juristen, ehemalige Verfassungsrichter, Verfassungsrechtler etc. haben sich in den letzten Jahren diesbezüglich zu Wort gemeldet. Nicht zu vergessen das von der CSU in Auftrag gegebene Rechtsgutachten.

Youtube: "Erhebliche Rechtsverstöße durch die Bundesregierung": Verfassungsrechtler gibt Klage Chancen
"Erhebliche Rechtsverstöße durch die Bundesregierung": Verfassungsrechtler gibt Klage Chancen
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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 17:53
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Richtig. Da mir kein Recht bekannt ist, worauf sie sich berufen könnten. Und Dir offensichtlich auch nicht - demnach rechtswidrig.
Wenn etwas rechtswidrig ist, dann muss es gegen ein Gesetz verstoßen.

Ganz offensichtlich hast du keinen Schimmer wer da gegen welches Recht verstoßen haben soll.
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Sicherlich kannst Du mir das juristisch erklären, oder?
Natürlich könnte ich das, aber da du Argumenten nicht zugänglich bist, bin ich faul und verlinke dir nur etwas dazu.

Wikipedia: Asylrecht (Deutschland)

Wikipedia: Aufenthaltsgenehmigung


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 17:59
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Nicht zu vergessen das von der CSU in Auftrag gegebene Rechtsgutachten.
Ach du meinst das berühmt berüchtigte Gefälligkeitsgutachten des Herrn Udo Di Fabio?

Da habe ich doch gleich die passende Lektüre für dich zur Hand @xydeza

Bitteschön:

"Dem Freistaat zum Gefallen"
Unter großer medialer Aufmerksamkeit wurde in dieser Woche ein von der Bayrischen Staatskanzlei in Auftrag gegebenes Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio vorgestellt. Darin wird die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung kritisiert und dem Freistaat in Aussicht gestellt, gegen das aktuelle Grenzregime in Karlsruhe erfolgreich zu klagen. Während die Presse damit die Position Bayerns gestärkt sah, bestätigt eine kritische Lektüre diesen Eindruck kaum. Der juristische Gehalt des Gutachtens ist erstaunlich dürftig. Dies gilt sowohl für die staatstheoretische Herleitung einer Pflicht des Bundes gegenüber den Ländern auf wirksame Einreisekontrollen (1.) als auch für die These, dass systemische Defizite des Schengen/Dublin-Systems zu Selbsthilfe- und Gegenmaßnahmen Deutschlands berechtigten (2.).
weiterlesen hier:

https://verfassungsblog.de/dem-freistaat-zum-gefallen-ueber-udo-di-fabios-gutachten-zur-staatsrechtlichen-beurteilung-der-fluechtlingskrise/


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 18:26
@xydeza
Das wurde alles längst durchgekaut. Benutze doch mal die SuFu, dann muss man nicht alles doppelt und dreifach posten
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden? (Seite 1650) (Beitrag von Tussinelda)
„AfD, manche Stimmen aus der CSU und das Di Fabio-Gutachten für die Bayrische Staatsregierung sind durch den EuGH endgültig widerlegt: Die Flüchtlingsaufnahme im Sommer 2015 war rechtmäßig, das haben nun alle, die etwas anderes unkten, von Europäischen Gerichtshof schwarz auf weiß. Selbstverständlich waren Kroatien oder auch Ungarn und Griechenland nach EU-Recht damals für die Asylverfahren derjenigen zuständig, die ohne Visum ihre Grenzen überschritten. Doch ebenso selbstverständlich durfte Deutschland von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen und die Asylanträge der Schutzsuchenden, die nach Deutschland gelangten, selbst prüfen. Merkels Regierung hat in der Folge das Asylrecht drastisch verschärft trägt die Verantwortung dafür, dass die menschenrechtlichen Gewährleistungen für Schutzsuchende auf inakzeptable Weise ausgehöhlt wurden. Eins hat sie aber nicht: Sie hat im Sommer 2015 nicht rechtswidrig gehandelt.
in dem thread findest Du auch alle weiteren links, die Du dann ignorieren kannst.
Der Gerichtshof hebt ebenfalls hervor, dass die Aufnahme dieser Drittstaatsangehörigen
dadurch erleichtert werden kann, dass andere Mitgliedstaaten, einseitig oder in
abgestimmter Weise im Geist der Solidarität, von der „Eintrittsklausel“ Gebrauch
machen, die es ihnen gestattet, bei ihnen gestellte Anträge auf internationalen Schutz
auch dann zu prüfen, wenn sie nach den in der Dublin-III-Verordnung festgelegten
Kriterien nicht für die Prüfung zuständig sind.
Schließlich weist er darauf hin, dass eine Person, die internationalen Schutz beantragt
hat, nicht an den zuständigen Mitgliedstaat überstellt werden darf, wenn infolge der Ankunft einer außergewöhnlich hohen Zahl internationalen Schutz begehrender
Drittstaatsangehöriger die Überstellung für sie mit der tatsächlichen Gefahr verbunden
ist, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erleiden.
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-07/cp170086de.pdf

noch Fragen?


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 18:59
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Wenn etwas rechtswidrig ist, dann muss es gegen ein Gesetz verstoßen.
Richtig. Z.B. wenn eine Regierung Menschen Asyl gewährt, obwohl die laut GG gar kein Recht auf Asyl haben, ist das rechtswidrig.
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Ach du meinst das berühmt berüchtigte Gefälligkeitsgutachten des Herrn Udo Di Fabio?
Nein, ich meinte das Gutachten von Udo di Fabio. Der war übrigens mal Richter des Bundesverfassungsgerichts - dem Gericht, dessen Richter Du offenbar Unfehlbarkeit attestierst.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:AfD, manche Stimmen aus der CSU und das Di Fabio-Gutachten für die Bayrische Staatsregierung sind durch den EuGH endgültig widerlegt:
Das wäre mir neu, dass der EuGH irgend etwas widerlegt hätte. Dessen Urteilsspruch bezog sich lediglich auf die Dublin-Regeln, mit möglichen Verstößen gegen das Grundgesetz hat das herzlich wenig mit zu tun. Und gleichzeitig war sein Urteilsspruch auch noch dermaßen schwammig, dass z.B. Frankfurter Allgemeine und Süddeutsche zu völlig gegensätzlichen Interpretationen kamen - die ich bereits hier eingestellt habe.


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 19:04
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Und gleichzeitig war sein Urteilsspruch auch noch dermaßen schwammig, dass z.B. Frankfurter Allgemeine und Süddeutsche zu völlig gegensätzlichen Interpretationen kamen - die ich bereits hier eingestellt habe.
Von Gegensätzlichkeit der beiden hier eingestellten Interpretationen habe ich nichts wahrgenommen!
Zitat von xydezaxydeza schrieb:So schrieb die Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Das Verfahren vor dem EuGH galt auch als eine Überprüfung der Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Mit dem Entschluss, die Grenzen für Tausende Flüchtlinge zu öffnen, die sich von Budapest aus in Richtung Westen aufgemacht hatten, hatte sie die Dublin-Regeln faktisch außer Kraft gesetzt."

Und die Süddeutsche Zeitung: "Die deutsche Kanzlerin durfte im Spätsommer 2015 so handeln, wie sie gehandelt hat; sie hätte die Flüchtlinge aber auch abweisen dürfen. Sie war die Kanzlerin des Selbsteintrittsrechts. Ihr Handeln war – so lässt sich das Urteil lesen – nicht Pflicht, aber Kür.“ Die Bundesregierung selbst sieht sich in ihrem Kurs bestätigt. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte: „Das war das, was wir auch immer unserem Regierungshandeln zugrunde gelegt haben.“



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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 19:10
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:nicht nur, aber unter anderem hauptsächlich, weil die Menschen der Meinung sind, es war ein Fehler was da mit dieser Flüchtlingswelle passiert ist..
Ich denke die Auffassung eines Rechtsbruches hat der AfD weit weniger Wähler zugespült, als der Wunsch bestehende Gesetze zum Nachteil der Zuwanderung durch die AfD ändern zu lassen.
Natürlich wird das Gerücht gestreut das es einen Rechtsbruches gab - aus meiner Sicht sogar gezielt prooagandistisch am Leben gehalten -, er ist Teil fast jeder Links-Rechts Diskussion.


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