Heide_witzka schrieb:Richtig. Können wir also schon mal festhalten, dass das nicht passiert ist.
Korrekt?
Sagen wir besser so: Man hätte ziemlich schlechte Aussichten, dass diesbezügliche Klagen vom Gericht als berechtigt anerkannt würden.
Heide_witzka schrieb:Ganz einfach weil die Zulassungskriterien nicht erfüllt wurden.
Das sagst Du. Wird aber nicht richtiger bzw. falscher durch ständige Wiederholung.
Heide_witzka schrieb:Nun waren ja zum Zeitpunkt genügend Parteien im Bundestag vertreten, die der Regierung nur zu gerne was ans Zeug flicken geflickt hätten.
Das wäre wünschenswert gewesen, war aber nicht so. Da der Bundestag unter Merkel bis zum Eintritt der AfD mehr oder weniger zu einer Abnickveranstaltung verkommen ist, in der die Multi-Kulti-Refugee-Welcome-Ideologie parteiübergreifend von CDU über SPD, über Grüne bis hin zu den Linken vorherrschend war/ist. Nur die FDP meldete damals gegenüber der Flüchtlingspolitik/Einwanderungspolitik Bedenken an, aber als sie sich dann der Organklage der AfD hätte anschließen können, wollte sie plötzlich nichts mehr davon wissen.
RayWonders schrieb:es ist ebend ein wenig fragwürdig, wenn man von 10% Menschen der BRD ausgeht, die für die AfD sind, dass deren Wille so eine Klage anzustrengen nicht (mehr) gehört werden kann.. da verwundert es nicht wenn davon gesprochen wird, dass die Demokratie ausgehebelt wird..
Völlig richtig, wobei ich Dein "wenig fragwürdig" als hoch fragwürdig für einen demokratischen Rechtsstaat erachte. Zumal man nicht zwingend ein AfD-Anhänger sein muss, um auf die Einhaltung von Recht und Gesetz zu bestehen, das ist meiner Meinung nach Bürgerpflicht. Ich z.B. bin gar kein AfD-Wähler, und werde es voraussichtlich auch nie werden.
RayWonders schrieb:So wie ich das sehe müsste es eine Ausnahmeregelung geben.
Dafür sehe ich keinen Bedarf. Die AfD argumentierte zurecht, dass die aus ihrer Sicht rechtswidrige Einwanderung bis zum heutigen Tag anhält. Insofern ist da keine Frist verstrichen, das BVerfG benutzte dies meiner Einschätzung nach nur als Vorwand.