Verschwörungen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

93 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mythos, Urteil, Bundesregierung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 19:13
Zitat von eckharteckhart schrieb:Von Gegensätzlichkeit der beiden hier eingestellten Interpretationen habe ich nichts wahrgenommen!
Wundert mich. Die eine Zeitung schreibt, Merkel hat die Dublin-Regeln "außer Kraft gesetzt", auf gut deutsch gebrochen, in der anderen Zeitung davon kein Wort, sondern nur, dass sie so handeln durfte, wie sie handelte, sie hätte aber auch anders handeln dürfen, quasi wie es ihr gefällt. Fragt sich, warum man dann überhaupt noch Regeln und Gesetze brauchen, wenn sowieso jede Regierung machen kann, was ihr gerade gefällt.


2x zitiertmelden

Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 19:17
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Die eine Zeitung schreibt, Merkel hat die Dublin-Regeln "außer Kraft gesetzt", auf gut deutsch gebrochen
Das wird dann wohl die Zeitung sein, die hilft!
Die AfD sei eine Rechtsstaatspartei, die einen klaren Kompass habe.

Jörg Meuthen im Gespräch mit Silvia Engels
https://www.deutschlandfunk.de/streitigkeiten-in-der-afd-meuthen-gefahr-der-spaltung-wird.694.de.html?dram:article_id=453375

Dieser "klare Kompass" weist den Weg zum Recht!


melden

Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 19:20
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Richtig. Z.B. wenn eine Regierung Menschen Asyl gewährt, obwohl die laut GG gar kein Recht auf Asyl haben, ist das rechtswidrig.
Das ist ja hier gar nicht geschehen.
Was also war nun rechtswidrig?
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Natürlich wird das Gerücht gestreut das es einen Rechtsbruches gab - aus meiner Sicht sogar gezielt prooagandistisch am Leben gehalten
Den Eindruck bekommt man langsam bei dem user, den ich oben zitiere.

Da kann man ihm noch so oft diese Passage zitieren
Die Asylberechtigung nach Art. 16a GG wird entsprechend selten anerkannt. Die Anerkennungsquote lag zwischen 2009 und Mitte 2018 in jedem Jahr unter 2 %
Wikipedia: Asylrecht (Deutschland)
Dann hier immer weiter von einem Rechtsbruch wegen anerkannter Asylgesuche zu faseln, kann eigentlich nur böswillige Absicht sein.


1x zitiertmelden

Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 19:25
@xydeza
nee, "außer Kraft gesetzt" nix gebrochen, denn es ist ausdrücklich erlaubt, das Selbsteintrittsrecht wahrzunehmen, das entspricht genau der "Dublin-Regel".
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Fragt sich, warum man dann überhaupt noch Regeln und Gesetze brauchen, wenn sowieso jede Regierung machen kann, was ihr gerade gefällt.
auch das ist falsch. Denn die Möglichkeit des Selbsteintrittsrechts ist ausdrücklich eingeräumt, man hat also die Möglichkeit, selbst einzutreten. Da macht man nicht, was man will, sondern nimmt seine gesetzlichen Möglichkeiten wahr, aus gutem Grund.


1x zitiertmelden

Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 19:49
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Ach du meinst das berühmt berüchtigte Gefälligkeitsgutachten des Herrn Udo Di Fabio?
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Nein, ich meinte das Gutachten von Udo di Fabio. Der war übrigens mal Richter des Bundesverfassungsgerichts - dem Gericht, dessen Richter Du offenbar Unfehlbarkeit attestierst
Ich habe dir diesbezüglich einen Artikel verlinkt. Den weigerst, wie es scheint, du dich ja zu lesen. @xydeza
Daher noch mal extra nur für Dich.
https://verfassungsblog.de/dem-freistaat-zum-gefallen-ueber-udo-di-fabios-gutachten-zur-staatsrechtlichen-beurteilung-der-fluechtlingskrise/

Aber, das hatten wir ja gestern schon mal. Egal was man dir verlinkt und belegt, es interessiert dich nicht, du ignorierst es, du lehnst es vehement ab. Hauptsache weiter an deiner VT basteln.


melden

Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 19:51
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nee, "außer Kraft gesetzt" nix gebrochen
Was berechtigte denn Merkel, die Dublin-Regeln außer Kraft zu setzen, etwa das sog. Selbsteintrittsrecht? Wenn es sö wäre, wären die Dublin-Regeln keine Regeln, denn Regeln müssen bekanntlich eingehalten werden.

Dieses sog. Selbsteintrittrecht setzt zwar möglicherweise diese sog. Dublin-Regeln außer Kraft, die durch diese Klausel faktisch gar nicht in Kraft treten können, nicht aber das Grundgesetz.


2x zitiertmelden

Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 19:52
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Dieses sog. Selbsteintrittrecht setzt zwar möglicherweise die Dublin-Regeln außer Kraft, die faktisch durch diese Klausel gar nicht in Kraft treten können, nicht aber das Grundgesetz.
Was war nochmal das Problem mit dem Grundgesetz?

Ach ja richtig, da gibt es ja gar kein Problem
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Die Asylberechtigung nach Art. 16a GG wird entsprechend selten anerkannt. Die Anerkennungsquote lag zwischen 2009 und Mitte 2018 in jedem Jahr unter 2 %
Wikipedia: Asylrecht_%28Deutschland%29


@xydeza

merkst du nicht langsam mal, dass nichts von dem was du behauptest einer Überprüfung stand hält?



melden

Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 20:31
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Was berechtigte denn Merkel, die Dublin-Regeln außer Kraft zu setzen, etwa das sog. Selbsteintrittsrecht? Wenn es sö wäre, wären die Dublin-Regeln keine Regeln, denn Regeln müssen bekanntlich eingehalten werden.
Raffst Du es echt nicht oder tust Du nur so? Unter gewissen Umständen können Regeln nunmal außer Kraft gesetzt werden, beim Selbsteintrittsrecht ist das nicht anders. Das bewegt sich rechtlich alles im grünen Bereich. "Außer Kraft setzen" heißt daher eben auch nicht, daß ein "Rechtsbruch" begangen wird. Merkwürdig, daß Dich die Möglichkeit dieser Regelnutzung aber offenbar nur bei der Einwanderungspolitik zu stören scheint.
Verzichte auf Überstellungen beruhen zumeist auf den Verhältnissen in den an und für sich zuständigen Staaten, deren Aufnahmesysteme sogenannte systemische Mängel im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aufweisen,[2] oder auf Praktikabilitätserwägungen. Deutschland hat von der Möglichkeit des Selbsteintritts bisher systematisch im Falle von Schutzsuchenden, die über Griechenland eingereist waren,[3] und generell bei syrischen Schutzsuchenden[4] Gebrauch gemacht.
Wikipedia: Selbsteintritt#Selbsteintritt im Asylrecht
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Dieses sog. Selbsteintrittrecht setzt zwar möglicherweise diese sog. Dublin-Regeln außer Kraft, die durch diese Klausel faktisch gar nicht in Kraft treten können, nicht aber das Grundgesetz.
Inwieweit da die Befugnisse der Bundesregierung gehen dürfen hatte bereits 2015 ein Sachstandsbericht des Deutschen Bundestages (veröffentlicht, nicht verfasst) klargestellt:
Möglichkeiten der Bundesregierung, gesetzliche Regelungen zeitweilig außer Kraft zu setzen

1. Fragestellung

Vor dem Hintergrund der aktuellen Migrationslage in Deutschland ist die Frage gestellt worden, auf welchem rechtlich zu beschreitenden Wege die Bundesregierung bestehende gesetzliche Verbote und Gebote zum Schutze höherrangiger Rechtsgüter zeitweilig außer Kraft setzen könnte. Es geht dabei insbesondere darum, ob die Geltung gesetzlicher Vorschriften in Fällen des Notstandes oder ähnlichen Ausnahmesituationen von der Bundesregierung ausgesetzt werden darf. Folglich soll an dieser Stelle nicht untersucht werden, in welchem Umfang der Gesetzgeber, insbesondere im Rahmen der europa- und völkerrechtlichen Vorgaben, bestehende Gesetze ändern könnte.

(...)

3. Fazit

Der Bundesregierung ist es nach herrschender Meinung nicht gestattet, gesetzliche Vorschriften oder Gesetze insgesamt außer Kraft zu setzen. Auch die im Grundgesetz für die verschiedenen Notstände vorgesehenen Regeln weichen nicht davon ab. Mit der Einführung der „Notstandsverfassung“ im Jahr 1968 in das Grundgesetz hat sich der verfassungsändernde Gesetzgeber erneut dafür entschieden, dass der Bundesregierung keine entsprechenden Befugnisse zukommen sollen. Da die Bundesregierung (allein) sogar im Verteidigungsfall keine Gesetze ändern oder außer Kraft setzen kann, kann im Hinblick auf die aktuelle Migrationslage (außerhalb des Verteidigungsfalles) nichts anderes gelten. Einen weitergehenden überverfassungsrechtlichen Notstand gibt es nach der herrschendenMeinung nicht. Da die einfachen Gesetze es jedoch der Bundesregierung, Mitgliedern der Bundesregierung oder sonstigen Teilen der Verwaltung teilweise erlauben, in bestimmten Situationen und unter besonderen Voraussetzungen von einzelnen Regelungen abzuweichen, ergibt sich auf dieser Basis ein nicht unerheblicher Spielraum der Regierung.
https://www.bundestag.de/resource/blob/413274/ce3cf0236c320ef16b016a359a7e7d2a/wd-3-301-15-pdf-data.pdf


1x zitiertmelden

Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 20:55
Zitat von LibertinLibertin schrieb:Unter gewissen Umständen können Regeln nunmal außer Kraft gesetzt werden, beim Selbsteintrittsrecht ist das nicht anders.
Unter gewissen Umständen also, und wie lauten die?
Zitat von LibertinLibertin schrieb:Da die einfachen Gesetze es jedoch der Bundesregierung, Mitgliedern der Bundesregierung oder sonstigen Teilen der Verwaltung teilweise erlauben, in bestimmten Situationen und unter besonderen Voraussetzungen von einzelnen Regelungen abzuweichen, ergibt sich auf dieser Basis ein nicht unerheblicher Spielraum der Regierung.
Der Bundesregierung teilweise erlauben also, und wie ist "teilweise" definiert?
In bestimmten Situationen und unter besonderen Voraussetzungen also, und wie lauten die?


2x zitiertmelden

Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 20:57
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Unter gewissen Umständen also, und wie lauten die?
Hat man dir direkt über deinem post zitiert und verlinkt.

Angesichts dessen ist diese Frage, für mich als Laien, nicht mehr von Trollerei zu unterscheiden.
Aber das sollen sich Profis ansehen


melden

Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 21:09
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Unter gewissen Umständen also, und wie lauten die?
Liest Du eigentlich auch mal das, was man Dir hier sogar noch extra aus den Links zitiert?
Verzichte auf Überstellungen beruhen zumeist auf den Verhältnissen in den an und für sich zuständigen Staaten, deren Aufnahmesysteme sogenannte systemische Mängel im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aufweisen,[2] oder auf Praktikabilitätserwägungen. Deutschland hat von der Möglichkeit des Selbsteintritts bisher systematisch im Falle von Schutzsuchenden, die über Griechenland eingereist waren,[3] und generell bei syrischen Schutzsuchenden[4] Gebrauch gemacht.
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Der Bundesregierung teilweise erlauben also, und wie ist "teilweise" definiert?
In bestimmten Situationen und unter besonderen Voraussetzungen also, und wie lauten die?
Auch hier wieder. Steht doch alles im Sachstandsbericht. Unter Punkt 2. sind die rechtlichen Bestimmungen nochmal etwas dezidierter ausgeführt. Lesen musst Du sie aber schon selbst. Das kann Dir keiner hier abnehmen. Was die bestimmten Situationen/ Voraussetzungen betrifft, ist für den Thread ja ohnehin nur die Flüchtlingspolitik von Relevanz.


1x zitiertmelden

Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 21:33
Zitat von LibertinLibertin schrieb:Liest Du eigentlich auch mal das, was man Dir hier sogar noch extra aus den Links zitiert?
Sehr gründlich sogar.
Zitat von LibertinLibertin schrieb:oder auf Praktikabilitätserwägungen.
Schon wieder ein Schlupfloch. Können also die Regierungen selbst bestimmen, was sie gerade für praktikabel halten und was nicht. Die sog. Dublin-Regeln "außer Kraft setzen" oder nicht, die Grenzkontrollen anordnen oder nicht, das Grundgesetz ignorieren oder nicht, das Völkerrecht brechen oder nicht, etc. pp.

Und da kommen wir zum Kern des ganzen Problems: Durch Schaffung eines Europarechts, das in Teilen gar keines ist, da unverständlich, missverständlich und unverbindlich, wurde und wird ein rechtsfreier Raum geschaffen, der nationales Recht immer mehr aushöhlt. Und genau auf diesen rechtsfreien Raum berufen sich dann Regierungen, um zu tun, was sie laut Staatsrecht gar nicht tun dürften. Darum ist meiner Einschätzung nach das heutige Europa, wir wir es kennen, dem Untergang geweiht.


1x zitiertmelden

Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 21:42
Zitat von xydezaxydeza schrieb:das Grundgesetz ignorieren oder nicht,
Kannst du bitte aufhören, diese unwahre Behauptung ständig zu weder holen.
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Und da kommen wir zum Kern des ganzen Problems:
Das Problem in dieser Diskussion ist deine Weigerung die Realität anzuerkennen.


melden

Dieses Thema wurde von univerzal geschlossen.
Begründung: Wird erst wieder geöffnet, wenn der TE ein ernsthaftes Interesse an der Diskussion zeigt.