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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

93 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mythos, Urteil, Bundesregierung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 01:29
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Die Richtlinien für eine Organklage am Bundesverfassungsgericht wurden dir mehrfach verlinkt.
Ja, hab ich gesehen, hat mich nur nicht überzeugt. Da Du offensichtlich beim BVerfG von einem unfehlbaren Gericht ausgehst, absolut unbestechlich und frei von jeder Neigung, die Bundesregierung zu decken, kannst Du von mir aus gerne diese Meinung behalten.


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 01:33
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Ja, hab ich gesehen, hat mich nur nicht überzeugt. Da Du offensichtlich beim BVerfG von einem unfehlbaren Gericht ausgehst, absolut unbestechlich und frei von jeder Neigung, die Bundesregierung zu decken, kannst Du von mir aus gerne diese Meinung behalten.
Aha, jetzt kommen wir so langsam in die Richtung worauf es hinauslaufen soll? Verschwörungstheorie? Hmmm?
Ist doch auch dein Thread hier @xydeza >> Flüchtlingskrise 2015 - absichtlich verursacht?

@Wolfi2000 @Fraukie @eckhart @Tussinelda @Heide_witzka


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 01:45
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Aha, jetzt kommen wir so langsam in die Richtung worauf es hinauslaufen soll? Verschwörungstheorie? Hmmm?
Bin nicht abgeneigt gegenüber Verschwörungstheorien, aber in diesem Fall vermute ich keine, ich denke die Wahrheit ist viel banaler: Die Richter dachten sich möglicherweise: Wir dürfen keinen Grund liefern, dass die AfD noch stärker wird, was ich persönlich durchaus nachvollziehen kann. Wäre die Klage zugelassen worden, wäre das für die AfD bereits ein Erfolg gewesen, und die Bundesregierung hätte ihre Politik, die meiner Meinung nach rechtswidrig ist, rechtfertigen müssen. Und soweit wollte man es halt nicht kommen lassen.


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 01:53
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Bin nicht abgeneigt gegenüber Verschwörungstheorien, aber in diesem Fall vermute ich keine, ich denke die Wahrheit ist viel banaler: Die Richter dachten sich möglicherweise: Wir dürfen keinen Grund liefern, dass die AfD noch stärker wird, was ich persönlich durchaus nachvollziehen kann. Wäre die Klage zugelassen worden, wäre das für die AfD bereits ein Erfolg gewesen, und die Bundesregierung hätte ihre Politik, die meiner Meinung nach rechtswidrig ist, rechtfertigen müssen. Und soweit wollte man es halt nicht kommen lassen.
Das BVG hat ordnungsgemäß gehandelt. Die Richtlinien wurden die verlinkt, es wurde dir erklärt. warum die Klage zu Recht abgewiesen wurde. Das interessiert dich aber nicht. Was du hier gerade versuchst @xydeza, ist dem BVG Rechtsbruch zu unterstellen. Trotz dessen dir hier mehrere User den Sachverhalt mehrfach erklärt haben.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Keine Antwort gilt, kein Beleg gilt
wie recht du hast @Tussinelda


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 08:40
@xydeza
Im Grunde sagt es eigentlich alles, dass Du den Rechtsbruchmythos (und es ist ein Mythos) weiter befeuern willst. Man sollte diese Diskussion gar nicht führen, schon gar nicht mit jemandem, der eh für nix zugänglich ist. Hier wird nur reagiert, um Deine Meinung nicht als "Fakt" stehen zu lassen, das sollte Dir klar sein. Denn zu diskutieren gibt es nix.


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 09:01
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Ein Urteilsspruch über die Rechtmäßigkeit der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung existiert bis heute nicht.
Existiert einer der sie verurteilt?
Wenn nicht, und mir ist da keiner bekannt, warum wohl nicht?
Die AfD hat in ihren Reihen genügend Juristen, man muss nicht mal auf Richter peinlich zurückgreifen, die eine Klage anstrengen könnten, wenn sie sich davon etwas versprechen.
Die halten alle die Füsse still.
Das muss einem aber nicht zu denken geben.
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Wenn Du den Grund in der Abweisung der Klage in der evtl. mangelnden Qualifikation des in Fachkreisen durchaus als Topjurist geltenden Dr. Ulrich Vosgeraus suchst, ist das meiner Meinung nach ein Fehlschluss.
Es ist natürlich möglich, dass UV von Anfang an wusste, dass er ein totes Pferd prügelte. Wenn er es seinen Auftraggebern nicht mitgeteilt hat, das wäre das, in meinen Augen, unfair. Vielleicht wollte die AfD aber auch, wegen des populistischen Effektes, das tote Pferd trotzdem bis vors Bundesverfassungsgericht gerollt sehen.
Ich weiss es nicht.
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Das Urteil des EuGH bezog sich auf die Dublin-Regeln, nicht auf das Grundgesetz, und wurde übrigens höchst unterschiedlich interpretiert:
Interpretationen sind Meinungen. So etwas hat jeder, auch Journalisten. Dir gehts aber doch um die rechtliche Seite. Wenn du dich da mal umschaust, die AfD-Juristen halten alle die Füsse still.
Gibt dir das nicht zu denken?
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Somit ist die Aussage des BVerfG falsch.
Und es findet sich niemand das mal zu thematisieren (ausser in einem Mysteryforum)?
Seltsam.
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Da Du offensichtlich beim BVerfG von einem unfehlbaren Gericht ausgehst, absolut unbestechlich und frei von jeder Neigung, die Bundesregierung zu decken, kannst Du von mir aus gerne diese Meinung behalten.
Albern.
Warum versuchst hier deinem Mitdiskutanten etwas in die Schuhe zu schieben?
Die Voraussetzungen zur Annahme der Klage waren nicht gegeben, aus die Maus.
Warum sollte für die AfD da ein Sonderwürstchen gebraten werden?
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Die Richter dachten sich möglicherweise: Wir dürfen keinen Grund liefern, dass die AfD noch stärker wird, was ich persönlich durchaus nachvollziehen kann.
VT: Die Richter haben sich zu Ungunsten der AfD verschworen. :D

Darauf soll es wohl hinauslaufen.
Genau wie im anderen Thread.

So langsam fängts an zu müffeln.


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 09:36
interessanter Thread.. ich hatte bisher außer eine Schlagzeile keine Kenntnisse darüber..

ich finde persönlich nicht, dass durch die Entscheidung der Aufnahme der Flüchtlinge ein Rechtsbruch begangen wurde..

rechtlich gesehen hab ich verstanden es ist umstritten..

was ich aber auch (hoffentlich richtig) verstanden habe ist, dass man nicht gegen die Bundesregierung klagen kann, wenn man keine Vertreter im Bundestag hat.. da frage ich mich ob das nicht vielleicht geändert werden muss. vielleicht in der Form, dass man mindestens sagen wir 300.000Unterschriften sammeln muss damit eben eine solche Klage bei diesem Gericht vergetragen werden kann. Und die 6Monate finde ich auch etwas kurz festgelegt, auch hier könnte man evtl.gesetzlich nachbessern. Damit es in der Zukunft nicht wieder zu solchen Threads kommen muss und den Gerichten nicht die Hände gebunden sind?

EDIT: Wird das eigentlich von der AfD angestrebt für die Zukunft oder geht es denen nur um Merkels Politik und nicht um die Zukunft?


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 10:21
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:Damit es in der Zukunft nicht wieder zu solchen Threads kommen muss und den Gerichten nicht die Hände gebunden sind?
die Begründung ist ja doll. Um solche threads zu vermeiden sollten Gesetze geändert werden :D


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 10:39
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Um solche threads zu vermeiden sollten Gesetze geändert werden
hab ja nicht gesagt, dass es der einzige oder Hauptgrund sein sollte.. :)


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 10:48
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:was ich aber auch (hoffentlich richtig) verstanden habe ist, dass man nicht gegen die Bundesregierung klagen kann, wenn man keine Vertreter im Bundestag hat.
Meines Wissens kann jeder gegen die Bundesregierung klagen, er muss halt den Instanzenweg einhalten
3 Bauern haben eine Klimaklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Sie sind beim Verwaltungsgericht gescheitert, eine Berufung ist möglich.
Verfassungsbeschwerde sollte theoretisch möglich sein gem. § 93 Abs.1 Nr. 4a GG
(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:
...
4a. über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_93.html


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 10:51
@Heide_witzka

das versteh ich nicht. wieso wurde dann eine Klage der AfD abgelehnt mit dem Grund man muss gewählter Vertreter des Bundestages sein?

wieso geht die AfD dann nicht diesen weg wie diese Bauern? wo ist der Unterschied?

sorry für das Nichtwissen...


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 10:56
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:wieso geht die AfD dann nicht diesen weg wie diese Bauern? wo ist der Unterschied?
Dazu kann ich nichts sagen, ich bin kein Jurist. Ausser @RickBlaine ist mit hier im Forum auch keiner bekannt. Ob er dazu etwas sagen kann und/oder möchte weiss ich nicht.
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:das versteh ich nicht. wieso wurde dann eine Klage der AfD abgelehnt mit dem Grund man muss gewählter Vertreter des Bundestages sein?
Die AfD hat eine Organklage eingereicht, das ist anscheinend mit anderen Bedingungen als die Klage eines Privatmannes verknüpft, und die hat die AfD nicht eingehalten.
Warum einzelne AfDler sich jetzt nicht berufen fühlen als Privatfrau/-mann den Klageweg zu beschreiten, weiss ich nicht.


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 11:41
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Warum einzelne AfDler sich jetzt nicht berufen fühlen als Privatfrau/-mann den Klageweg zu beschreiten, weiss ich nicht.
Genau das meinte ich mit:
Zitat von eckharteckhart schrieb:Die AfD sollte einfach beim nächsten Mal den Rechtsausschußvorsitzenden Stephan Brandner, Richter Jens Maier oder Oberstaatsanwalt Roman Reusch drüberschauen lassen, b e v o r sie beim Bundesverfassungsgericht klagt.
Beitrag von eckhart (Seite 1)
(alles AfD-Abgeordnete)
und @xydeza ist nicht darauf eingegangen.

deswegen ich davon ausgehe, dass eine Disskusion mit xydeza Zeitverschwendung ist.


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20.11.2019 um 15:03
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Warum einzelne AfDler sich jetzt nicht berufen fühlen als Privatfrau/-mann den Klageweg zu beschreiten, weiss ich nicht.
Weil man als Privatmann nur Verfassungsbeschwerde einlegen kann, wenn eigene, grundrechtlich geschützte Positionen verletzt wurden.
Zitat von eckharteckhart schrieb:Die AfD sollte einfach beim nächsten Mal den Rechtsausschußvorsitzenden Stephan Brandner, Richter Jens Maier oder Oberstaatsanwalt Roman Reusch drüberschauen lassen, b e v o r sie beim Bundesverfassungsgericht klagt.
Mit dem Juristen Dr. Vosgerau mit Schwerpunkt auf Staatsrecht, Europarecht und Völkerrecht war die AfD ziemlich gut bedient.


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 15:14
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Weil man als Privatmann nur Verfassungsbeschwerde einlegen kann, wenn eigene, grundrechtlich geschützte Positionen verletzt wurden.
Richtig. Können wir also schon mal festhalten, dass das nicht passiert ist.
Korrekt?
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Mit dem Juristen Dr. Vosgerau mit Schwerpunkt auf Staatsrecht, Europarecht und Völkerrecht war die AfD ziemlich gut bedient.
Und trotzdem hats nicht gereicht.
Ganz einfach weil die Zulassungskriterien nicht erfüllt wurden.
Nun waren ja zum Zeitpunkt genügend Parteien im Bundestag vertreten, die der Regierung nur zu gerne was ans Zeug flicken geflickt hätten.
Meines Wissens hat von denen keine versucht die Regierung zu verklagen.
Kann es sein, dass die AfD da den Don Quijote im Endstadium gab (mit kongenialer Unterstützung durch Herrn Dr. Vosgerau)? :D


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 15:26
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Und trotzdem hats nicht gereicht.
Ganz einfach weil die Zulassungskriterien nicht erfüllt wurden.
da wäre aber doch dennoch gut zu wissen - ob es rechtlich gereicht hätte, oder nicht?

also mich würde es interessieren wie das höchste dt.Gericht über so eine Klage entschieden and begründet hätte..


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 15:30
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:da wäre aber doch dennoch gut zu wissen - ob es rechtlich gereicht hätte, oder nicht?
Werden wir wohl nie erfahren.
Dazu hatte ich aber schon mal einen Artikel gepostet, in dem sich ein Fachmann mit dem Problem auseinander setzt.
https://verfassungsblog.de/der-rechtsbruch-mythos-und-wie-man-ihn-widerlegt/


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 15:38
@Heide_witzka

ok, danke. das Problem hier ist doch aber, dass @xydeza anführt, die AfD-Leute sind auch Fachleute und hätten ein Recht diese Klage einzureichen und genügend Gründe..

es ist ebend ein wenig fragwürdig, wenn man von 10% Menschen der BRD ausgeht, die für die AfD sind, dass deren Wille so eine Klage anzustrengen nicht (mehr) gehört werden kann.. da verwundert es nicht wenn davon gesprochen wird, dass die Demokratie ausgehebelt wird..


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 15:50
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:es ist ebend ein wenig fragwürdig, wenn man von 10% Menschen der BRD ausgeht, die für die AfD sind, dass deren Wille so eine Klage anzustrengen nicht (mehr) gehört werden kann.
Bei einer Klage, ganz gleich von wieviel Prozent der Bevölkerung, müssen halt die Voraussetzungen erfüllt sein.
Sind sie es nicht gibt es keine Klage.
Das leuchtet doch ein, oder?


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

20.11.2019 um 15:56
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Bei einer Klage, ganz gleich von wieviel Prozent der Bevölkerung, müssen halt die Voraussetzungen erfüllt sein.
Sind sie es nicht gibt es keine Klage.
Das leuchtet doch ein, oder?
jein. ich verstehe die Zulassungsvoraussetzung, dass es Sinn macht nur Parteien als Kläger zuzulassen die im Parlament sitzen.

jetzt ist aber die Sachlage doch so - dass es eine Partei gibt die aufgrund eben der Umstände neu hinein gewählt wurde. Diese Umstände sind auch genau der Grund für die Wahl. Als der Umstand noch nicht vorhanden war, war ja klar dass es auch noch keine Wählermeinung dazu geben hätte können und somit auch nicht das evtl. Vorhandensein einer Partei die bestimmte Ziele anstrengt.
So wie ich das sehe müsste es eine Ausnahmeregelung geben. Wenn also eine Partei ebend durch die neuen Umstände neu gewählt wurde, sollte das berücksichtigt werden bei dieser Klage, ebenso die Frist außer Kraft gesetzt werden. weil es ja bis zu 3,5Jahre dauern kann bis eine Partei hineingewählt wird aufgrund dieser neuen Umstände. Verstehst du was ich meine?


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