Heide_witzka schrieb:Was genau stand denn nun im Antrag, wie wurde der Vorwurf des Rechtsbruches begründet?
Das würde mich auch mal interessieren, wenn in der "Abweisungsbegründung" sinngemäß steht "Viel Gejammer aber auch eine Klarstellung, dass die AfD an einer Gestaltung einer Alternativregelung nicht nur gar nicht interessiert ist, sondern explizit klar stellt, an so etwas nicht mitwirken zu wollen.
Da stellt sich mir schon die Frage, ob in dem Antrag überhaupt versucht wurde eine direkte, persönliche Betroffenheit glaubhaft zu machen bzw darauf eingegangen ist warum dies in diesem Fall nicht nötig ist und dann auch den dafür notwendigen Verfahrensweg gewählt hat.
xydeza schrieb:Eine der Begründungen ist Artikel 16a Grundgesetz, der besagt, dass niemand Recht auf Asyl hat, der aus einem sicheren Drittstaat einreist.
Heide_witzka schrieb:Die Drittstaatenregelung scheint aber den Rechtsbruch juristisch nicht herzugeben.
Heide_witzka schrieb:So stellt Art. 16a Abs. 5 GG bis heute ausdrücklich klar, dass die deutsche Drittstaatsregelung völkerrechtliche Verträge zur Asylzuständigkeitskoordinierung ermöglicht. Dies erlaubte die Ratifikation der Übereinkommen von Schengen und Dublin, die 1990 unterschrieben wurden, bei der Verfassungsänderung aber noch nicht in Kraft getreten waren.
Na zum Glück.
Ich mein wir sitzen hier im "Herzen Europas", regelrecht "umzingelt" von "sicheren Drittstaaten".
Da kommen Flüchtlinge ja fast per Definition nicht mehr her ohne durch einen dieser Drittstaaten zu stolpern und irgendwas sagt mir, dass es außenpolitisch irgendwie gar nicht so gut ankäme anderen Schengenstaaten zu sagen:
"Ups,
das tut uns] aber leid, dass bei Euch Länder angrenzen aus denen öfter mal jemand fliehen möchte.
Aber da diese Flüchtlinge gar nicht zu uns kommen ohne Euer Land zu betreten können wie Euch leider, leider nicht helfen, na dann mal viel Glück!"
Mich beschleicht da ein bisserle der Verdacht, dass das zu Problemen mit "Bündnispartnern" kommen könnte die sehr viel unschönere Folgen haben als nen paar Menschen Obdach, Futter und Co zu spendieren, damit unsere Bündnispartner mit solchen Problemen nicht doof dastehen.
xydeza schrieb:Kann man durchaus, da die Abweisung einer Klage nicht mit einem Urteilsspruch zu verwechseln ist.
Hat ja auch niemand gemacht.
Bei einem Urteil könnte man diskutieren ob es man für gerechtfertigt hält oder nicht und dafür oder dagegen Argumente vorbringen.
Hier bleibt eben nicht viel zu sagen, bis darauf, dass halt jemand versucht hat eine Klage anzuzetteln und dabei entweder zu doof war zu wissen, dass er die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt oder der Ansicht war, dass SEIN Anliegen doch so wichtig sein muss, dass die Voraussetzungen an die alle anderen sich halten müssen für diesen Antrag nicht gelten
;)Darüber hinaus wurde die Abweisung ja offenkundig hingenommen statt den "Topanwalt" zu bitten er möge doch noch einen verfassen in dem er dann das was er im Jura-Studium so gelernt hat auch anwendet.
xydeza schrieb:Wenn Du den Grund in der Abweisung der Klage in der evtl. mangelnden Qualifikation des in Fachkreisen durchaus als Topjurist geltenden Dr. Ulrich Vosgeraus suchst
Ich brauch den Grund für die Abweisung doch gar nicht suchen.
Die Begründung steht dort deutlich drin und deckt sich mit dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
Da brauch ich nix suchen oder mutmaßen, einfache Faktenlage.
xydeza schrieb:Auch die Klage der Linken, die den sog. IS-Einsatz der Bundeswehr auf den rechtlichen Prüfstein stellen wollte, wurde vom BVergG kürzlich als "unzulässig" abgewiesen - mit der selben "Begründung".
Wie soll man es einem da recht machen?
Dass die Klage der Linken ebenfalls und Deiner Aussage nach mit "der selben Begründung" abgelehnt wurde ist doch ein schöner Beweis dafür, dass diese Gesetze für Alle gelten.
Wäre ein auch nur irgendwie ganz entfernter Vergleichsantrag der Linken durchgekommen, dann würde es wieder heißen "Das ist doch nur AfD-Mobbing".
So ist die klare Aussage:
"Die Gesetze und Richtlinien zur Antragsstellung gibt es nicht umsonst und sie gelten für jeden."
xydeza schrieb:wolfi2000 schrieb:
Es gibt ein Urteil des EuGH dazu.
Das ist richtig, ich meinte ein Urteil des BVerfG.
Tjo, so ist das nun mal, wenn niemand einen Antrag stellt aus dem hervorgeht, dass das BVerG überhaupt zuständig ist.
Vermutlich gibt es vom Famiien- und Verkehrsgericht auch kein Urteil dazu.
xydeza schrieb:Und die Süddeutsche Zeitung: "Die deutsche Kanzlerin durfte im Spätsommer 2015 so handeln, wie sie gehandelt hat; sie hätte die Flüchtlinge aber auch abweisen dürfen.
Klingt zumindest logisch und sinnvoll, denn "Flüchtlinge abweisen" hätte ja bedeutet den Staaten die mit den Flüchtlingswellen zu kämpfen hatten Hilfe zu verwehren in einer Lage mit der kein Staat alleine zurecht gekommen wäre.
Wofür, wenn nicht genau für sowas sind solche Bündnisse denn sonst bitte gut?
Die Bundesregierung hat ggf einfach mal gedacht "Wenn wir denen jetzt, bei diesem Problem helfen, dass managebarer wird je mehr Staaten helfen, dann können wir auch auf Hilfe zählen, wenn wir mal ein Problem haben bei denen unsere "Bündnispartner" uns helfen können."
Bei diesem Gedankengang steht die Frage ein paar Flüchtlinge aufzunehmen der Wahrscheinlichkeit gegenüber, dass Deutschland, wenn es jetzt "och macht Euren Mist mal allein." sagt, in einer anderen Krise allein dastehen könnte und das Volk dafür dann vermutlich auch recht gern eine Erklärung hätte.
Einen Lösungsweg mit dem "alle glücklich" gewesen wären gab es wie üblich nicht.
Deshalb wählt man, damit jemand in solchen Fällen eine Entscheidung trifft und wenn diese Entscheidung durch eine Partei getroffen wird die ich nicht gewählt habe, dann weiß ich doch, dass sie regieren, weil mehr Andere sie eben doch gewählt haben und jeder der eine Partei wählt, die dann auch tatsächlich an die "Macht" kommt weiß doch eigentlich auch vorher, dass die trotzdem nicht in jedem einzelnen Fall genauso entscheiden würden, wie man es selbst täte.
TheBarbarian schrieb:Könnte man dagegen nicht klagen? Also gegen die vlt. sogar strategische Ablehnung der Klage?
Ich denke eine Klage einzureichen, weil ein Antrag abgelehnt wurde unter ausführlicher Erläuterung warum dieser Antrag bei aktueller Rechtslage in der Form nur abgelehnt werden kann ist freundlich gesagt bescheuert.
Da wäre es doch eine viel bessere Alternative einen versierten Anwalt prüfen zu lassen ob an der Erklärung der Abweisung irgendwas zu rütteln ist bzw einen neuen Antrag so zu stellen, dass die dafür notwendigen Voraussetzungen auch erfüllt sind und einzusehen, dass das Verfassungsgericht wohl nicht zuständig ist, wenn das nicht gelingt.