Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?
01.07.2014 um 00:40@amerasu
In dem Vermerk steht nichts weiter, was deine Fragen beantworten könnte.
@osiris13
Danke für den Linkhttp://www.rechtslexikon-online.de/Unverzueglich.html
In dem Vermerk steht nichts weiter, was deine Fragen beantworten könnte.
@osiris13
Danke für den Link
Da haben sie ja noch mal Glück gehabt, da hätten die Behörden das Kind wohl auch auf der Straße einfangen können und dann 2 Wochen später den Eltern Bescheid geben können, dass ihr Kind in Obhut ist?osiris13 schrieb:Unverzüglich
Handlung, die ohne schuldhaftes Zögern erfolgt ist.
.......
Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln wird von den Gerichten in der Regel ein Zeitraum von zwei Wochen angesehen.