Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?
01.07.2014 um 00:40@amerasu
In dem Vermerk steht nichts weiter, was deine Fragen beantworten könnte.
@osiris13
Danke für den Linkhttp://www.rechtslexikon-online.de/Unverzueglich.html
In dem Vermerk steht nichts weiter, was deine Fragen beantworten könnte.
@osiris13
Danke für den Link
osiris13 schrieb:UnverzüglichDa haben sie ja noch mal Glück gehabt, da hätten die Behörden das Kind wohl auch auf der Straße einfangen können und dann 2 Wochen später den Eltern Bescheid geben können, dass ihr Kind in Obhut ist?
Handlung, die ohne schuldhaftes Zögern erfolgt ist.
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Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln wird von den Gerichten in der Regel ein Zeitraum von zwei Wochen angesehen.