Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?
02.06.2014 um 23:28Hallo,
ich habe ziemlich lange mitgelesen. Jetzt möchte ich doch mal auf einige Dinge hinweisen. Sachverhalte, die mir aufgefallen sind. Vielleicht können meine Überlegungen neue Aspekte einbringen.
Zuvor: Die Behörden können und dürfen ihre Gründe natürlich nur andeutungsweise in die Öffentlichkeit bringen. Das ist auch ein Dilemma. Sie können nicht ausreichend auf die Vorwürfe reagieren, keine Dinge richtig stellen. Somit fehlen in dieser Diskussion erhebliche Informationen, was ja auch schon festgestellt wurde.
Mir ist eine Sache aufgefallen. Im Februar herrschte ziemliche Aufregung, weil das OLG angeblich laut über eine Einweisung von Antonya in eine geschlossene Anstalt nachgedacht habe. Das wird von verschiedenen Seiten (Anwalt, bei Beamtendumm usw) geäußert. Das heißt: Es wurde von vielen Menschen (die involviert sind und Einblick haben) wirklich angenommen, das OLG könnte eine Einweisung verfügen.
Nur wenige Wochen später wird von diesen vermeldet, Familie Schandorff habe vor dem OLG gewonnen. Das Sorgerecht sei aufgehoben worden - ein lupenreiner Sieg ohne Auflagen. Da klafft eine ziemliche Lücke. Trotzdem kommt Fa Sch. nicht zurück, Warum?
Schon zu dieser Verkündigung ist auf Beamtendumm zu lesen, dass das Urteil merkwürdig sei. Dort stehe nämlich sinngemäß:
Richtig stutzig machen mich aber zwei Zitate von KiraB:
Steht das so in der Urteilsbegründung des OLG?
Dann könnte das Urteil wohl auch anders interpretiert werden. Auch das OLG sieht offensichtlich Gefahren für Antonya.
Nehmen wir mal die Aussagen der zuständigen Dame aus dem Zeitungsartikel hinzu:
Gehen wir mal davon aus, es wäre so: Was ist das für eine grausiges Schicksal für das Mädchen? Dann hätte es kaum eine Chance auf ein "normales" Leben.
Weil Jugendamt und Gerichte keine Informationen veröffentlichen können und dürfen, können wir nicht sagen, ob diese Interpretation zutrifft. Logisch erscheint sie mir schon.
ich habe ziemlich lange mitgelesen. Jetzt möchte ich doch mal auf einige Dinge hinweisen. Sachverhalte, die mir aufgefallen sind. Vielleicht können meine Überlegungen neue Aspekte einbringen.
Zuvor: Die Behörden können und dürfen ihre Gründe natürlich nur andeutungsweise in die Öffentlichkeit bringen. Das ist auch ein Dilemma. Sie können nicht ausreichend auf die Vorwürfe reagieren, keine Dinge richtig stellen. Somit fehlen in dieser Diskussion erhebliche Informationen, was ja auch schon festgestellt wurde.
Mir ist eine Sache aufgefallen. Im Februar herrschte ziemliche Aufregung, weil das OLG angeblich laut über eine Einweisung von Antonya in eine geschlossene Anstalt nachgedacht habe. Das wird von verschiedenen Seiten (Anwalt, bei Beamtendumm usw) geäußert. Das heißt: Es wurde von vielen Menschen (die involviert sind und Einblick haben) wirklich angenommen, das OLG könnte eine Einweisung verfügen.
Nur wenige Wochen später wird von diesen vermeldet, Familie Schandorff habe vor dem OLG gewonnen. Das Sorgerecht sei aufgehoben worden - ein lupenreiner Sieg ohne Auflagen. Da klafft eine ziemliche Lücke. Trotzdem kommt Fa Sch. nicht zurück, Warum?
Schon zu dieser Verkündigung ist auf Beamtendumm zu lesen, dass das Urteil merkwürdig sei. Dort stehe nämlich sinngemäß:
1. Das Jugendamt hat alles richtig gemacht.Jetzt fragt sich nur: Ist der Richter nicht in der Lage, eine korrekte Urteilsbegründung zu formulieren? Kann er die aufgeführten Fakten nicht richtig bewerten? Und warum deutet er im Februar eine Einweisung an und entscheidet kurz darauf etwas völlig anderes?
2. Das Amtsgericht hat alles richtig gemacht.
3. Antonya gehört in ein Heim.
4. Die Eltern sind ganz böse.
Richtig stutzig machen mich aber zwei Zitate von KiraB:
KiraB schrieb:Das OLG führt aus: Um ein Entweichen des Mädchens zu verhindern, müsste sie in einem geschlossenen Heim unter Ausschluss aller Außenkontakte und ständiger intensiver Kontrolle untergebracht werden. Dies liefe aber einer positiven Entwicklung zuwider.und:
Es sei auch unverhältnismäßig und mit einer Schädigung des Wohles des Kindes einhergehend, dem zudem noch jede elterliche Zuwendung genommen würde.
KiraB schrieb:Das Gericht verkenne nicht, dass die angeordnete Kontaktsperre von 3 Monaten außergewöhnlich lang sei besonders angesichts der zunächst nur vorläufigen Entziehung von Teilen der elterlichen Sorge. Das Gericht sei jedoch der Überzeugung, dass eine kürzere Zeitspanne nicht ausreichen würde, um Ant. innerlich davon zu befreien, weiterhin mit den Eltern der Umwelt außerhalb der Familie, insbesondere behördlichen und sonstigen Einrichtungen misstrauisch bis ablehnend begegnen zu müssen.@KiraB
Steht das so in der Urteilsbegründung des OLG?
Dann könnte das Urteil wohl auch anders interpretiert werden. Auch das OLG sieht offensichtlich Gefahren für Antonya.
Nehmen wir mal die Aussagen der zuständigen Dame aus dem Zeitungsartikel hinzu:
Was wie ein Erfolg der Eltern auf ganzer Linie klingt, stellt sich für das Jugendamt des Landkreises Osterholz durchaus anders dar. „Es ist ein juristischer Erfolg für die Eltern, aber zu Lasten des Kindes“, sagt die zuständige Kreisdezernentin Heike Schumacher. Sie führt an, dass das Gericht in seiner Urteilsbegründung erhebliche Erziehungsdefizite der Eltern aufgelistet habe. Dennoch habe das OLG keine Alternative gesehen, die dem Wohl des Kindes unterm Strich mehr gedient hätte.Dann wäre eventuell auch folgender Schluss möglich: Das OLG folgt der Argumentation und hält Maßnahmen für notwendig. Und zwar sogar ein vollständiges Herauslösen des Kindes aus dem Familiensystem. Die Gründe würden uns unserer Kenntnis entziehen, wären aber so hoch anzusetzen, dass nur sämtlicher Kontaktentzug Besserung verspricht. Doch diese für notwendig gehaltene Maßnahme ist für den Richter so einschneidend, dass er es lieber beim jetzigen Zustand belassen will. Mit anderen Worten: Die Rückgabe des Sorgerechts wäre für ihn das kleinere Übel.
„Es spielen in diesem Fall viele Faktoren eine Rolle. Wenn das Kind jünger gewesen wäre, wäre es sicher anders gelaufen. Es wäre leichter gewesen, es aus dem System der Familie herauszulösen als in dem Alter, in dem sich Antonya befindet. Leib und Leben scheinen nicht gefährdet zu sein. Ob es das Richtige für das Mädchen ist, steht auf einem anderen Blatt“, sagt Kreisdezernentin Schumacher.
Gehen wir mal davon aus, es wäre so: Was ist das für eine grausiges Schicksal für das Mädchen? Dann hätte es kaum eine Chance auf ein "normales" Leben.
Weil Jugendamt und Gerichte keine Informationen veröffentlichen können und dürfen, können wir nicht sagen, ob diese Interpretation zutrifft. Logisch erscheint sie mir schon.