Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?
13.05.2014 um 16:18Im August stand in einem Artikel des Weser Kurier zu lesen, dass gegen die Eltern Strafantrag gestellt worden sei.
Nun kommentiert heute in eben diesem Blatt Bruno2014 wie folgt: "Jetzt bleibt nur noch zu hoffen, dass nun endgültig Nägel mit Köpfen gemacht wurde, und auch die Staatsanwaltschaft über die Rücknahme der Strafanzeige informiert wurde."
Ob sich die Staatsanwaltschaft, die Strafantrag gestellt hat, von der Rücknahme der Strafanzeige des Jugendamtes in ihrem Handeln beeinflussen lässt? Denn soweit ich weiß, verhält es sich wie folgt:
Nun kommentiert heute in eben diesem Blatt Bruno2014 wie folgt: "Jetzt bleibt nur noch zu hoffen, dass nun endgültig Nägel mit Köpfen gemacht wurde, und auch die Staatsanwaltschaft über die Rücknahme der Strafanzeige informiert wurde."
Ob sich die Staatsanwaltschaft, die Strafantrag gestellt hat, von der Rücknahme der Strafanzeige des Jugendamtes in ihrem Handeln beeinflussen lässt? Denn soweit ich weiß, verhält es sich wie folgt:
... den Anzeigenden zu einer Rücknahme seiner Anzeige zu bewegen, ist vergebene Liebesmüh. Wurde die Strafverfolgungsbehörde einmal von einem möglicherweise strafbewehrten Sachverhalt in Kenntnis gesetzt, obliegt es allein ihrer Entscheidung, ob und inwieweit sie die Ermittlungen aufnimmt. Diese Entscheidung kann von außen, auch vom Anzeigenden, nicht mehr beeinflusst werden.