Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?
30.06.2014 um 18:34*Verneig* Wir sind überall. ;)
RubyTuesday schrieb:Das können sie halt gut: sich über den pöööösen Überwachungsstaat beschweren und dann selbst einen auf Oberschnüffler machen! ;) :DIch glaub's ja nicht, lol, dass das überhaupt jemand nachschaut. Aber das dann aufzulisten, ... muss ich mir bei so viel sinnlosem Aktionismus Gedanken machen, dass da bald die mit den weißen Turnschuhen und dem Habmichliebjäckchen auflaufen?
"Stasi 3.0" lässt grüßen, lol!
emz schrieb: muss ich mir bei so viel sinnlosem Aktionismus Gedanken machen, dass da bald die mit den weißen Turnschuhen und dem Habmichliebjäckchen auflaufen?Vielleicht wenn der eine oder andere tatsächlich an die wirkliche Öffentlichkeit geht, z.B. Beamtendumm mit seiner aktuellen Thematik in einer Talk-Sendung im öffentlichen Fernsehen.
RubyTuesday schrieb:Gab's ja auch schon mal!und zwar hier:
Es ist schon sehr merkwürdig, dass im Misthaufen verkündet wird, man würde NICHT bei einer Behörde arbeiten, aber dann trifft man sich beim Behördletreffen. (O-Text beamtendumm)Ich fände es einfach zu schade, wenn dieser Kommentar untergehen würde!
Ah, messerscharfe Logik, die selbst Aristoteles vor Neid erbleichen ließe, wäre er nicht schon seit geraumer Zeit verblichen! Wenn ich verkünde, keine Lebensform zu sein, die auf Nudelsalat und Rosenquarz basiert, aber dann den nächsten Grillabend, zu dem ich eingeladen bin, kurzerhand "Grillabend der auf Nudelsalat und Rosenquarz basierenden Lebensformen" nenne, so ist das ein unwiderlegbarer Beweis. Für irgendwas. Oder so.
Ganz ehrlich: Wir sollten uns neue Zielscheiben suchen. Unsere bisherigen ruinieren den Ruf der Lennéstraße. Scharfschützen brüsten sich ja auch nicht damit, signalrot angemalte Elefanten in einem Hausflur auf drei Meter Distanz zu treffen.
@RubyTuesdaySo, so, er war spezialisiert auf Kinder- und Jugendfotografie. Wer würde da das rein künstlerische Interesse bezweifeln? :-)
RubyTuesday schrieb:
Gab's ja auch schon mal!
und zwar hier:
amerasu schrieb:Aber bei Hr. Schreiber war das bestimmt was ganz anderes ...wie alles in seiner eigenen kleinen Welt
Tireachan schrieb: aber bei seinem Schreibstil bekomme ich Kopfschmerzenich ebenso, auch von seinem Sprachstil, weswegen mir solche Dinge
osiris13 schrieb:So, so, er war spezialisiert auf Kinder- und Jugendfotografie.auch schon mal durchrutschen. Ich mag es gar nicht weiterdenken!
osiris13 schrieb:Wer würde da das rein künstlerische Interesse bezweifeln? :-)Jo. Genauso sicher nur künstlerisches Interesse wie @emz ne Promillequeen ist! ;)
amerasu schrieb:Nur mal als Beispiel an lutas letztem Beitrag.Das bezieht sich auf diesen Beitrag:
Offensichtlich liegt ein Protokoll vor. Dieses wird auszugsweise veröffentlicht. Ob A. versucht hat ihren Vater zu erreichen, wird als Frage offen gelassen. Es scheint wohl nicht geklärt worden zu sein, wen sie versucht hat anzurufen.
Ach was. Es hat keiner nachgefragt? Es wird bemerkt, dass sie anrufen will, es wird unterbunden, aber keiner fragt, wen sie anrufen wollte? Keiner schaut in die Anrufliste?
Warum also bleibt es in dem hier veröffentlichten Auszug als Frage stehen?
Und das soll dann so geschluckt werden? Noch dazu wo die Motivation von lutas Beitrag derart offensichtlich ist? Klappt vielleicht in Schreibers Welt und mag bei den dortigen Anhängern sogar zum Erfolg führen. Bei allen anderen, die nicht ebenso wie Schreiber und Co. gepolt sind aber eben nicht.
Natürlich ist es naheliegend, dass A. versucht hat Vater oder Mutter anzurufen.
Ebenso ist nachvollziehbar, warum es unterbunden wurde.
amerasu schrieb:Sicherlich ist in einer Ausnahmesituation wie der Inobhutnahme vorrangig, dass sowohl das Kind wie auch die Eltern möglichst bald in einem ruhigen Rahmen informiert werden.
Wenig zielführend sind Telefongespräche eines aufgebrachten Kindes mit durch die überraschende Information (die höchstwahrscheinlich aufgrund der Aufregung auch nicht klar übermittelt werden kann) verwirrten Eltern auf einem Schulflur, auf dem Weg zum Auto oder im Auto.
luta schrieb:SGB 8 § 42 Inobhutnahme von Kindern und JugendlichenVielleicht hat das der Gesetzgeber nicht so genau bedacht wie du @amerasu?
Absatz 2 Satz 2:
Dem Kind oder dem Jugendlichen ist unverzüglich Gelegenheit zu geben, eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen.
luta schrieb:"Dem Kind oder dem Jugendlichen ist unverzüglich Gelegenheit zu geben, eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen."Ich hoffe, wir haben es hier nicht mit dem studierten Juristen zu tun -wobei, ohne das zweite Staatsexamen kann vielleicht auch so was, nun ja, in extremen Ausnahmefällen vorkommen.
ersetzen durch
"Dem Kind oder dem Jugendlichen ist unverzüglich das Handy wegzunehmen, damit es nicht eine Person seines Vertrauens benachrichtigen kann, weil es in einer Ausnahmesituation wie der Inobhutnahme vorrangig ist, dass sowohl das Kind wie auch die Eltern möglichst bald in einem ruhigen Rahmen informiert werden."