Was wollen Verschwörungsideologen eigentlich erreichen?
30.07.2013 um 00:23@Africanus
@Interalia
@Rho-ny-theta
Zu diesem von kurvenkrieger immer wieder gerne gepostetes Video zum Kosovo Krieg mit Scharping,
Der CDU Ageordnete Wimmer sprach von "ordinären Angriffskrieg" !
Ob das jetzt wirklich so war ? Nur weil das Wimmer u.a. CDU Mitglieder behaupten ?!
Und dieses Video beweist gar nichts !
Wieviel die Spekulationen von Wimmer und Gauweiler Wert sind, sieht man hier :
Und das war das Ergebnis ihrer Aktion :
@Interalia
@Rho-ny-theta
Zu diesem von kurvenkrieger immer wieder gerne gepostetes Video zum Kosovo Krieg mit Scharping,
1999 gehörte er zu einer Reihe deutscher Politiker, die sich gegen den Kosovo-Krieg aussprachen. Wimmer sprach von einem „ordinären Angriffskrieg“ und warf insbesondere Außenminister Joschka Fischer und Verteidigungsminister Rudolf Scharping schwerwiegende Manipulation vor.Quelle:wikipedia.org
Der CDU Ageordnete Wimmer sprach von "ordinären Angriffskrieg" !
Ob das jetzt wirklich so war ? Nur weil das Wimmer u.a. CDU Mitglieder behaupten ?!
Und dieses Video beweist gar nichts !
Wieviel die Spekulationen von Wimmer und Gauweiler Wert sind, sieht man hier :
Unmittelbar nach dem Beschluss des Bundestages am 9. März 2007, die Natotruppen in Afghanistan durch den Einsatz von Tornado-Flugzeugen zu unterstützen, reichte er gemeinsam mit dem Abgeordneten Peter Gauweiler (CSU) dagegen Klage beim Bundesverfassungsgericht ein.[3] Gleichzeitig wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt.[4] Die Abgeordneten machten geltend, der Tornado-Einsatz führe zu einer stillschweigenden Änderung des NATO-Vertrags, die mit dem allgemeinen Gewaltverbot der UN-Charta und des Völkergewohnheitsrechts nicht vereinbar sei und gegen die Artikel 24, 25 und 26 des Grundgesetzes verstoße, wodurch Deutschland völkerrechtswidrige Aktionen der USA unterstütze. Eine Änderung des NATO-Vertrags bedürfe der expliziten parlamentarischen Zustimmung. Da dies nicht geschehen sei, seien die Rechte der Abgeordneten verletzt.[5] Prozessbevollmächtigter im Organstreitverfahren war Prof. Dr. Dietrich Murswiek.Quelle:wikipedia.org
Und das war das Ergebnis ihrer Aktion :
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde am 12. März vom 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts abgewiesen, weil die in der Hauptsache gestellten Anträge unzulässig seien. Soweit die Antragsteller geltend machen, die Bundesregierung habe Rechte des Bundestages verletzt, seien sie als einzelne Abgeordnete nicht befugt, Rechte des Bundestages geltend zu machen. Soweit sie die Verletzung eigener Rechte geltend machen, fehle es an deren schlüssiger Darlegung.[6]Quelle:wikipedia.org