Fedaykin
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CoA 2017 Quali 09 - BrOos vs. Fedaykin
29.04.2017 um 18:05BrOoS schrieb:Eben weil bei aktiver Strebehilfe u.U. das Handeln eines Dritten erforderlich ist, ist dies stark einzugrenzen! Ein allgemein gültiges Gesetz, kann es hier auch nicht geben. Die Einzelfälle müssen individuell gerpüft werden.Gut. Die Frage ist ob diese Einzelfälle die Einführung der Aktiven Sterbehilfe legitimieren und ob man dafür Mittel aufwendet die besser in Behanldung und Paliativmedizin gebraucht würden.
Aldaris schrieb:Sollte die aktive Sterbehilfe in Deutschland legalisiert werden?
BrOoS schrieb:Das ist auch nicht unser Thema hier. Anpassungsvorschläge hatte ich bereits gemacht!DAs ist ja die Frage, und wir reden jetzt über Einzelfälle. Ich sehe die Moralischen Implikationen und Folgeerscheinungen für gravierender an, als der Todeswunsch einzelner Menschen die selber nicht zum Suizid fähig sind aufgrund welcher Komplikationen auch immer.
BrOoS schrieb:Bei uns nicht, aber in Japan zahlt die Familie, wenn du dich vor einen Zug stürzt!Ja bei uns nicht. Wobei auch die Suizidierung unter Einbeziehung Dritter vielleicht mal Konsequenzen haben sollte. Gut anderes Thema
BrOoS schrieb:Dennoch ist die Verweigerung zu Essen ein qualvolles, unwürdiges dahinvegetieren. Die Würde des Menschen lasse sich nicht dadurch gewährleisten, dass man ihn möglichst lange am Leben halte – egal, wie schlecht es ihm gehe, sondern indem man ihm unnötiges Leid und elendes Kranksein erspare.Und wieder berufst du dich auf die subjektive Würde. Angeblich ging es ja um den Todeswunsch, weil alles so unerträglich und unendliche Qualen herrschen würden. Ganz ehrlich es gibt krankheiten da geht das Hungerempfinden und alles andere eh zurück.
Fedaykin schrieb:
Es ist doch dann irgendwie recht scheinheilig einerseits den Todeswunsch zu hegen, aber auch nur wenn "andere es ausführen".
Wenn ein Mensch also noch ist und Trinkt, dann ist sein Todeswunsch auch noch nicht ausgeprägt genug.
""iese rote Linie steht mit Recht in den Grundsätzen der Deutschen Ärztekammer. Eine gesetzliche Regelung, die Suizidbeihilfe zur wählbaren ärztlichen Leistung neben Heilung (Kuration) und Linderung (Palliation) macht, wie es die Befürworter fordern, womöglich von den Krankenkassen finanziert, qualitätsgesichert und evidenzbasiert, kann und darf es niemals geben. Die Formulierung der Musterberufsordnung der Ärzte „ein Arzt darf an der Selbsttötung eines Patienten nicht mitwirken“ muss dagegen kritisch gesehen werden, weil damit nicht nur Fragen der Kontrollen und Sanktionierungen verbunden sind, sondern auch der oben skizzierte Notfall negiert und unter ein berufsrechtliches Verbot fallen würde. ""2
https://www.bpb.de/dialog/netzdebatte/209110/contra-sterbehilfe-es-gibt-kein-unwuerdiges-leben-sondern-nur-lebensunwuerdige-umstaende
BrOoS schrieb:Nochmal, ich spreche nicht von Sonderfallregelung. Jeder Einzelfall muss individuell geprüft werden. Wenn am Ende eine Quote von 1% rauskommt, selbst bei 1000 Anträgen, dann hat das System seine Berechtigung.Nun doch da wir die Gruppe der dieses Töten auf Verlangen zustehen soll dermaßen stark eingeschränkt haben wäre es eher Sinnig wenn Jeder Tot auf Verlangen vom Betroffenen eingeklagt würde, statt umgekehrt ein Gesetz zu Erlassen ein System zu erschaffen was die meisten Unheilbarkranken gar nicht tangiert. Wie erwähnt über wieviel Leute reden wir die "Unter völliger Geistiger und Emotionaler Gesundheit, bei gleichzeitiger Physischer Unfähgikeit zum Selbstmord ein Tod auf Verlangen benötigen bzw als vermeidliche "Leidlinderung" verstehen.
BrOoS schrieb:Die Bürokrative mag nicht im Verhältnis stehen, aber wenn dadurch den Patienten ein würdevoller Tod gewährt werden kann, und ich verweise erneut auf Art. 1 GG, ist die Einführung der aktiven Sterbehilfe unumgänglich.Ich sehe nicht wie der natürliche Tod begleitet durch Paliativbetreuung Unwürdevoll sein.
Es gibt kein Unwürdiges Leben, nur unwürdige Lebensumstände.
Und was das Grundgesetz angeht. So werden wir §1 wohl ohne Kommentare und weitern Ausführunge so einfach Interpretieren können das die Würde durch Unheilbare Krankheit oder Schmerzen verletzt wird und dann der Tod eine Adäquate Lösung darstellen soll.
Solche Glorifizieren von Tod und Selbstötung findet man nur in Antiquierten Kriegerkulturen.
BrOoS schrieb:Eine Todesspritze ist für den Patienten der kürzeste Weg seinem Leiden ein Ende zu setzen. Ist er körperlich dazu in der Lage, kann er dies selbst tun, ist er es nicht, ist er auf Hilfe andere angewiesen.Darum soll es jetzt gehen? Kurz und einfach? Und wenn er auf Hilfe angewiesen ist, dann ist das für den Staat und die Medizin nicht ein Notwendigkeit oder gar LEgale Begründung bei der Beendigung vom Leben zu helfen.
BrOoS schrieb:Wenn der Patient verhungern will, mag dies seine Entscheidung sein. Aber bedenke dabei auch die psychische Belastung für die Angehörigen, Ärzte und Pflege die ihm in seinem Todeskampf zusehen müssen, wenn er qualvoll verhungert.https://www.welt.de/welt_print/article2298078/Suizid-durch-Verzicht-auf-Nahrung.html
"Befürwortern selbstbestimmten Sterbens seit Längerem diskutiert wird: Man beendet sein Leben, indem man Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr verweigert. Dabei ist das von Fillon ins Spiel gebrachte künstliche Koma nicht nötig. Wie Palliativmediziner wissen, muss Verdursten kein qualvoller Tod sein, sofern die Mundschleimhäute befeuchtet und gereinigt werden und Beruhigungsmittel bereitstehen."
WIe man sieht es geht.
und weiter..
"Patientenverfügungen will kaum jemand um jeden Preis sterbenden oder dauerhaft schwer geschädigten Menschen Nahrung und Flüssigkeit zuführen. Umfragen zeigen, dass ein Verzicht auf künstliche Ernährung von der Bevölkerung mit großer Mehrheit akzeptiert wird."
Eine klare mögliche Option zum "Freitod" ohne Aktive Sterbehilfe
Dein Link zeigt eine häufig Problematik bei Demenzkranken. Aber wie du ja selber sagtest ist es eine Frage ob man das Leben um jeden Preis verlänger durch Sonden, oder ob man die Nahrungsverweigerung hinnimmt.
BrOoS schrieb:Ich meine auch das Recht, den Todeswunsch zu äußern.Wünschen kann man viel.