Aldaris
Diskussionsleiter
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
dabei seit 2010Unterstützer
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Zur Sicherheit hier nochmal Auszüge aus dem Regelwerk:
Ende des Matches: 29.04.2017, 20 Uhr
Viel Spaß!
BrOoS schrieb:Sie alle haben eins gemeinsam. Ein Mensch, der mit seinem Leben als solches abgeschlossen hat, wünscht sich sein Leiden zu beenden. Er will aus dem von Gott geschenktem Leben austreten in der Hoffnung auf ein besseres Dasein im Jenseits.Diese Pauschalisierung oder fast schon Klischee wird gerne Genannt. Wir brauchen da gar nicht die Metaphyisk der Religion und Jenseits bemühen.
BrOoS schrieb:Betroffen sind in der Regel schwer kranke Menschen, die sich in einer medizinisch aussichtslosen Lage befinden und sich auf eine anhaltende, unerträgliche körperliche oder psychische Qual berufen, die nicht gelindert werden kann und die Folge eines schlimmen und unheilbaren unfall- oder krankheitsbedingten Leidens ist.Sie haben nicht zwingend ihr Leben abgeschlossen, ihr Leben ist eher durch die Krankheit abgeschlossen worden.
BrOoS schrieb:Ihr einziger Wunsch ist ein würdiger Abschied vom Leben. In Art. 1 GG heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Man ist Herr über das eigene Leben. D.h. auch den Ort und den Zeitpunkt des eigenen Todes frei bestimmen zu können!Die Würde kann einem die Krankheit nicht nehmen. Die kann einem nur die Mitmenschen nehmen. Wenn also dort etwas würdeloses passiert dann durch die Umgang der Mitmenschen mit dem Kranken.
BrOoS schrieb:Aber angesichts des unendlichen Leids, welches die Betroffenen erfahren, ist hier die Lage anders!Uendliches Leid in einem Endlichem Leben. Über wieviel Fälle reden wir wo es dermaßen Extrem ist das sämtliche Paliative Maßnahmen wirkungslos bleiben.
BrOoS schrieb: Die Gewissheit, dem Tod bald in die Augen zu sehe, ist für Menschen, die aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchten eine traurige Gewissheit. Sie selbst sind aufgrund ihrer Krankheit selbst nicht mehr in der Lage ihrem Leben ein Ende zu setzen, oder durch assistierten Suizid das entscheidende Medikament selbst einzunehmen.
BrOoS schrieb:Doch diese hat auch ihre Schattenseiten! Durch den medizinischen Fortschritt stoßen wir auch in einen ethnischen Grenzbereich vor.Etnisch wohl kaum. ;) Ehtisch schon eher, nur ist dieser Fortschritt doch nicht rein Mechanisch noch um jeden Preis. Und auch unter allen Umständen kann ich so nicht erkennen.
Ein Fortschritt, der rein mechanisch darauf zielt, das Leben unter buchstäblich allen Umständen zu verlängern – koste es, was es wolle.
Lebenserhaltende Maßnahmen. Medikamente die Krankheiten verlangsamen und den Tot hinauszögern. Palliativmedizin. Doch dies oft auf Kosten des seelisches Leidens des Patienten.
BrOoS schrieb:Die Gewissheit, dem Tod bald in die Augen zu sehe, ist für Menschen, die aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchten eine traurige Gewissheit. Sie selbst sind aufgrund ihrer Krankheit selbst nicht mehr in der Lage ihrem Leben ein Ende zu setzen, oder durch assistierten Suizid das entscheidende Medikament selbst einzunehmen.Nun der Tot gehört zum Leben sagt man. Man kann auch sagen der Tod ist eine Krankheit für die es (noch) keine Heilung gibt
BrOoS schrieb:Nicht umsonst gibt es für assistierte Sterbehilfe Vereine wie Dignitas oder "Sterbehilfe Deutschland", die sich dafür einsetzt, Menschen ihrem Wunsch nach dem Tod nachzukommen. Den letzten Schritt muss der Patient hier aber selbst ausführen.Da reden wir über eine Grauzone, weil wir dort nicht wirklcih bei der Atkiven Sterbehilfe sind. Sonst würden sie sich schwer Strafbar machen nach Jeztiger Lage.
BrOoS schrieb:Sind die Patienten auf lebenserhaltende Maschinen angewiesen, gibt es noch den legalen Weg der passiven Sterbehilfe.Über die wir ja gar nicht Diskutieren müssen, weil wir dort über was anderes Reden als bei Menschen gezielt den Tod herbeiführen.
BrOoS schrieb:Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, es aber selbst nicht können, müssen deshalb irgendwie ins Ausland kommen. In Länder, wo aktive Sterbehilfe nicht bestraft wird. Man nennt dies lapidar: Sterbetourismus.Das Argument wenn man es "hier" nicht erlaubt gehen die Leute eben ins Ausland kam mir öfters unter. Gerne bei Sinnlosen Religiös bedingten Körpermodifikation. Ist aber kein valides Argument.
Fedaykin schrieb:Sie haben nicht zwingend ihr Leben abgeschlossen, ihr Leben ist eher durch die Krankheit abgeschlossen worden.Und genau das ist der Punkt. Ein gesunder Mensch wird nicht über das Thema Sterbehilfe, geschweige denn über aktive Sterbehilfe nachdenken. Wer nicht mit seinem Leben, z.B. aufgrund von Trennung, unzufrieden ist, der hat die Möglichkeit zum Selbstmord. Siehe Selbstmordrate: 2015 in Deutschland 10080 Fälle!
Fedaykin schrieb:Der Tot auf Verlangen ist nur der Ausweg wenn Alternativen verweigert werden.Du selbst hast mich ein paar Zeilen später dazu zitiert:
Diese Alternativen gibt es die Paliaativmedizin. Denn zu behaupten die Schmwerzen können nicht gelindert werden ist ein Urteil was der aktuellen Medizin nicht entspricht
BrOoS schrieb:Medikamente die Krankheiten verlangsamen und den Tot hinauszögern. Palliativmedizin.Ich spreche nicht davon, dass man Patienten, die diese Maßnahmen ablehnen, den Wunsch zu Sterben verweigern soll, sondern genau denen, die davon abhängig sind und trotzdem Sterben wollen. Menschen die das Leben bejahen, trotz Schmerzen, für die ist dies ja auch keine Thema. Das Problem sehe ich bei dieser Quelle:
Diese Menschen die hier zu Wort kommen, bejahen das Leben. Aktive Sterbehilfe sollten nur dem kleinen Bruchteil gewährt werden, die trotz Alternativen, keine Ausweg sehen!http://palliativnetz-witten.de/websitebaker/media/westpol%20160214.pdf
Fedaykin schrieb:Aber mal nebenei. Ab wann können wir denn davon ausgehen das der Todeswunsch auch dem Willen entspricht. Vergessen wir dabei nicht die Psychischen Anspekte wie auch eine Depression es verursachen kann. Auch Selbstmordgefährdeten Menschen oder Depressiven Menschen mit akkuter Todessehnsucht gibt es. Aber da würden wir wohl kaum Sterbehilfe geben wollen.Da stimme ich dir auch zu.
Fedaykin schrieb:Etnisch wohl kaum. ;) Ehtisch schon eherKleiner Schreibfehler meinerseits. ;)
Fedaykin schrieb:Und wie kommst du darauf das die "Seele" Leidet durch Paliativmedizin". Jeder Patient hat selbst die Möglichkeit Behandlungen abzulehnen, ebenso Lebenverlängernde Maßnahmen zu Bestimmen.Also die Wahl, ich leide physisch und sterbe eher, oder ich leide psychisch und sterbe später?
Fedaykin schrieb:Das führt uns dann zur Problematik der Entscheidung. Wie sieht es mit Patientenvefügung aus wenn der "Betroffene" sich nicht mehr Äußern kann.Wenn er sich nicht mehr äußern kann, dann kann er defacto auch keinen Sterbewunsch äußern. Damit muss über aktive Sterbehilfe nicht mehr diskutiert werden! Eine aktive Sterbehilfe auf Wunsch der Angehörigen darf weder jetzt noch sonst irgendwann Diskussionsgrundlage sein!
Fedaykin schrieb:Die Würde kann einem die Krankheit nicht nehmen. Die kann einem nur die Mitmenschen nehmen. Wenn also dort etwas würdeloses passiert dann durch die Umgang der Mitmenschen mit dem Kranken.Ist es wirklich so, dass einem die persönliche Würde nur durch andere genommen werden kann? Ein Mensch, der ans Bett gefesselt ist, bei Toilettengängen auf die Unterstützung anderer angewiesen ist, bzw. einem Katheder. Ist es der Patient selbst, der dies ggf. als unwürdig sieht, oder der Pfleger bzw. die Angehörigen?
Fedaykin schrieb:ABer der Mensch will eben Leben. Und sollte Heilung nicht möglich sein, dann soll der Mensch durchaus sterben dürfen. ABer eben nicht durch die Hand dritter, auch nicht auf Verlangen.Unter normalen Umständen will der Mensch leben. Aber wir sprechen hier von außergewöhnlichen Umständen!
BrOoS schrieb:Also die Wahl, ich leide physisch und sterbe eher, oder ich leide psychisch und sterbe später?Der Verzicht auf schmerzlindernde Maßnahmen garantiert nicht zwangsweise einen schnellen Tod, geschweige denn ein verringertes psychisches Leiden. Zu sagen:
Fedaykin schrieb:Jeder Patient hat selbst die Möglichkeit Behandlungen abzulehnenIst außgenommen bei der Notwendigkeit für lebenserhaltende Maßnahmen kein Garant für einen schnellen Tod!
Fedaykin schrieb:Das Argument wenn man es "hier" nicht erlaubt gehen die Leute eben ins Ausland kam mir öfters unter. Gerne bei Sinnlosen Religiös bedingten Körpermodifikation. Ist aber kein valides Argument.Es ist auch weniger ein Argument als eine traurige Tatsache!
BrOoS schrieb:Und genau das ist der Punkt. Ein gesunder Mensch wird nicht über das Thema Sterbehilfe, geschweige denn über aktive Sterbehilfe nachdenken. Wer nicht mit seinem Leben, z.B. aufgrund von Trennung, unzufrieden ist, der hat die Möglichkeit zum Selbstmord. Siehe Selbstmordrate: 2015 in Deutschland 10080 Fälle!Ist Suizid etwas erstrebenswertes? Es ist eher traurig, vor allem weil oftmals Kurzsichtig und aus einer Ad Hoc Entscheidung hinaus gefällt. Aber dafür Irreversibel. Wollen wir auch allen Depressiven Teenagern Sterbehilfe geben? Wie erwähnt wir reden über die "Aktive Sterbehilfe" nicht beihilfe zum Selbstmord.
BrOoS schrieb:Ich spreche nicht davon, dass man Patienten, die diese Maßnahmen ablehnen, den Wunsch zu Sterben verweigern soll, sondern genau denen, die davon abhängig sind und trotzdem Sterben wollen. Menschen die das Leben bejahen, trotz Schmerzen, für die ist dies ja auch keine Thema. Das Problem sehe ich bei dieser Quelle:Nun über wieviele Fälle reden wird dann noch. Wer will denn wirklich sterben obwohl er nicht leidet, gleichzeitig so hilflos sein muss die Selbstötung nicht mehr an sich selbst zu vollziehen.
BrOoS schrieb:Diese Menschen die hier zu Wort kommen, bejahen das Leben. Aktive Sterbehilfe sollten nur dem kleinen Bruchteil gewährt werden, die trotz Alternativen, keine Ausweg sehen!Ich sag mal so diese Menschen können doch einfach das Essen und Trinken verweigern (Sofern sie es bewusst entscheiden) Wenn sie denn wirklich diesen "Todeswunsch" verspüren dürften sie das ja hinbekommen. (Sie können auch viele andere Dinge ablehnen die Lebensunterstützend sind). Wo bleibt dann die notwendigkeit, außer der Bequemlichkeit, oder eventuellen Kosten Nutzenrechnungen das Beenden des Lebens in "andere Hände" zu geben. Über die Menschen die die "Eutanasie" verüben müssen reden wir noch gar nicht und den "Frieden" ihrer "Seele". Ebenso wenig wieviel "Geld" denn da drin steckt. Was zahlt man einen "Arzt" für das Beenden des Lebens.
BrOoS schrieb:"Der Patient muss im Moment seines Verlangens zurechnungsfähig sein und seinen Wunsch freiwillig, überlegt und ohne äußeren Druck formuliert haben. Außerdem muss er bzw. sie sich in einer medizinisch ausweglosen Situation befinden, in der ein anhaltendes, unerträgliches physisches oder psychisches Leid besteht, das durch einen Unfall oder eine schwere und unheilbare Krankheit verursacht ist und nicht gelindert werden kann."Sehr viel Auslegungsache. Aber ein groß der Sterbeanfragen in Belgine fällt gar nicht unter diesen Enge Kriterium.
Fedaykin schrieb:Ist Suizid etwas erstrebenswertes? Es ist eher traurig, vor allem weil oftmals Kurzsichtig und aus einer Ad Hoc Entscheidung hinaus gefällt. Aber dafür Irreversibel. Wollen wir auch allen Depressiven Teenagern Sterbehilfe geben?Natürlich nicht.
BrOoS schrieb:Ich spreche nicht davon, dass man Patienten, die diese Maßnahmen ablehnen, den Wunsch zu Sterben verweigern soll, sondern genau denen, die davon abhängig sind und trotzdem Sterben wollen.
BrOoS schrieb:Aktive Sterbehilfe sollten nur dem kleinen Bruchteil gewährt werden, die trotz Alternativen, keine Ausweg sehen!Im folgenden hatte ich dann erläutert, zu welchen Bedingungen, eine aktive Sterbehilfe erfolgen kann. In meinem weiteren Post, welches Alternative es zu menschlichen Dritten gibt (KI).
Fedaykin schrieb:Nun über wieviele Fälle reden wird dann noch. Wer will denn wirklich sterben obwohl er nicht leidet, gleichzeitig so hilflos sein muss die Selbstötung nicht mehr an sich selbst zu vollziehen.Je weniger, desto besser! Du selbst sagtest, dass die Mehrheit derer, die Palliativmedizin in Anspruch nehmen, das Leben bejahen. Aber denen wenigen, die keinen anderen Ausweg sehen, denen sollte es gewährt werden können! Und Menschen die nicht leiden, würden durch ein Gutachten auch nicht für aktive Sterbehilfe in Frage kommen! Aktive Sterbehilfe sollte ausnahmslos für Leidende sein!
Fedaykin schrieb:Ich meine, da der Tod nicht die einzige Alternative zu schmerzen ist (oder eher sehr selten) würde ich davon keine Erlaubnis für Aktive Sterbehilfe ala Benelux einräumen. Vor allem landen wir dann wieder bei den Fällen wo der Betroffene selbst oftmals nicht mehr in der Lage ist diese Entscheidungen zu Fällen.Darum soll dies auch nur für einen Patienten der Fall sein, dem klar attestiert wird, dass er zurechnungsfähig ist und der Wunsch aus freien Stücken erfolgt!
Fedaykin schrieb:Ein weiteres Problem ist der Gebrauch des Begriffs „Sterbehilfe“. Sowohl das niederländische als auch das belgische Gesetz ermöglichen Euthanasie weit vor dem natürlichen Todeszeitpunkt. Viele Patienten, die um „Sterbehilfe“ bitten, befinden sich noch gar nicht in der Sterbephase, weshalb hier wohl eher von „Tötung auf Verlangen“ gesprochen werden muss.Wie bereits erläutert:
BrOoS schrieb:Im weiteren folgt die Beschreibung des Vorgehendens:Es muss klar definiert sein, wann einem Patienten der Wunsch nach dem Tod erfüllt wird. In deinem dargelegten Fall, muss das genau geprüft werden.
- Alternativen (z.B. Palliativmedizin) aufzeigen
- Gespräche und Gutachten über gesundheitlichen Zustand und Sterbewunsch
- Psychologische Gutachten
- Schriftliche Zustimmung des Patienten
- Andernfalls durch eine Person seiner Wahl, ohne materielles Interesse am Tod des Patienten, im Besein des Arztes
- Schriftliche Erklärung 1 Monat vorher, wenn natürlicher Tod nicht absehbar ist
Dies muss noch um einen Punkt erweitert werden. Palliativmedizin muss in Anspruch genommen worden sein, ehe aktive Sterbehilfe eine Alternative ist!
Fedaykin schrieb:Ich sag mal so diese Menschen können doch einfach das Essen und Trinken verweigern (Sofern sie es bewusst entscheiden) Wenn sie denn wirklich diesen "Todeswunsch" verspüren dürften sie das ja hinbekommen. (Sie können auch viele andere Dinge ablehnen die Lebensunterstützend sind). Wo bleibt dann die notwendigkeit, außer der Bequemlichkeit, oder eventuellen Kosten Nutzenrechnungen das Beenden des Lebens in "andere Hände" zu geben. Über die Menschen die die "Eutanasie" verüben müssen reden wir noch gar nicht und den "Frieden" ihrer "Seele". Ebenso wenig wieviel "Geld" denn da drin steckt. Was zahlt man einen "Arzt" für das Beenden des Lebens.Echt? Zu sagen, wenn sie sterben wollen, dann essen Sie halt nichts, ist schon hart! Am besten vorher noch ein Einverständniserklärung unterschreiben, dass man aufs Essen verzichtet und dann langsam und qualvoll verhungert. Ist rechtlich bestimmt ein schöner Aufwand. Ich sage nur Unterlassene Hilfeleistung, wenn das Ganze nicht Hieb und stichfest ist, sofern das überhaupt rechtlich zugelassen ist!
Fedaykin schrieb:Aber ein groß der Sterbeanfragen in Belgine fällt gar nicht unter diesen Enge Kriterium.Die Ausführung in diesen Staaten ist dann schlicht falsch!
Fedaykin schrieb:Nicht von der Hand zu weisen ist, dass Euthanasie inzwischen als „normale Behandlung“ betrachtet wird. Es scheint kein Einzelfall zu sein, dass alte Menschen vor die Wahl gestellt werden: Pflegeheim oder Giftspritze. Die Tatsache, dass viele Patienten Testamente verfassen, in denen sie jede Form der Euthanasie ablehnen, spricht für sich.Wer sich dagegen ausspricht, der muss hier auch nicht betrachtet werden. Der lehnt es ab. Entscheidend sind aber die Wenigen, die es wollen!
BrOoS schrieb:Wenn er sich nicht mehr äußern kann, dann kann er defacto auch keinen Sterbewunsch äußern. Damit muss über aktive Sterbehilfe nicht mehr diskutiert werden! Eine aktive Sterbehilfe auf Wunsch der Angehörigen darf weder jetzt noch sonst irgendwann Diskussionsgrundlage sein!Gut, da sind wir ja schon ziemlich nahe die Aktive Sterbehilfe in Frage zu stellen.
BrOoS schrieb:Ein Mensch, der ans Bett gefesselt ist, bei Toilettengängen auf die Unterstützung anderer angewiesen ist, bzw. einem Katheder. Ist es der Patient selbst, der dies ggf. als unwürdig sieht, oder der Pfleger bzw. die Angehörigen?Selbst? Die eigene Würde, ist ebenso subjektiv, aber der Gesellschaftliche Konsenz was "Würdig und Unwürdig" ist, erzeugt ja auch wieder einen Druck. Wie erwähnt kann man sich selber die Würde nehmen? Doch nur in den Augen der Betrachter.
Die Krankheit ist es, die einem in diesen Zustand versetzt hat!
BrOoS schrieb:Unter normalen Umständen will der Mensch leben. Aber wir sprechen hier von außergewöhnlichen Umständen!Er darf Sterben, aber Dritte dürfen ihn nicht Töten. Und genau da ist die Krux bei Aktiver Sterbehilfe, man überträgt das "Töten" auf Dritte.
Genau, du sagst es. Er soll sterben dürfen. Aber wie soll er dies anstellen, wenn er körperlich dazu nicht in der Lage ist? Ich sagte zuletzt:
BrOoS schrieb:Der Verzicht auf schmerzlindernde Maßnahmen garantiert nicht zwangsweise einen schnellen Tod, geschweige denn ein verringertes psychisches Leiden. Zu sagen:Nun es gibt schon schöne "Mittel" und wir reden ja nicht das Schmerzlindernde Mittel einen schnellen Tot herbeiführen sollen, sondern ein "gerordnetes" Sterben, aber eben auch dann wenn der "Körper" selbst sagt "Schluss".
BrOoS schrieb:Eine KI die so programmiert ist, dass sie auf ein eindeutiges Zeichen des Patienten eine Spritze zu setzt. Natürlich auch unter dem Beisein von Ärzten, die das ganze Überwachen und bei Unstimmigkeiten den Prozess abbrechen könne
BrOoS schrieb:Natürlich kann man auch hier wieder sagen, die Verantwortung liegt letzlich bei den Ärzten. Aber diese ist weit aus geringer, als wenn Sie die Spritze selber setzen.Wer trägt die Verantwortung? Die Hand oder der Geist?
BrOoS schrieb:Es ist auch weniger ein Argument als eine traurige Tatsache!
BrOoS schrieb:Je weniger, desto besser! Du selbst sagtest, dass die Mehrheit derer, die Palliativmedizin in Anspruch nehmen, das Leben bejahen. Aber denen wenigen, die keinen anderen Ausweg sehen, denen sollte es gewährt werden können! Und Menschen die nicht leiden, würden durch ein Gutachten auch nicht für aktive Sterbehilfe in Frage kommen! Aktive Sterbehilfe sollte ausnahmslos für Leidende sein!Also schränktst du selber schon die Sterbehilfe deramaßen stark ein, das es schwer wird ein generell gültiges Gesetz zu verfassen.
BrOoS schrieb:Darum soll dies auch nur für einen Patienten der Fall sein, dem klar attestiert wird, dass er zurechnungsfähig ist und der Wunsch aus freien Stücken erfolgt!Also halten wir fest das es bislang keine geeignet Umsetzung für aktive Sterbehilfe gibt.
Das die Handhabung in den Benelux-Staaten nicht optimal sind und die Rahmenbedingungen und Gesetzlichkeiten angepasst werden müssen, hatte ich bereits dargelegt.
BrOoS schrieb:Und bei Sterbehilfe (ob aktiv, passiv oder assistiert), ist das vorrangige Ziel, den Patienten nicht leiden zu lassen. Wenn man ihn wissentlich verhungern lässt, ist das nicht mehr gegeben, geschweige denn würdevoll!Es geht immer noch um Aktive Sterbehilfe. Das ist ein Riesen Unterschied. Einem Menschen gegen seinen Willen verhungern lassen mag würdelos sein. WEnn er sich freiwillig die Nahrung verweigert ist das letzendlich seine eigene Willenbekundung
BrOoS schrieb:Es muss auch von staatlicher Seite dann vehement überwacht werden, dass hier nicht aus Wirtschlichkeit, bei der sonst langwierigen Pflege, falsche Gutachten erstellt werden, um den Patienten "loszuwerden"! Deinen Einwand, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine Ausnutzung der aktiven Sterbehilfe erfolgen kann, mag berechtigt sein, aber das wäre bei assistierten Suizid sogar noch leichter umzusetzen!Ja wäre es , weswegen jegliche Form der Sterbehilfe bedenklich ist. Allerdings sehe ich eben die klar Rechtslage die bei Selbstmord keinen Bestrafen kann. Wohl aber zur Beihilfe. Und Aktiv ist das ganze noch mal ne andere Nummer weil man eben mehr ist als nur ein "Werkzeug" des Patienten.
BrOoS schrieb:Echt? Zu sagen, wenn sie sterben wollen, dann essen Sie halt nichts, ist schon hart! Am besten vorher noch ein Einverständniserklärung unterschreiben, dass man aufs Essen verzichtet und dann langsam und qualvoll verhungert. Ist rechtlich bestimmt ein schöner Aufwand. Ich sage nur Unterlassene Hilfeleistung, wenn das Ganze nicht Hieb und stichfest ist, sofern das überhaupt rechtlich zugelassen ist!Nein, das ist nicht hart. Es ist nur ein eindringliches Beispiel wie der Patient seinen Todeswillen kundtun kann. Es geht nicht darum den Patienten Nahrung zu verweigern, sondern der PAtien verweigert das Essen. Und nein das ist REchtlich kein Aufwand, weil nur in Sonderfällen bzw nach Patientenvefügung die Zwangsernährung eingeleitet werden darf.
BrOoS schrieb:Wer sich dagegen ausspricht, der muss hier auch nicht betrachtet werden. Der lehnt es ab. Entscheidend sind aber die Wenigen, die es wollen!Der Menschen wille ist sein HImmelreich, aber ich bleibe dabei, wer Sterben will, der soll diesen Vorgangn nicht auf Dritte abwälzen.
Fedaykin schrieb:Darf jeder zwischen 0 und 99 einen Todeswunsch äußern? Nun das ist ja nicht gewünschtWer sagt das? Es gibt auch krebskranke Kinder, die Leiden. Sollen denen das Recht abgesprochen werden?
Fedaykin schrieb:Darf jeder Erwachsene einen Todeswunsch äußern? Auch nicht.Für einen gesunden Mensch auch nicht relevant, also ja, natürlich nicht! Wir sprechen von schwerkranken Menschen!
Fedaykin schrieb:Also wie wollen wir Objektiv bestimmen welche Patient das Recht auf "Tötung auf Verlangen hat" und welcher Nicht.In deiner letzten Quelle steht ja schon mal ein Anfang:
Der Krebspatient? Der Demenzkranke solange er sich noch Äußern kann.
Fedaykin schrieb:Selbst? Die eigene Würde, ist ebenso subjektiv, aber der Gesellschaftliche Konsenz was "Würdig und Unwürdig" ist, erzeugt ja auch wieder einen Druck. Wie erwähnt kann man sich selber die Würde nehmen? Doch nur in den Augen der Betrachter.Sehe ich nicht so. Wenn du in aller Öffentlichkeit die Hose verlierst, kann dies zwar zu Gelächter führen, aber das heißt nicht, dass man dir dadurch die Würde nimmst. Du selbst kannst es aber schon so sehen!
Fedaykin schrieb:Er darf Sterben, aber Dritte dürfen ihn nicht Töten. Und genau da ist die Krux bei Aktiver Sterbehilfe, man überträgt das "Töten" auf Dritte.Wenn er selbst aber nicht mehr in der Lage dazu ist, wie soll er dann sterben können?
Fedaykin schrieb:Nun es gibt schon schöne "Mittel" und wir reden ja nicht das Schmerzlindernde Mittel einen schnellen Tot herbeiführen sollen, sondern ein "gerordnetes" Sterben, aber eben auch dann wenn der "Körper" selbst sagt "Schluss".Aber wer sagt, dass diese Mittel auch immer wirken? Was wenn die Patienten allergisch darauf reagieren, oder diese einfach nicht helfen? Sie lindern wie gesagt die Schmerzen, aber psychische Belastung bleibt weiterhin bestehen!
Fedaykin schrieb:Wer trägt die Verantwortung? Die Hand oder der Geist?Es ist zumindest eine psychische Entlastung für die Betroffenen. Gänzlich abgeben wird die Verantwortung, dass man für den Tod eines Menschen verantwortlich ist, sicherlich nicht. Aber es wäre ein Schritt in die Richtung zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe.
Eine Tat auch wenn wir sie Automatsieren wird deswegen nicht Moralisch einwandfrei oder von den "Enscheidern und Verantworltichen" gelöst. Das ist dann eher ein "Zuckerpille" für die Psyche.
Fedaykin schrieb:Traurig ist wie gesagt wenn man die Alternativen zum "Tod auf Verlangen" ausklammert oder Menschen wenn auch indirekt in diese Situationen drängt.Darum sollte der Ablauf auch mit nichten so sein. Siehe mein Konzept dazu.
BrOoS schrieb:Wer sagt das? Es gibt auch krebskranke Kinder, die Leiden. Sollen denen das Recht abgesprochen werden?ES gibt kein Recht auf " Tod auf Verlangen" darum geht es ja in dieser Diskussion.
BrOoS schrieb:Für einen gesunden Mensch auch nicht relevant, also ja, natürlich nicht! Wir sprechen von schwerkranken Menschen!Nun die Frage ist ob wir über ein "Recht auf Tod" reden, oder über "Tod als Behandlungsmethode" bestimmter Krankheiten.
BrOoS schrieb:Dies muss darüber hinaus gehen, dass er zurechnungsfähig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Dies muss ihm durch mindestens zwei unabhängigen psychologischen Gutachten bestätigt werden!Ja, das ist so eine Sache, diese Kriterien zu erfüllen. Wie definiert sich "unendliches Leiden".
Nur wenn ihm von allen Seiten grünes Licht gegeben wird, kann es zu einer Strebehilfe kommen.
BrOoS schrieb:Sehe ich nicht so. Wenn du in aller Öffentlichkeit die Hose verlierst, kann dies zwar zu Gelächter führen, aber das heißt nicht, dass man dir dadurch die Würde nimmst. Du selbst kannst es aber schon so sehen!Nein ich sage ja auch die Gesellschaft kann dir die Würde nehmen. Eine Krankheit kann dir das im Grunde nicht, sondern nur wie die Umwelt mit dir und deiner Krankheit umgeht
Andere laufen gerne nackt herum. Viele würden das als unwürdig sehen. Den Nackten selber ist es aber ganz egal.
Fedaykin schrieb:
BrOoS schrieb:Wenn er selbst aber nicht mehr in der Lage dazu ist, wie soll er dann sterben können?Natürlich kann man eine "Eliteeuthansisten" bereitstellen, oder vermeidlich eine Maschine den Job übergeben. Aber die Moralische Implikationen werden so verschoben und die stellen sich eigentlich auch schon vor der Exekution des Todeswunsches
Es muss dann durch andere vollzogen werden.
Eine Möglichkeit ist wie gesagt mit KI
Eine andere sind speziell ausgebildete Personen (nur ein sehr enger kleiner Kreis, vlt. nur eine Hand voll), die sich bewusst darauf einlassen und denen klar ist, was ihr berufliches Handeln bedeutet.
BrOoS schrieb:Aber wer sagt, dass diese Mittel auch immer wirken? Was wenn die Patienten allergisch darauf reagieren, oder diese einfach nicht helfen? Sie lindern wie gesagt die Schmerzen, aber psychische Belastung bleibt weiterhin bestehen!Nun wir wollen jetzt nicht die Medikantemenlisten durchgehen was es an Schmerzmittel und Psychopharmaka gibt.
BrOoS schrieb:und auch bei passiver und assistierten Suizid - wird niemand jemals vollständig frei davon sein!GNun wir wollen jetzt nicht die Medikantemenlisten durchgehen was es an Schmerzmittel und Psychopharmaka gibt.
Fedaykin schrieb:Also schränktst du selber schon die Sterbehilfe deramaßen stark ein, das es schwer wird ein generell gültiges Gesetz zu verfassen.Eben weil bei aktiver Strebehilfe u.U. das Handeln eines Dritten erforderlich ist, ist dies stark einzugrenzen! Ein allgemein gültiges Gesetz, kann es hier auch nicht geben. Die Einzelfälle müssen individuell gerpüft werden.
Fedaykin schrieb:Denn wenn man so will behandelst du absolute Ausnahmefälle.Genau die sind es, die aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen werden! Es soll ja eben vermieden werden, dass es zu einem Missbrauch, gemäß deinen Ausführungen, wie in Holland oder Belgien kommt.
Fedaykin schrieb:Also halten wir fest das es bislang keine geeignet Umsetzung für aktive Sterbehilfe gibt.Das ist auch nicht unser Thema hier. Anpassungsvorschläge hatte ich bereits gemacht!
Fedaykin schrieb:Ja wäre es , weswegen jegliche Form der Sterbehilfe bedenklich ist. Allerdings sehe ich eben die klar Rechtslage die bei Selbstmord keinen Bestrafen kann. Wohl aber zur Beihilfe. Und Aktiv ist das ganze noch mal ne andere Nummer weil man eben mehr ist als nur ein "Werkzeug" des PatientenBei uns nicht, aber in Japan zahlt die Familie, wenn du dich vor einen Zug stürzt!
Fedaykin schrieb:Nein, das ist nicht hart. Es ist nur ein eindringliches Beispiel wie der Patient seinen Todeswillen kundtun kann. Es geht nicht darum den Patienten Nahrung zu verweigern, sondern der PAtien verweigert das Essen. Und nein das ist REchtlich kein Aufwand, weil nur in Sonderfällen bzw nach Patientenvefügung die Zwangsernährung eingeleitet werden darf.Dennoch ist die Verweigerung zu Essen ein qualvolles, unwürdiges dahinvegetieren. Die Würde des Menschen lasse sich nicht dadurch gewährleisten, dass man ihn möglichst lange am Leben halte – egal, wie schlecht es ihm gehe, sondern indem man ihm unnötiges Leid und elendes Kranksein erspare.
Fedaykin schrieb:Und wir wissen das deine Sonderfallregelung so spezielle ist das wir nicht mehr wirklich über die "Erlaubnis" zur Aktiven Sterbehilfe sprechen. Wir spechen fast schon über Einzelfallregelungen wo diese "Aktive Sterbehilfe" gemäß deiner Vorgaben greifen könnte.Nochmal, ich spreche nicht von Sonderfallregelung. Jeder Einzelfall muss individuell geprüft werden. Wenn am Ende eine Quote von 1% rauskommt, selbst bei 1000 Anträgen, dann hat das System seine Berechtigung.
Ich sehe das in keinem Verhältnis zur Bürokratie. Es ist nicht aufgabe des Staates und der Gesellschaft diesen Wenigen einen Rahmen zu geben damit sie "Tod auf Verlangen" ausüben können.
Gerade weil es nur eine absolute Minderheit ist die den Tod allen Alternativen scheinbar vorzieht, sehe ich keine Veranlassung deswegen die Aktive Sterbehilfe einfzuführen.
Fedaykin schrieb:ES gibt kein Recht auf " Tod auf Verlangen" darum geht es ja in dieser Diskussion.Ich meine auch das Recht, den Todeswunsch zu äußern.
Fedaykin schrieb:Ist die Frage ob man Kinder die nicht mal Voll Geschäftsfähig sind, das Recht geben sollte ihren "Todeswunsch" durchzusetzenZumindest sollten Sie ihn äußern dürfen.
Fedaykin schrieb:Und wir wissen das deine Sonderfallregelung so spezielle ist das wir nicht mehr wirklich über die "Erlaubnis" zur Aktiven Sterbehilfe sprechen. Wir spechen fast schon über Einzelfallregelungen wo diese "Aktive Sterbehilfe" gemäß deiner Vorgaben greifen könnte.Nur ist es auch so, dass es so etwas wie Gleichberechtigung gibt. Derjenige der sein Leben selbst beenden kann, kann dies tun, derjeniger der es körperlich bedingt nicht mehr kann, dem soll es verwehrt werden? Gerecht ist das nicht meiner Meinung nach.
Fedaykin schrieb:Nun die Frage ist ob wir über ein "Recht auf Tod" reden, oder über "Tod als Behandlungsmethode" bestimmter Krankheiten.In erster Linie um "Tod als Behandlungsmethode". Es soll dem Patienten per se nicht das Recht auf Tötung auf Verlangen eingeräumt werden. Er soll den Wunsch äußern dürfen und dann muss anhand von Tests über mehrere Wochen (wie in Belgien mindestens ein Monat) geprüft werden, ob dies für den Patienten wirklich die einzig sinnvolle Alternative ist.
Also wenn die Willenserklärung des Menschen bzgl seines Todeswunsches keine Recht auf Tötung auf Verlangen beinhaltet. Dann kommen wir in die Grauzone bei der Festlegung ab wann dem "Todeswunsch" eines Menschen von Außen "Nachgeholfen werden soll"
Fedaykin schrieb:Ja, das ist so eine Sache, diese Kriterien zu erfüllen. Wie definiert sich "unendliches Leiden".Ein Mann, dessen Körper vom Krebs zerfressen ist, liegt gefesselt am Bett. Mehrere Tropfen umringen sein Bett, die ihn mit den erforderlichen Schmerzmitteln versorgen, um sein Leiden ansatzweise zu lindern. Seit Wochen, Monaten liegt er schon hier, in der Ungewissheit, wann er aus diesem Martyrium endlich befreit wird. Sein einziger Wunsch ist der nach einem schnellen Ende. Seit Tagen redet er von nichts anderem mehr. Physisch bringen die Mittel zwar eine gewisse Linderung, aber trotzdem nicht immer vollständig. Psychisch ist er am Ende. Bewegungslos, kraftlos. Den Tod vor Augen. Doch wann dieser Eintritt, dass weiß er nicht. So sieht sein Alltag aus.
Fedaykin schrieb:Nein ich sage ja auch die Gesellschaft kann dir die Würde nehmen. Eine Krankheit kann dir das im Grunde nicht, sondern nur wie die Umwelt mit dir und deiner Krankheit umgehtUnd wie ich gesagt habe, bist du selbst es, der darüber entscheidet, ob dir dein Umfeld die Würde nimmt, oder nicht!
Fedaykin schrieb:Natürlich kann man eine "Eliteeuthansisten" bereitstellen, oder vermeidlich eine Maschine den Job übergeben. Aber die Moralische Implikationen werden so verschoben und die stellen sich eigentlich auch schon vor der Exekution des TodeswunschesDie moralischen Implikationen sind nicht von der Hand zu weisen, da gebe ich dir Recht. Aber es ist dennoch eine Frage, wie die Ausführung ist und wie die Auszuführenden dies mit Ihrem Gewissen vereinbaren.
Fedaykin schrieb:Nun wir wollen jetzt nicht die Medikantemenlisten durchgehen was es an Schmerzmittel und Psychopharmaka gibt.Ich hab diese früher zwar zu tausenden von A nach B getragen, aber die meisten Namen hab ich wieder vergessen. ;)
Definieren wir die "Psychischen Belastungen" die nur durch "Tod" gelindert werden können.
Haben wir dann überhaupt noch die von dir geforderte " Psychologische Zurechnungsfähigkeit"?
Fedaykin schrieb:Denn in diesem Fall würde ich sagen müsste der Mensch seinen eigenen Willen auch selber Ausführen müssen. Wenn ich nicht mehr "leben will" dann muss "ich und ich allein auch diesen Willen durchsetzen ohne die Handlungen Dritter.Tja, aber in den Fällen, wo eine aktiver Sterbehilfe erforderlich ist, kann der Mensch diese Willen nicht mehr allein durchsetzen! Zumindest nicht schmerzfrei und würdevoll. -> Verhungern