Ich zitiere mal aus der oben genannten Quelle:
Bestehende Regelungen sind so zu erweitern, dass Inländer bei entsprechender Eignung, Befähigung und Leistung auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft regelmäßig in die Streitkräfte eingestellt werden können.
Quelle:
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1110410Ja was denn nun? Inländer oder Ausländer?
:)Im Grundgesetz ist ja geregelt, wer Dienst in den Streitkräften leisten darf. Näheres dazu findet man im Wehrpflichtgesetz und dem Soldatengesetz, sowie weiteren Gesetzen, die sich alle auf das GG beziehen.
Ich habe in meiner Dienstzeit viele Soldaten ausländischer Wurzeln gehabt, die jedoch alle im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft waren (klar, Vorraussetzung).
Die Wehrpflicht ist ja nunmal vorerst nur ausgesetzt, somit bleibt der betreffende Artikel im GG fast unberührt. Man ist nunmehr eine Freiwilligenarmee, ja, jedoch kein ziviles Sicherheitsunternehmen wie früher z.B. Blackwater.
Ich persönlich finde, dass man sich durch diesen Schritt von der jetzt geschaffenen Freiwilligenarmme wegbewegen würde Richtung Söldnertum, Multikulti hin oder her.
Zumal auch in anderen Ländern geprüft werden müsste, ob die dann geleistete Dienstzeit auf den Dienst im eigenen Land angerechnet werden würde. Bei der bisherigen Wehrpflicht war das bei Bündnispartnern klar geregelt.
Daher gibt es von mir ein nein.