Zitat von sören42sören42 schrieb:Dann trifft dich das leider trotzdem. Weil die Grundsteuer zu den umlagefähigen Mietnebenkosten zählt.
Hier lohnt es sich aber nochmal in den Mietvertrag zu schauen. Das muss meines laienhaften Wissens nach explizit unter den Mietnebenkosten aufgeführt sein.
Zitat von sören42sören42 schrieb:Genau, und deshalb kann man, wenn und solange man keinen neuen Bescheid für die Grundsteuer ab 01.01.2025 erhalten hat, die Zahlungen einstellen
Achso ja. Na ohne Bescheid fließt eh kein Geld.