RayWonders
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Verhältnismäßigkeit von Polizeiaktionen bei Demonstrationen
29.07.2017 um 21:08Man stelle sich vor, ein Polizist verfolgt einen Flüchtenden, der gerade dabei erwischt wurde beim Drogen verkaufen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es in Dtl.nicht erlaubt ist Gewalt durch die Schusswaffe anzudrohen und diesen Bürger niederzuschießen.
Es gibt also denke ich gesetzliche Vorgaben, welche eine Verhältnismäßigkeit vorgeben.
Beim G20 wurde ein Wasserwerfer eingesetzt, laut Polizei - nachdem aus der eingekesselten Gruppe Flaschen auf die Beamten geworfen wurden.
Was meint ihr dazu - sollte die Polizei in so einem Fall berechtigt sein mit Wasserwerfern die einzelnen Demonstranten bzw. die Gruppe dazu zu bringen mit den Straftaten aufzuhören und sich der Staatsgewalt zu ergeben?
Es gibt also denke ich gesetzliche Vorgaben, welche eine Verhältnismäßigkeit vorgeben.
Grundsätzlich darf die Schusswaffe nur gegen Personen eingesetzt werden, um eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren. Ansonsten nur wenn die Person eines Verbrechens dringend verdächtig ist und/oder eine Schusswaffe mitführt. (sehr stark zusammengefasst!)Quelle: https://www.gutefrage.net/frage/darf-ein-polizist-seine-waffe-benutzen (Archiv-Version vom 04.03.2013)
Wenn eine unbewaffnete, betrunkene Person einen Polizeibeamten angreift, dürfte der Schusswaffengebrauch i.d.R. unverhältnismäßig sein, hängt aber wie gesagt von der konkreten Situation ab.
Beim G20 wurde ein Wasserwerfer eingesetzt, laut Polizei - nachdem aus der eingekesselten Gruppe Flaschen auf die Beamten geworfen wurden.
Was meint ihr dazu - sollte die Polizei in so einem Fall berechtigt sein mit Wasserwerfern die einzelnen Demonstranten bzw. die Gruppe dazu zu bringen mit den Straftaten aufzuhören und sich der Staatsgewalt zu ergeben?