Ich versuche, es Dir nochmal zu erklären
@gewitter32gewitter32 schrieb:Kein Polizist in Deutschland kann einen von sich aus einsperren.
Das ist sehr missverständlich von Dir formuliert gewesen.
Fast jeder Polizist in Deutschland kann nämlich "von sich aus" jemanden einsperren.
Natürlich nicht dauerhaft, aber ein paar Stunden schon.
Ich hatte es zuvor schon näher erklärt, in manchen Fällen muss ein/e Richter:in die Maßnahme bestätigen und wenn es um das POG geht wird entlassen, wenn der Grund der Maßnahme weggefallen ist (meist einer Alkoholisierung geschuldet).
gewitter32 schrieb:wenn ihm eine Nase nicht passt
Eine hässliche Nase ist egal. Es bedarf aber einer
gewitter32 schrieb:gesetzlichen Grundlage
Morumotto schrieb:Ich selbst habe noch keine Kinder. Ich habe nur zwei Nichten.
Okay.
Morumotto schrieb:meine Eltern wollten mir auch keine Angst machen.
Sie hielten es wohl für die beste Art es mir zu erklären.
Vor einigen Jahrzehnten war natürlich noch einiges anders...seit Jahren jedoch bemühen sich im Rahmen der Kriminal- und Verkehrsprävention die Sachbearbeiter:innen, den Kindern und vor allem auch deren Eltern(!) zu vermitteln, dass besser keine unnötige Angst vor Polizisten geweckt werden soll und damit gedroht werden soll.
Wenn Du einmal Kinder haben solltest
@Morumotto kannst Du es besser machen als Deine Eltern damals (unwissend).
Natürlich wäre es sinnvoll, dass dann nicht unbedingt eine
Morumotto schrieb am 14.04.2024:Hausdurchsuchung
erfolgt, bei der Beweismittel
Morumotto schrieb am 14.04.2024:beschlagnahmt
werden. Denn selbst bei vorsichtigem und diskreten Vorgehen der Beamt:innen kann es doch einen ziemlichen Eindruck auf Kinder hinterlassen, wenn da fremde Personen die Bude links machen.