@knopper "Vorsicht bei Alkohol und Drogen gilt nicht nur für Autofahrer: Auch auf unmotorisierten Rädern gilt eine Promillegrenze. Allerdings ist diese nicht so niedrig angesetzt, wie für Pkw-Fahrer. Dies erklärt sich aus dem geringeren Gefährdungspotenzial von Radfahrern gegenüber Pkw- oder Lkw-Fahrern im Verkehr.
Fahrrad fahren mit Alkohol führt im schwersten Fall zum Führerscheinentzug. Auch Punkte in Flensburg, die Anordnung zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder ein Fahrverbot wegen Alkohol sind 2018 für Radfahrer möglich."
Quelle und mehr dazu:
https://www.bussgeldkatalog.de/promillegrenze-fahrrad/Zur Problematik "Alkohol am Fahrradlenker" schreibt der ADFC, die Fahrradlobby:
"Besorgnis erregende Zahlen werden aus Münster gemeldet: In der westfälischen Radfahrerhochburg kamen in den letzten Jahren acht Menschen bei Fahrradunfällen ums Leben, fünf davon waren betrunken oder angetrunken. 2011 wurden Radfahrern dort 234 Blutproben entnommen, mehr als Autofahrern."
Den ganzen lesenswerten und umfangreichen Artikel findet der Radler, der nicht beim Radler bleibt, hier. Prost:
https://www.adfc.de/promillegrenze/radfahren-und-alkohol-geringerer-grenzwert-fuer-radfahrer-teil-1 (Archiv-Version vom 28.06.2017)