Aldaris schrieb:Oh, eine Jurastudentin. Frag mal @kleinundgrün , der kennt sich da bestimmt aus.
wer ruft?
:)@Crusi Rechtlich:
Ein Schenkungsversprechen bedarf der notariellen Beurkundung, um wirksam zu sein. Also wenn Du mir versprichst, mir Dein altes Fahrrad zu schenken, dann kann ich Dich nur dann erfolgreich auf Herausgabe des Fahrrades verklagen, wenn dieses Schenkungsversprechen notariell beurkundet wurde - also quasi wie ein Grundstückskauf.
Dieser Formmangel (also wenn die Beurkundung fehlt) wird geheilt, wenn Du mir das Geschenk tatsächlich übergibst. Dann ist die Schenkung wirksam und dann gilt: Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen.
"Grober Undank" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, d.h. dieser Begriff wird ausgelegt und bestimmt sich u.a. anhand der Beziehung von Schenker und Beschenktem sowie am Wert des Geschenkes.
Moralisch:
Wenn Du mir versprächest, mir Dein altes Fahrrad zu schenken und das auch notariell beurkunden würdest - würde ich Dich nicht verklagen.
Bei einem Schenkungsversprechen über einen Wert von einigen Millionen würde ich darüber nachdenken - je nachdem was eben wertvoller ist: Deine Freundschaft oder eben das Geld. Und ob ich mit der Schenkung fest gerechnet habe und ob ich diese Schenkung quasi von Dir "erwarte".
Crusi schrieb:Schon seltsam, warum dazu dennoch ein Gesetz entwickelt wurde...
Na ja, gerade bei wertvollen Geschenken gibt es schon Regelungsbedarf. Außerdem ist eine Schenkung eben ein Rechtsgeschäft wie jedes andere auch.