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Ankauf / Verkauf eines vertragsgebundenen Handys

32 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Recht, Schuld, Anzeige ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ankauf / Verkauf eines vertragsgebundenen Handys

01.10.2014 um 08:22
Hallo Leute,

ich habe eine Frage.
Erstmal allgmeine Situation:

Ich habe von jemandem ein Galaxy Note II gekauft für 110 Euro.
Es ist nagelneu, dadurch, das es durch einen Vertrag erworben wurde.
Nun, der Vater des Verkäufers, schenkte es ihm, das Handy läuft über die Firmenadresse des Vaters.
Der Sohn verkauft mir also das Handy und 2 Tage später meint er, er muss es unbedingt wieder haben, da es sonst Ärger für ihn gibt durch Vater.
Als ich es verneinte, meinte er, er leite es so an den Vater weiter, das ein Rückkauf nicht möglich wäre, weil ich es als Käufer verweigerte.
Nun meinte er, sein Vater könnte es zur Anzeige bringen und der Sohn und ich könnten große Probleme bekommen.

Frage 1 Ist es dem Sohn erlaubt, mir das Handy zu verkaufen? (Vater schenkte es ihm ja...)
Frage 2 Kann mir als Käufer etwas passieren?
Frage 3 Kann das Handy ferngesperrt werden, durch den Vater, über dessen Firma das Handy ja läuft?

Anmerkung NUR das Handy als Gerät ist vertraglich festgelegt, der Simvertrag dazu läuft bei dem Neuen Handy des Sohnes weiter.
In das Galaxy Note II, habe ich nun meine eigene Sim gelegt.

Ich bitte um Antworten,

lieben Dank und Gruß


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Ankauf / Verkauf eines vertragsgebundenen Handys

01.10.2014 um 08:26
Zitat von NordicStormNordicStorm schrieb:Ist es dem Sohn erlaubt, mir das Handy zu verkaufen? (Vater schenkte es ihm ja...)
Ist er geschäftsfähig?
Zitat von NordicStormNordicStorm schrieb:Kann mir als Käufer etwas passieren?
Hast du einen Kaufbeleg?
Zitat von NordicStormNordicStorm schrieb:Kann das Handy ferngesperrt werden, durch den Vater, über dessen Firma das Handy ja läuft?
Halte ich für unwahrscheinlich. Er kann höchstens die Nummer sperren und die läuft ja in nem anderen Handy.


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Ankauf / Verkauf eines vertragsgebundenen Handys

01.10.2014 um 08:27
@StUffz
Ja, er ist schon über 23.

Was für einen Beleg, er hat es mir einfach so verkauft, ohne Fussel dazu. Die Rechnung und der ganze Kram ist beim Vater in der Firma.


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Ankauf / Verkauf eines vertragsgebundenen Handys

01.10.2014 um 08:29
Zitat von NordicStormNordicStorm schrieb:Was für einen Beleg,
Eine QUittung oder ähnliches.

Ich wüsste nun nicht, aus welchem Grund er Schwierigkeiten machen könnte.


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Ankauf / Verkauf eines vertragsgebundenen Handys

01.10.2014 um 08:31
@StUffz

Das, ich wüsste auch nicht, wie es gehen sollte.
Ich habe kein Quittung oder irgendwas, was nachweist, das ich es bei ihm kaufte.

Normalerweise ist er doch auch angewiesen, mich als Käufer VORHER über alles zu informieren.
Ich bin ja sozusagen nur der "ahnungslose Kunde".
Wäre schon krass, wenn ich dafür Rechtlichen Ärger bekommen würde.


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Ankauf / Verkauf eines vertragsgebundenen Handys

01.10.2014 um 08:36
Zitat von NordicStormNordicStorm schrieb:Normalerweise ist er doch auch angewiesen, mich als Käufer VORHER über alles zu informieren.
Das ist ein Privatkauf, was soll da groß erklärt werden?


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Ankauf / Verkauf eines vertragsgebundenen Handys

01.10.2014 um 08:37
@StUffz
Privatverkauf/Kauf, ist dennoch ein mündlicher Vertrag und es ist immer darauf hinzuweisen, auf Mängel, und sowas wie jetzt eben.
Ansonsten begehe er rechtliche Pflichtbrüche.


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Ankauf / Verkauf eines vertragsgebundenen Handys

01.10.2014 um 08:40
Vertrag/Vertragshandy hin & her. Die Sim-Karte, sprich der Vertrag an sich läuft weiter & ist in den Händen deines Freundes. Das Vertragshandy, zumal es nicht komplett gekauft worden ist sondern in monatlichen Raten abbezahlt wird (zusätzlich zur Vertragsgebühr), läuft nun weiter mit in die monatliche Vertragsgebühr, was etwas ärgerlich ist, da er nun für ein Handy zahlt, welches er selbst nicht mehr nutzt.
Wie dort die rechtlichen Möglichkeiten sind, weiß ich nicht. Ich denke, dass man dich dafür nicht belangen kann; deinen Freund auch nicht. Es war ein Geschenk & der Vertrag läuft ja weiter über den 'Vater'.

@ Sohn: Nachdenken, dann handeln ;)


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Ankauf / Verkauf eines vertragsgebundenen Handys

01.10.2014 um 08:42
@41026061_
Der Vertrag läuft über den Vater, zumindest beim handy, bei der Simkarte weiss ich nicht so genau, wer der Vertragsabschließende war.

Aber danke^^


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Ankauf / Verkauf eines vertragsgebundenen Handys

01.10.2014 um 09:38
der Vater hat den Vertrag abgeschlossen und muss diesen über Monate hinweg abzahlen
Unabhängig von der Aussage des Sohnes kann der Vater behaupten, er habe dem Sohn das Handy nur geliehen.

M.E. hast du dann die A-Karte und darfst das Handy zurückgeben, da es vertragsmäßig dem Vater gehört.
Die eingelegte SIM-Karte spielt hier keine Rolle.

ich hoffe Du kriegst dann die 110,-€ vom Sohn wieder


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Ankauf / Verkauf eines vertragsgebundenen Handys

01.10.2014 um 09:48
@NordicStorm
Ich sehe das so:
Wenn der Sohn dem Vater das Gerät unrechtmäßig entwendet hat und dir verkauft hat, handelt es sich um Hehlerware. Das schlimmste, was dir passieren kann, ist dass man dich des Geräts enteignet und es dem Vater zurückgibt. Dann hast du aber Anspruch auf Schadensersatz durch den Verkäufer. Rechtlich dürfte dir eigentlich nichts drohen.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=182915


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Ankauf / Verkauf eines vertragsgebundenen Handys

01.10.2014 um 09:51
@Fennek
Ist ja angeblich nicht entwendet,
sondern geschenkt worden.

Dann sieht die Situation wieder anders aus.
Ich denke nicht, dass man dann von Hehlerei sprechen kann.
es sei denn der Vater behauptet jetzt, es sei entwendet worden.

...in dem Falle hast Du Recht.


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Ankauf / Verkauf eines vertragsgebundenen Handys

01.10.2014 um 10:00
@schelm1
Ist halt die Frage, ob der Vater es dem Sohn ausdrücklich geschenkt hat.

Auf jeden Fall hat der TE rechtlich in beiden Fällen nichts zu befürchten.


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Ankauf / Verkauf eines vertragsgebundenen Handys

01.10.2014 um 10:01
@Fennek
laut TE ist es geschenkt worden


shit happens


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Ankauf / Verkauf eines vertragsgebundenen Handys

01.10.2014 um 10:03
@schelm1
Das ist ja erst mal egal, was der Verkäufer dem TE sagt. Muss ja nicht die Realität wiederspiegeln.

Es kann ja auch sein, dass der Vater es dem Sohn nur zur Verfügung gestellt hat und der Sohn es als Geschenk interpretiert hat. Behaupten kann der Verkäufer viel.


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Ankauf / Verkauf eines vertragsgebundenen Handys

01.10.2014 um 10:10
@Fennek
meine Aussage von 9.38 Uhr

Primär: ... Das Ding ist dem Vater zurückzugeben
Sekundär: ... sich - als TE - mit dem Verkäufer (Sohn) zu einigen, ob man die 110,-€ zurückbekommt.


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Ankauf / Verkauf eines vertragsgebundenen Handys

01.10.2014 um 10:20
Zitat von schelm1schelm1 schrieb:Das Ding ist dem Vater zurückzugeben
Dafür gibt es erst mal keine rechtliche Grundlage. Der Kauf ist abgeschlossen und jetzt kann nicht irgendjemand kommen und das zurückfordern. Schon garnicht jemand, der garnicht Teil des Kaufvertrags war.
Zitat von schelm1schelm1 schrieb:sich - als TE - mit dem Verkäufer (Sohn) zu einigen, ob man die 110,-€ zurückbekommt.
Oder im Ernstfall dazu verklagen, da man rechtlich Anspruch auf gleichwertigen Ersatz oder bei Stückkauf (was hier der Fall ist) auf Erstattung des Kaufpreises hat.

Man kann jetzt natürlich um des lieben Friedens Willen sagen "komm, gib mir das Geld zurück und du kriegst das Handy wieder". Aber rechtlich gesehen gibt es dafür keinen Grund.


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Ankauf / Verkauf eines vertragsgebundenen Handys

01.10.2014 um 11:00
Nett nett, ein guter Austausch.
Das Handy möchte ich auf jedenfall behalten, ich möchte kein Geld wieder.
Ich bin nicht Teil des Vertrages. lediglich nur Teil des "mündlichen" mit dem Sohn, der den Hauptvertrag nicht unterzeichnet hat.
Man kann mir das Handy nicht abzwingen, das weiß ich.
Sollte es zu einer Anzeige/Klage kommen, werde ich mich, auch wenn es nur um 110 Euro geht mit meiner dagegenstellen.

"Ich bin dummer Kunde, ich habe keine Ahnung, ich wurde nicht hingewiesen, ich bin froh das Handy zu haben" -> Meine Sichtweise...

Vielleicht helfen euch die Punkte, da ich zwischendurch gemerkt habe, ihr wart euch nicht sicher, ob Geschenk oder nicht etc...

Aber herzlichsten Dank, für eure Mühe, mir zu helfen.


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Ankauf / Verkauf eines vertragsgebundenen Handys

01.10.2014 um 11:08
Zitat von NordicStormNordicStorm schrieb:Man kann mir das Handy nicht abzwingen, das weiß ich.
Doch, wenn der Vater den Sohn wegen Diebstahl und Hehlerei anzeigt, kann das Gericht dir die Hehlerware wieder abnehmen. Dann hast du aber Anspruch auf Schadensersatz.
Zitat von NordicStormNordicStorm schrieb:Sollte es zu einer Anzeige/Klage kommen
Eine Klage weswegen? Kauf eines Handys?
Zitat von NordicStormNordicStorm schrieb:Das Handy möchte ich auf jedenfall behalten
Ich hoffe, du willst mit diesen Personen eh nichts mehr zu tun haben.


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Ankauf / Verkauf eines vertragsgebundenen Handys

01.10.2014 um 11:20
@Fennek
Das wäre die Ausnahme,

aber erstens denke ich nicht, das der Vater wegen sowas den Sohn anzeigt, und 2.tens sehe ich es dann noch als Vorteil, weil ich durch den Schadensersatz mehr rausbekomme als 110 €


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