Crusi
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Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?
03.05.2014 um 15:53Die allgemein Moral und Sitte der Menschen verbietet doch, ein angebotenes Geschenk einzufordern. Es wird angenommen, dass es eine freiwillige, gut gemeinte und soziale Geste ist, auf die kein Anspruch und keine Garantie besteht.
Jedoch ist den Meisten gar nicht bewusst, dass es sich bei einer Schenkung um einen zweiseitigen Vertrag handelt und wenn X eine Sache als Schenkung anbietet und Y es annimmt, hat Y gegen X einen Anspruch auf Herausgabe der Sache, gemäß §518 (I) BGB.
Wenn euch dieser Rechtsanspruch jetzt bewusst ist, würdet ihr das Geschenk notfalls einklagen, wenn X es sich doch anders überlegt?
Und wie begründet ihr eure Entscheidung?
Jedoch ist den Meisten gar nicht bewusst, dass es sich bei einer Schenkung um einen zweiseitigen Vertrag handelt und wenn X eine Sache als Schenkung anbietet und Y es annimmt, hat Y gegen X einen Anspruch auf Herausgabe der Sache, gemäß §518 (I) BGB.
Wenn euch dieser Rechtsanspruch jetzt bewusst ist, würdet ihr das Geschenk notfalls einklagen, wenn X es sich doch anders überlegt?
Und wie begründet ihr eure Entscheidung?