Omen der Wiederkunft!
22.01.2013 um 10:50Anzeige
Unter einem Indiz (von lat.: indicare = anzeigen) wird im Prozessrecht ein Hinweis verstanden, der für sich allein oder in einer Gesamtheit mit anderen Indizien den Rückschluss auf das Vorliegen einer Tatsache zulässt. Im Allgemeinen ist ein Indiz mehr als eine Behauptung, aber weniger als ein Beweis.Wikipedia: Indiz
Ergrauter2.0 schrieb:Genau jenes, was ich hier mitgeteilt habe wurde nun schon mehrfach wiederholt.Aha. Und Du meinst, eine mehrfache Wiederholung macht Deine "Theorie" zu einem Indiz, oder wie soll ich Deinen Satz verstehen?
Marouge schrieb:Aha. Und Du meinst, eine mehrfache Wiederholung macht Deine "Theorie" zu einem Indiz, oder wie soll ich Deinen Satz verstehen?100PRO!!! Soviele Indizien, wie hier in diesem Thread von mir und Paul schon geliefert worden sind, sind sogar sehr selten in einem sogenannten Indizienprozess zu finden. Paul bestätigte hier meine Mitteilungen ein um das andere Mal direkt im Anschluss. Und dies in einer grandiosen Genialität, wie sie auch nur von jemanden zu erwarten sein kann, der über solch technische Möglichkeiten verfügt, wie ich sie hier erklärt habe. Ein unbefangens Gericht würde daher auf jeden Fall nach diesen Indizien ein entsprechendes Urteil fällen.