König Fußball
14.07.2013 um 11:53@Mantrailer
Genau darauf wollte ich auch grad antworten. Ich hab seit Jahren keinen Fernseher mehr und nur fürs Radio gezahlt. Und jetzt muss ich diese beschissene unverschämte Haushaltsabgabe zahlen, obwohl ich noch nicht mal mit dem Internetstick wirklich fernsehen kann.
Änderung seit 2013
Am 9. Juni 2010 beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder, das von Paul Kirchhof erarbeitete Beitragsmodell einer Wohnungspauschale ab 1. Januar 2013 einzuführen. Der in der Folge von den Parlamenten der Bundesländer ratifizierte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht vor, die Rundfunkgebühr als Wohnungsbeitrag pauschal einzuziehen, unabhängig von den tatsächlich vorhandenen Empfangsgeräten und unabhängig davon, wie viele Personen in einer Wohnung leben. Der monatliche Beitrag pro Wohnung beträgt 17,98 €, wie bisher bei Fernsehnutzern. Damit hat sich die Gebühr für Nutzer, die nur über ein Radio oder PC und kein Fernsehgerät verfügen, um ca. 212 % (von 5,76 € auf 17,98 €) erhöht und für Haushalte, die nach bisheriger Regelung mehrere Gebührensätze zahlen mussten, verringert. Seit 2013 müssen auch Behinderte, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde, Gebühren zahlen.[13] Demnach bezahlen solche Schwerbehinderte ein Drittel der monatlichen Gebühr (also 5,99 € pro Monat). Davor waren Schwerhörige, Ertaubte, Gehörlose und Blinde von der Gebühr befreit. Danach werden nur Taubblinde sowie Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII vollständig von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreit.[14]
Wikipedia: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
212 % -Erhöhung. Ich schäume vor Ärger... PS. Ich hab`s nicht nachgerechnet, wird aber wohl stimmen.
Genau darauf wollte ich auch grad antworten. Ich hab seit Jahren keinen Fernseher mehr und nur fürs Radio gezahlt. Und jetzt muss ich diese beschissene unverschämte Haushaltsabgabe zahlen, obwohl ich noch nicht mal mit dem Internetstick wirklich fernsehen kann.
Änderung seit 2013
Am 9. Juni 2010 beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder, das von Paul Kirchhof erarbeitete Beitragsmodell einer Wohnungspauschale ab 1. Januar 2013 einzuführen. Der in der Folge von den Parlamenten der Bundesländer ratifizierte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht vor, die Rundfunkgebühr als Wohnungsbeitrag pauschal einzuziehen, unabhängig von den tatsächlich vorhandenen Empfangsgeräten und unabhängig davon, wie viele Personen in einer Wohnung leben. Der monatliche Beitrag pro Wohnung beträgt 17,98 €, wie bisher bei Fernsehnutzern. Damit hat sich die Gebühr für Nutzer, die nur über ein Radio oder PC und kein Fernsehgerät verfügen, um ca. 212 % (von 5,76 € auf 17,98 €) erhöht und für Haushalte, die nach bisheriger Regelung mehrere Gebührensätze zahlen mussten, verringert. Seit 2013 müssen auch Behinderte, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde, Gebühren zahlen.[13] Demnach bezahlen solche Schwerbehinderte ein Drittel der monatlichen Gebühr (also 5,99 € pro Monat). Davor waren Schwerhörige, Ertaubte, Gehörlose und Blinde von der Gebühr befreit. Danach werden nur Taubblinde sowie Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII vollständig von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreit.[14]
Wikipedia: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
212 % -Erhöhung. Ich schäume vor Ärger... PS. Ich hab`s nicht nachgerechnet, wird aber wohl stimmen.