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I am from Austria

5.286 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Unterhaltung, Austria, Österreicher ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

I am from Austria

25.08.2024 um 15:06
@violetluna der Teufel .. also die Proteine .. steckt bei den Feigen nicht in der Schale .. schneide sie mal in der Mitte auseinander. Ich spende meine Feigen heuer gerne den Tieren im Garten. Ursache ev. Kirscheßigfliege, Feigenwespe .. die brauchen manche Sorten zum Befruchten ..oder ein neues Insekt, das derzeit die Ernte in Frankreich schädigt und bedroht.


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I am from Austria

25.08.2024 um 15:42
Zitat von ClodmillaClodmilla schrieb:Haha mein Schwager hat unser Patenkind kurz vor der Abreise dazu verleitet, meinem Mann für einen Bauernhof mit bis zu 2 Millionen Wert 4000 Euro Ablöse zu bezahlen. Das grenzt an sittenwidrig.
Ich kenn mich nicht aus.
Wer würde denn darauf eingehen? Wieso sollte sich jemand mit 4000 Euro Ablöse zufrieden geben, wenn der Hof 2 Millionen wert ist?
Zitat von ClodmillaClodmilla schrieb:Er wollte sich auf 70 ha ca. 10 Hochlandrinder halten und gemütlich ohne Nachbarn wohnen. ...Und uns im Grundbuch loswerden. Hat einfach eine freundliche SMS geschickt.Wir heben das Telefon nicht mehr ab und er bekommt von mir keine Dokumente und keine Unterschrift.
Ja, das kann er ja gerne wollen, aber dann muss er halt den Wert anteilsmäßig auszahlen. 🤷‍♀️

SMS kann er so viele schicken, wie er will, das bewirkt nix.

Wer steht denn da alles im Grundbuch und mit wie viel Anteil am Hof?
Zitat von ClodmillaClodmilla schrieb:also die Proteine .. steckt bei den Feigen nicht in der Schale .. schneide sie mal in der Mitte auseinander.
Ich hab sie aufgemacht, da waren nur Kerne drin. 🤷‍♀️ Kein Protein.

Wenn man die Schale weggibt, geht das bei Feigen ja so, dass man das wie bei einer Kiwi macht: man öffnet die Frucht, stülpt das Fruchtfleisch nach außen und kratzt es mit einem Löffel von der Schale ab. Anders geht das ja gar nicht, weil Feigen so weich sind, wenn sie reif sind. Mit einem Messer oder Schäler kriegt man die Schale nicht weg.

Da hätte ich irgendwelche Viecher dann schon bemerkt.


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I am from Austria

25.08.2024 um 16:38
@violetluna es ist kompliziert. In Tirol läuft das mit Bauernhöfen sehr speziell ab. Da gelten die Tiroler Höfeordnung und das Anerbenrecht. Das bedeutet, dass Höfe normal nicht geteilt werden, damit der Hof nicht verschuldet wird, bekommen weichende Kinder im Erbfall nur den 1,5 fachen Einheitswert. Der Vater meines Mannes starb sehr früh. Damals war der Einheitswert so niedrig. Indexangepasst wäre der Wert jetzt viiiel höher. Die Hälfte hatte jetzt noch meiner Schwiegermutter gehört und mein Schwager hat bei der Übergabe 2012 keinem der Geschwister eine Gegenleistung angeboten.

Die anderen haben sich das gefallen lassen, ich bin zum Gericht und der Richter hat mich beraten, ja auf nichts zu verzichten.. ohne Gegenleistung. Für eine Schenkung wäre nämlich der Übergabewert heranzuzuehen und nicht der falsche Einheitswert, den die Bauernkammer im schwindligen Probevertrag einfach in den Vertrag geschrieben hat. Alle ..außer mir .
ließen sich täuschen. Jetzt möchte der Neffe den Hof übernehmen und bot meinem Mann einfach 4000 Euro EHW aus dem Jahre 19xx an. Per SMS ..und die Hochzeitsurkunde von mir wollte er dafür schnell haben, damit das Wohnrecht für meinen Mann erlischt. Wohnrecht ging eh nur bis zur Hochzeit. Im Grundbuch steht aber mein Mann seit dem Tod seines Vaters. Im Verkaufsfall wäre der Verkaufswert ausschlqggebend. Ich hätte für meine Kinder einen Erbverzicht ohne Gegenleistung unterschreiben sollen. 20 Jahre haben wir seit der Übergabe Zeit einen Pflichtteilsergänzungsantrag zu stellen, jedes Jahr verlieren wir 1/20.tel solange meine Schwiegermutter noch lebt. Gutachten mit Schätzwert müsste der Neffe bezahlen. Außerdem ist im Vertrag nicht geregelt wer die Schwiegermutter pflegt, wie das mit dem Wohnrecht für sie ist, wenn der Hof verkauft wird usw.. Diese Familie sieht aus wie Kid Rocks, 2 Kinder von 2 Frauen und 10 Tiere auf 70 ha.. Wald, See, Häuser, Hütten... ich durfte bei meinem Mann nicht mal über die Stiege gehen ohne dass ich die Schwägerinnen gestört habe.

Mein Mann hat den Neffen in seiner Firma ausgebildet ihm vor kurzem zur Geburt seines Sohnes gratuliert per SMS, postwendend kam zurück, dass sie uns im Grundbuch loswerden möchten. Alles sehr höflich und mein Mann hat zufällig neben mir die Nachricht gelesen und mir erzählt, dass so etwas für ihn normal ist und er hätte zugestimmt, wenn ich nicht dagegen wäre. Rate mal, wie gemütlich das alles ist in so einer Sippe ist. Pööhse Clodmilla.

Der Wert des Hofes müsste geschätzt werden. Ich habe den Wert nur von der Bank. Er kann zuletzt auch weit niedriger sein. Aber sicher nicht 4000 Euro für 70 ha.

Die Bauernkammer macht den Mitgliedern gratis diese dubiosen Verträge und die Arbeiterkammer darf uns nicht mal beraten. Deshalb habe ich beim Gericht und bei der Bank um Beratung gefragt Abgewickelt muss es über einen Notar werden.

Und die reifen Feigen wären schon fast zu Marmelade geworden. Alle waren bereits halbiert.. die Schale stört mich nicht, dann krochen sie plötzlich in der Mitte zwischen den Kernen. Die Staude war 30 Jahre im Topf nie sah ich Würmer Jetzt ist sie ausgepflanzt und riesig..und proteinreich. Ich bin laut Feigengrupoe nicht die Einzige mit dem Problem.. viele dort kochen sie trotzdem.


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I am from Austria

25.08.2024 um 21:41
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I am from Austria

26.08.2024 um 12:41
Zitat von ClodmillaClodmilla schrieb:damit der Hof nicht verschuldet wird, bekommen weichende Kinder im Erbfall nur den 1,5 fachen Einheitswert.
Zitat von ClodmillaClodmilla schrieb:Indexangepasst wäre der Wert jetzt viiiel höher.
Und wieso wird er nicht indiziert?
Zitat von ClodmillaClodmilla schrieb:Die Hälfte hatte jetzt noch meiner Schwiegermutter gehört und mein Schwager hat bei der Übergabe 2012 keinem der Geschwister eine Gegenleistung angeboten.
Die Schwiegermutter lebt aber noch, richtig? Das heißt, sie kann zu Lebzeiten noch ein Testament erstellen und ihre Hälfte vererben, wem sie möchte. Wenn der Schwager zum Alleinerben wird, ist das sowieso hinfällig. Dann bekommen jene Kinder, die nicht aufs Pflichtteil verzichtet haben, ohnehin nur das Pflichtteil.
Zitat von ClodmillaClodmilla schrieb:Die anderen haben sich das gefallen lassen, ich bin zum Gericht und der Richter hat mich beraten, ja auf nichts zu verzichten.. ohne Gegenleistung.
Würde ich auch nicht.
Zitat von ClodmillaClodmilla schrieb:Für eine Schenkung wäre nämlich der Übergabewert heranzuzuehen und nicht der falsche Einheitswert, den die Bauernkammer im schwindligen Probevertrag einfach in den Vertrag geschrieben hat.
Das denke ich mir!
Zitat von ClodmillaClodmilla schrieb:Ich hätte für meine Kinder einen Erbverzicht ohne Gegenleistung unterschreiben sollen.
Warum sollte man sowas tun? Wer macht das? 🤔
Zitat von ClodmillaClodmilla schrieb:Der Wert des Hofes müsste geschätzt werden. Ich habe den Wert nur von der Bank. Er kann zuletzt auch weit niedriger sein. Aber sicher nicht 4000 Euro für 70 ha.
Es ist oft ein gewaltiger Unterschied zwischen Einheitswert und Verkehrswert. Die Frage ist, welcher Wert im Erbfall dann herangezogen wird.

Bei einer Wohnimmobilie ist es der Verkehrswert, aber anscheinend ist das bei euch bei Höfen nicht so klar.
Zitat von ClodmillaClodmilla schrieb:mein Mann hat zufällig neben mir die Nachricht gelesen und mir erzählt, dass so etwas für ihn normal ist und er hätte zugestimmt, wenn ich nicht dagegen wäre.
Kann ich nicht nachvollziehen. Hat er erklären können, warum es für ihn normal ist, dass seine eigene Familie ihn bzw. seine Kinder abzocken will?


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I am from Austria

30.08.2024 um 10:37
Buongiorno aus Süditalien. Heuer gibt es keine Ausflugsfotos. Das Meer hat 30 Grad und wir machen hitzebedingt mit dem Hund nur Strandurlaub. Strandspaziergänge gehen trotzdem. Meinem Canailino taugt es. Cane wäre ital. Hund ...die Italiener haben Miss Specki verkleinert .. Sina verstehen sie nicht .. jetzt grüßen hier alle meinen Tirola Hund mit Specki. 😁


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Das war vor meiner Abreise noch krass: ich bin mit meinem Sohn auf der Heimfahrt gewesen, dann sieht er eine riesige schwarze Rauchwolke. Wir sind in Richtung Autobahn gefahren und wollten helfen. wir waren mit dem Auto auf der Brücke oben direkt vor dem brennenden LKW, es war noch kein einzigrs Einsatzfahrzeug da und unter uns brannte ein LKW, weil ein Motorrad in den LKW geschlittert ist und beide Fahrzeuge in Brand setzte. Ich habe nur mehr gehofft, dass neben mir keine Menschen verbrennen, dann waren schon sämtliche Einsatzfahrzeuge da und wir sind heim gefahren. Es wurde gsd niemand verletzt. Explosionsgefahr bestand keine, der LKW hatte Fahrzeugteile geladen. Auf dem Video sieht man, wie die Rauchwolke durchs Dorf gezogen ist. 4 Stunden war die Autobahn gesperrt.


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@violetluna meine Schwiegermutter ist so alt wie Richard Lugner und bei bester Gesundheit. Mein Anstand verbietet es mir von lebenden Menschen etwas erben zu wollen. Allerdings ist das bei Bauern etwas anders. Dort ist eine Hofübergabe zu Lebzeiten vorteilhaft. Das sollte aber normal gerecht ablaufen.

Bei ihnen lief das so, dass mein Mann normal den Hof übernehmen hätte sollen, als er ein Kind war, starb sein Vater und da er minderjährig war, hat der älteste Bruder den Hof geführt und herunter gewirtschaftet.

Mein Mann hat immer und überall mitgeholfen, wenn gebaut wurde, auf der Alm, Bäume gesetzt, ....

Dann kam ich auf den Hof und ich wurde z. B. mit "dein Vater hat nur diesen Beruf, nicht viel Geld in der Familie" .. empfangen. Als wir gebaut haben, mussten wir Länge mal Breite das Bauholz bezahlen.. Wucher. Aber in die Kirche laufen diese Leute brav.

Wir sind ziemlich schnell ausgezogen.. ich bin nie eingezogen... fand die Weiber 🤑. Wir haben viel gearbeitet, um uns selbst etwas aufzubauen und es geschafft.

2012 kam ich an einem Freitag nach einem heftigen Krankenhausaufenthalt heim. Der Bruder rief meinen Mann an, dass sich die gesamte Familie am nächsten Dienstag beim Notar trifft zwecks Hofübergabe. Anwalt hätte ich da keinen mehr erreicht. Also bin ich alle SchwägerInnen abgefahren, um einen Vertrag und Infos zu bekommen. Konnte mir anhören, was mich das angeht. In dem Vertrag von der Bauernkammer stand dann, dass alle Geschwister auf alles verzichten und dass mein Mann und ich auch für unsere Kinder einen Pflichtteilsverzicht unterschreibe, wie für uns selbst . Die Pflege und das Wohnrecht der Schwiegermutter war nicht geregelt usw..

Das Gericht und die Bank haben mir dann sofort geraten nicht zu unterschreiben und wir sind beim Notar nicht erschienen. Den Hof hat sie dem Brudef übergeben, wir haben 20 Jahre ab 2012 nach ihrem Aleben Zeit einen Pflichtteilsergänzungsantrag zu stellen. Jedes Jahr seit 2012 verlieren wir ein 20.tel.und im Verkaufsfall müsste er uns beteiligen. In beiden Fällen gilt nicht der Einheitswert, sondern der Übernahmewert bzw Verkaufswert. Die Bauernkamner hat den falschen Einheitswert in den Vorvertrag geschrieben. Alle wurden getäuscht.

Und jetzt ruft das Patenkind meines Mannes an, möchte die Hochzeitsurkunde von mir haben und uns 4000 Euro Einheitswert aus dem Jahre 19.. bezahlen, damit wir auf alles verzichten. Dieser Wert galt damaks nach dem Tod des Vaters, aber nicht jetzt.

Mein Mann ist alles andere als neidig oder gierig und hätte sofort zugestimmt. Ich bestehe auf Gerechtigkeit.

Ich hoffe, dass sich mein Mann noch einmal vom Gericht beraten lässt, was wir seriös verlangen können, welche Klauseln bezüglich Hofverkauf, Verpachtung, Holzverkauf, Wohnrecht, Pflege, .. in den Vertrag gehören und dass wir das ohne Anwalt und Streit vernünftig klären und notariell beglaubigen können.

In Tirol gibt es Landwirtschaften ... Teilung kein Problem, geschlossene Höfe ... dürfen nicht geteilt werden .. das ist bei meinem Mann der Fall ..und Erbhöfe, mit noch strengeren Regeln.

Da stehen aus den 70er Jahren Künstlerhäuser auf dem Hof bei uns von Onkeln.. Luxus .., heute ist so etwas streng verboten und wir können nur mehr Geld als Auszahlung erhalten, keine Gründe. Keinen See,...

Schönen Tag ... ich manage hier meine Kinder. Meine Tochter hat in ihrem Urlaub ihre Freunde vom Gardasee, nach Elba und zuletzt nach Kroatien kutschiert.. mit meinem alten Püscho Diesel. Dazwischen lerne ich meinen Kindern telefonisch Wäschewaschen usw.. in Kroatien gab es für meine Tochter Brennsuppe, es war ein Gefängnisausflug.. Scherz. Meine Schulkollegin ist Justizwachebeamtin und ihre Tichter ist die Freundin meiner Tochter. Die Familie hat in Porec ein Ferienhaus und die Großeltetn haben die Zwei eingeladen und Brennsuppe gekocht, wie das viele ältere Leute machen.
Gestern sind sie wieder nach Tirol zurück, heute wird die Wäsche gewaschen ind mein Sohn fährt sie nach München, next station Portugal, wo meine Tochter 1 Monat in einem EU Austauschprojekt in der gleichen Branche arbeiten wird, in der sie in Tirol ihre Ausbildung erfolgreich beebdet hat und nun fix angestellt ist.

So .. jetzt ist hier wieder Ruhe. Mir ist zu heißzum Schreiben, seid froh. 😛🙃😉


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I am from Austria

30.08.2024 um 10:41
@sommerday so wird gegenüber von meinem Hotelzimmer def Chili getrocknet. Ich habe heuer auch Unmengen Chili daheim. Carolin Reaper z. B.. 😁


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I am from Austria

30.08.2024 um 11:27
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I am from Austria

30.08.2024 um 15:24
Zitat von ClodmillaClodmilla schrieb:Mein Anstand verbietet es mir von lebenden Menschen etwas erben zu wollen.
Tust du ja auch nicht, weil das gar nicht geht. Es handelt sich dann lediglich um eine Schenkung. Die wird dann aber später, wenn es zum Erbfall kommt, abgezogen, sofern das so vereinbart wurde oder zwischen der Schenkung und dem Erbfall noch nicht mehr als 10 Jahre vergangen sind.
Zitat von ClodmillaClodmilla schrieb:Allerdings ist das bei Bauern etwas anders. Dort ist eine Hofübergabe zu Lebzeiten vorteilhaft. Das sollte aber normal gerecht ablaufen.
Das ist nicht nur bei Bauern so, viele Menschen schenken schon zu Lebzeiten ihre Immobilien den zukünftigen Erben. Das hat den Vorteil, dass die Erben für Reparaturen, Steuern, Abgaben aufkommen müssen und die ursprünglichen Eigentümer nur noch Strom, Heizung usw. bezahlen müssen. Das ist oft notwendig, weil man viel weniger Rente bekommt als Gehalt und die Kosten nicht mehr tragen kann. Bevor die Immobilie verkauft werden muss, wird halt so eine Lösung gesucht.

Logischerweise lässt man dann aber ein lebenslanges Wohnrecht eintragen (auch im Grundbuch) und andere wichtige Dinge wie Wegerecht, Fruchtgenuss, Verkaufsverbot zu Lebzeiten usw.

Wenn man das richtig und fair macht, kann das schon etwas Gutes sein.
Zitat von ClodmillaClodmilla schrieb:Wir sind ziemlich schnell ausgezogen.. ich bin nie eingezogen... fand die Weiber 🤑
Mehrere Generationen unter einem Dach funktionieren nur selten. Schon gar nicht, wenn man einander nicht mag.

So sehr ich meine Mutter und Schwiegermutter liebe, mit ihnen im selben Haushalt wohnen möchte ich auch nicht.
Zitat von ClodmillaClodmilla schrieb:dass sich die gesamte Familie am nächsten Dienstag beim Notar trifft zwecks Hofübergabe. Anwalt hätte ich da keinen mehr erreicht.
Naja, wenn ihr nicht hingeht, kann ja nichts passieren. Die anderen Geschwister können mit ihrem Anteil ja machen, was sie wollen und wenn sie den übergeben möchten und einen Ausgleichsverzicht unterschreiben, dann ist das ihre Sache. Aber wenn ihr nicht anwesend seid, könnt ihr auch nichts unterschreiben 🤷‍♀️.

Pech gehabt, wenn sie das so kurzfristig ansetzen.
Zitat von ClodmillaClodmilla schrieb:Den Hof hat sie dem Brudef übergeben, wir haben 20 Jahre ab 2012 nach ihrem Aleben Zeit einen Pflichtteilsergänzungsantrag zu stellen.
Warum macht ihr das dann nicht? Den Antrag könnt ihr ja sofort stellen, wirksam wird er dann mit dem Ableben der Schwiegermutter.
Zitat von ClodmillaClodmilla schrieb:Schönen Tag ... ich manage hier meine Kinder.
Wie alt sind deine Kinder?

Schönen Urlaub, gute Erholung! Tolle Fotos!

Specki ist gemein 🥹


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I am from Austria

30.08.2024 um 16:00
@violetluna danke .. es lässt sich aushalten.

Genau .. das Problem ist, dass es mit den Generationen schon immer schwierig war. Eine Generation vorher ging es mit 15 Kindern anständig zu bei der Übergabe. Und wenn sie mit uns anständig umgegangen wären.. zum Beispiel Mithilfe beim Bau ... Bauholz ..wir haben mehr fürs Bauholz bezahlt, als sie uns auszahlen möchten, wäre ich nie auf die Idee gekommen, etwas zu fordern. MMn möchte der Neffe einfach bequem leben auf dem Hof. Hauptberuflich Bauer.. es sind kaum Tiere auf dem Hof .. und was er sonst noch plant, wissen wir nicht.

Dass man einen Pflichteilsergänzungsantrag zu Lebzeiten stellen kann, hat mir der Richter nicht erklärt.



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Specki ist ja noch harmlos, Miss Specki klingt sogar freundlich wenn ich sie im Garten suche, nenne ich sie zum Spaß laut S.Köder.

.. ich muss aufhören, da draußen auf dem Meer fährt mein zukünftiger Mann mit seiner Yacht vorbei. Ich muss ihn aufhalten. Hoffentlich ist es nicht doch die Küstenwache Meine Augen ...

Meine Kinder sind Teenager. Haben mit 15,5 mit dem Führerschein begonnen. Schicken mir derzeit Fotos von meinem Gasgrill... alles etwas gewöhnungsbedürftig.


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I am from Austria

31.08.2024 um 09:50
@Clodmilla

Nach mehrwöchiger (unfreiwilliger) Abwesenheit sehen meine Chilis nicht so dolle aus. Der Garten verdient diesen Namen nicht mehr... 🙈
Schön, dass es den Chili bei Dir so gut gefällt.
Grüße nach Süditalien und noch viel Spaß!


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I am from Austria

31.08.2024 um 10:15
Zitat von ClodmillaClodmilla schrieb:Meine Kinder sind Teenager. Haben mit 15,5 mit dem Führerschein begonnen. Schicken mir derzeit Fotos von meinem Gasgrill... alles etwas gewöhnungsbedürftig.
Hehe, warum?
Zitat von ClodmillaClodmilla schrieb:Dass man einen Pflichteilsergänzungsantrag zu Lebzeiten stellen kann, hat mir der Richter nicht erklärt.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das so: Pflichtteilsberechtigt sind in Österreich Ehepartner und Kinder, wenn die Kinder bereits verstorben sind, ihre Kinder und wenn diese auch schon verstorben sind, ihre Enkelkinder.

Alle anderen Verwandten haben keinen Anspruch auf ein Pflichtteil. Gibt es jedoch kein Testament, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein und die ist so geregelt:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/erben_und_vererben/1/1/Seite.792033.html

Es hängt also immer davon ab, wer von den Verwandten zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch lebt, wie hoch das Erbe ausfällt. Der Pflichtteil ist die Hälfte dessen, was laut gesetzlichem Erbrecht zustünde und man kann sein Pflichtteil bis zu drei Jahren nach dem Tod des Erblassers bei den Erben einfordern. Man gesteht den Erben eine Trauerzeit von einem Jahr zu.

Das heißt also, die Erben haben ein Jahr nach dem Tod des Erblassers Zeit, den Pflichtteil auszuzahlen. Der Anspruch darauf verjährt aber erst nach 30 Jahren.

Wenn sie sich aber weigern, hat man drei Jahre nach dem Tod des Erblassers Zeit, sie dazu aufzufordern bzw. den Anspruch einzuklagen.
Der Pflichtteilsanspruch verjährt innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis der für das Bestehen des Anspruches maßgeblichen Tatsachen, sofern der Pflichtteilsberechtigte gegen ein Testament bzw. den letzten Willen des Erblassers vorgehen muss. Der Pflichtteil verjährt grundsätzlich innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis des Anspruches. Unabhängig von der Kenntnis des Anspruches verjährt der Pflichtteilsanspruch nach Ablauf von 30 Jahren.

Der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten wird sofort mit dem Tod des Erblassers erworben. Der Geldpflichtteil kann erst ein Jahr nach dem Tod des Verstorbenen gefordert werden.
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/erben_und_vererben/1/2/Seite.792041.html#Frist

Der Pflichtteilergänzungsantrag wird gestellt, wenn man fordert, dass Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers ebenfalls in die Berechnung des Pflichtteils eingerechnet wird.

Es zählt aber der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung, also wenn der Hof zum Zeitpunkt der Schenkung 150.000 Euro wert war, dann wird dieser Wert zur Berechnung herangezogen und nicht der Wert zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers.

Schenkungen sind kompliziert, weil es darauf ankommt, wer diese Schenkung erhalten hat. Es ist ein Unterschied, ob diese Person auch gesetzlich erbberechtigt/pflichtteilsberechtigt ist oder nicht, denn daraus ergeben sich die Zeiten, wie lange man die Schenkung zurückfordern kann.
Anrechnung auf den Pflichtteil:
Rechnerisch werden Zuwendungen auf den Todesfall und Schenkungen unter Lebenden unterschiedlich behandelt:

Alles, was der Pflichtteilsberechtigte von Todes wegen, also als Erbteil, Vermächtnis oder nach dem Erbfall als Begünstigter einer vom Verstorbenen errichteten Privatstiftung oder vergleichbaren Vermögensmasse erhält, wird vom Geldpflichtteil abgezogen (sog. Anrechnung). Solche abzugsfähigen Zuwendungen auf den Todesfall sind auf den Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen zu bewerten.

Schenkungen zu Lebzeiten, die ein Pflichtteilsberechtigter oder auch ein Dritter vom Verstorbenen zu Lebzeiten erhalten hat, werden dem Nachlass zuerst rechnerisch hinzugeschlagen. Von dem dadurch erhöhten „reinen Nachlasswert“ werden die Pflichtteile berechnet. Dann wird beim einzelnen Pflichtteilsberechtigten die von ihm erhaltene Schenkung abgezogen (sog. Hinzu- und Anrechnung). Die Bewertung erfolgt hier nach dem Schenkungszeitpunkt
Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Personen werden unbefristet angerechnet; solche an nicht Pflichtteilsberechtige nur, wenn die Schenkung innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Tod des Verstorbenen gemacht wurde.

Die Anrechnung von Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte können die anderen Pflichtteilsberechtigten und die Erben verlangen; die Berücksichtigung von Schenkungen an nicht Pflichtteilsberechtigte nur die Pflichtteilsberechtigten
Quelle: https://www.wko.at/zivilrecht/erb-und-pflichtteilsrecht-neu#heading_3__Anrechnung_von_Schenkungen_auf_den_gesetzlichen_oder_testamentarischen_Erbteil
Zitat von ClodmillaClodmilla schrieb:Den Hof hat sie dem Brudef übergeben, wir haben 20 Jahre ab 2012 nach ihrem Aleben Zeit einen Pflichtteilsergänzungsantrag zu stellen. Jedes Jahr seit 2012 verlieren wir ein 20.tel.und im Verkaufsfall müsste er uns beteiligen.
Das verstehe ich nicht und habe ich auch nirgendwo so gefunden! Geht es um österreichisches Recht? Maßgeblich dafür ist der Wohnort des Erblassers.

Wo steht das und wer hat dir das gesagt?

Wenn du also von einer Schenkung weißt, solltest du protokollieren, wer wann was geschenkt bekommen hat und diese Person gleich darauf hinweisen, dass dein Mann (denn er ist ja als Kind gesetzlich erbberechtigt und pflichtteilsberechtigt, eure Kinder jedoch erst dann, wenn dein Mann zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers auch bereits verstorben ist) verlangen wird, dass die Schenkung in den Pflichtteil/das Erbe mit eingerechnet wird. Dann kann die beschenkte Person schon mal anfangen, zu sparen 🤣. Wenn sie nämlich das Geld in Höhe dieser Schenkung dann nicht mehr übrig hat, muss sie das aus ihrem eigenen Vermögen bezahlen und ich denke, man kann eine Person auch pfänden lassen, wenn sie das nicht tut.

Formal kannst du den Antrag aber erst nach dem Tod des Erblassers stellen. Es ändert aber nichts, die Beschenkten müssen zahlen, sofern die Schenkung noch nicht verjährt ist (was aber nur nur passiert, wenn jemand beschenkt wurde, der nicht pflichtteilsberechtigt ist).

Im Klartext: Wenn der Bruder deines Mannes den Hof geschenkt bekam von deiner Schwiegermutter, dann kann dein Mann seinen Pflichtteil bei ihm einfordern und das verjährt nicht, da beide pflichtteilsberechtigt sind.

Wenn der Bruder deines Mannes den Hof bereits an seinen Sohn weitergegeben hat, ist das sein Pech, denn dann muss er schauen, wo er die Kohle dafüe hernimmt, deinen Mann auszuzahlen. Er kann dann sein eigenes Haus verkaufen/belehnen oder sonst wie einen Kredit aufnehmen, wenn er das Geld nicht hat. 🤷‍♀️

Er kann auch Ratenzahlung beantragen:
In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann die Dauer der Stundung bzw. Ratenzahlung vom Gericht auf bis zu zehn Jahre verlängert werden.
Quelle: https://www.wko.at/zivilrecht/erb-und-pflichtteilsrecht-neu#heading_3__Anrechnung_von_Schenkungen_auf_den_gesetzlichen_oder_testamentarischen_Erbteil

Fazit: So lange dein Mann keinen Pflichtteilsverzicht oder Erbverzicht unterschreibt, muss dein Schwager bezahlen. 🤷‍♀️


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31.08.2024 um 10:15violetluna hat gewürfelt: 1

I am from Austria

31.08.2024 um 10:15
Zitat von sommerdaysommerday schrieb:Nach mehrwöchiger (unfreiwilliger) Abwesenheit sehen meine Chilis nicht so dolle aus. Der Garten verdient diesen Namen nicht mehr...
Oje, was ist passiert?


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I am from Austria

01.09.2024 um 18:27
@violetluna

immer wieder mal Knieschmerzen. Plötzlich sehr "akut". Jetzt TEP.


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I am from Austria

01.09.2024 um 21:09
Oje! Gute Besserung!


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I am from Austria

02.09.2024 um 17:35
@violetluna

Lieben Dank🙂
Dauert noch, Geduld ist gefragt. Hab ich leider überhaupt nicht... .


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I am from Austria

02.09.2024 um 21:56
Ich auch nicht 🤷‍♀️

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I am from Austria

03.09.2024 um 10:20
@violetluna
🤣🤣🤣
Muss auch noch "fünfe Grad" lernen. Etwas viel auf einmal😅


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I am from Austria

03.09.2024 um 10:44
3 Kreuze: meine Tochter ist nach ihrer Europatour mit meinem 20 Jahre alten Püscho Diesel in Portugal. Mein 17jähriger Sohn hat sie pünktlich am Münchner Flughafen zum Treffpunkt gebracht. 3 TirolerInnen, eine Frau davon kennt meine Tochter schon und sonst Leute aus ganz Ö usw. werden 1 Monat in Portugal arbeiten... EU-Austauschprogramm. Tolle Ziele in ganz Europa zur Auswahl.


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Buongiorno

Adriatische Mauereidechse.. sie holt sich immer in der Strandtusche neben mir Wasser


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Die Altstadt hier bei Nacht

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@sommerday ich wünsche dir viel Kraft und dass bald wieder alles normal ist mit deinem Knie und du wieder garteln kannst. 🍀🍀🍀

@violetluna - allwissende Müllhalde - das ist ein Teil meiner heutigen "deutschen" Speisekarte. Täglich 20 Gerichte.. Könntest du mir das bitte übersetzen? 😆

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Und nun zu meinen buckligen Verwandten.

@violetluna zuerst einmal danke für deine hilfreichen Erläuterungen. Deine Überlegungen bestärken mich weiterhin, auf keinen Fall das Erbrecht durch einen Pflichtteilsverzicht aushebeln lassen, außer es gibt eine angenessene Gegenleistung dafür. Das wird eher nicht der Fall sein.

Außerdem schalte ich jetzt Höfekommission und Grundverkehrsbehörde ein und lasse umgehend überprüfen, ob das überhaupt noch ein geschlossener Hof ist, wo wir als Erben kein Anrecht auf Baugründe usw. hätten, weil er nicht geteilt werden darf. Bei einem normalen Bauernhof ist kein Anerbenrecht und keine Tiroler Höfeordnung einzuhalten. Ich habe gestern eine Erklärung gefunden, dass ein geschlossener Hof keiner mehr ist, wenn er nicht bewirtschaftet wird und nur drauf gewohnt wird. Dann können die Erben das von Grund auf anfechten. Dann wären wir alle gleich erbberechtigt und nicht nur der Bruder als Anerbe. Sie halten sich derzeit auf ca. 70 ha 10 Hochlandrinder, die alles abgrasen.. kein Mähen, die Tiere brauchen nicht gemolken werden, leben lange und können 12 Monate draußen bleiben.

Der Neffe wohnt im Zuhaus, das mein Mann als Erbauszahlung haben wollte und nicht haben durfte, da geschlossener Hof. Das Bauernhaus lässt er verfallen. Dann gibt es noch eine Alm, einen See, Holz usw.. Mein Mann beginnt bestimmt keinen Rechtsstreit mit seiner Familie, er sagt, er ist fähig genug, sich selbst etwas zu schaffen. Der Hof musste früher bereits einmal in der Familie zurückgekauft werden. Dann waren dort 15 Kinder, aus allen ist etwas geworden. Und jetzt der Bruder und Neffe ... 🙈 dfn Pflichteilsverzicht wollten sie von mir für meine Kinder unterschrieben haben, um im Falle des Todes meines Mannes meine Kinder als seine Erben auszuschalten. Never! Den Rest muss ich mir daheim noch mal durchlesen, was mir der Richter erklärt 2012 alles genau hat.


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Die Möwen gestern im Meer 😍

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