Comguard2 schrieb:gibt es juristisch einen Unterschied zwischen einer beeideten schriftlichen Aussage und einer eidesstattlichen Versicherung?
mal ganz grob, von sonderfällen abgesehen, fürs deutsche rechtssytem erklärt:
ein "eid" ist das was man vor gericht, also vor einem richter, ablegt
(es ist halt nicht hinz und kunz zur abnahme eines eides berechtigt)
für einen "meineid" nach § 154 StGB gilt der bekannte spruch vom monopolybrett:
"gehen sie nicht über los. gehen sie direkt ins gefängnis"
(keine geldstrafe)
gegenüber behörden, die nicht zur abnahme des (gewichtigeren) eides berechtigt sind, muss man stattdessen zur glaubhaftmachung bestimmter sachverhalte eine "versicherung an eides statt" , also anstelle des eides, ablegen
für eine "falsche versicherung an eides statt" nach § 156 StGB geht man nicht notwendigerweise in den bau, da tuts eventuell auch noch eine geldstrafe
zwei dinge sind im zusammenhang mit dem getöse um angebliche ufo EVs interessant:
1.
weiter oben hatten wir schon besprochen dass es wenig sinn macht "erinnerungen" zu beeiden - selbst gerichte sehen das so wie zwergnase :
"Auf den Eid vor Gericht wird auch deshalb meist verzichtet, weil das menschliche Gedächtnis unzuverlässig ist und auch Wohlwollende Opfer einer fehlerhaften Erinnerungsein können."Wikipedia: Eid2.
ebenfalls wurde weiter oben schon erwähnt dass eine eidesstattliche versicherung nur dann strafbewehrt wäre wenn sie vor einer
zuständigen behörde abgelegt worden wäre -
dazu zählen aber eben keine privaten personen oder unternehmen und erst recht keine hochstapelnden und lügenden postboten wie don schmitt
gegenüber "solchen" gibt es keinen tatbestand der "falschen versicherung an eides statt" , gegenüber solchen ist das schlicht eine
straffreie lüge...und lügen sind ja nun beileibe nichts aussergewöhnliches im ufo universum, wie wir ständig neu erfahren müssen
"EVs" (selbst wenn es welche wären) gegenüber ufo forschern sind also juristisch nichts weiter als ein wertloser "wisch"
der einwand
"das beschreibt aber jetzt das deutsche recht" kann hier nicht vorgebracht werden -
schliesslich werden wir ja in voller absicht und ununterbrochen mit einem begriff aus dem deutschen recht ( "eidesstattliche versicherung" ) systematisch zugelogen,
da müssen sich die invehrkehrbringer solcher begriffe dann auch gefälligst daran messen lassen