Naturfotografie. Eure Bilder von unserer Natur
25.07.2019 um 20:16Anzeige
Hmmm... fast wie Dein Bauch... :DFunzl schrieb:Das war mal ein richtiger Gigant - eine Pappel - Stammdurchmesser an der Basis 220 cm
aber nur fast - mein Bauch bringt mehr!Gnupf schrieb:Hmmm... fast wie Dein Bauch
In den Augen der städtischen Verantwortlichen war es "nur" eine Pappel, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellte, als ein etwas stärkerer Sturm mal einen zugegebener Maßen mordstrum Ast abbrach und auf den Fahrradweg krachen lies.Gnupf schrieb:Schade um den Baum. Der hat viele Jahre gebraucht, um groß zu werden. Ritsche Ratsche ist er weg.
DAS PAPPEL-URTEILhttps://www.baumpflegeportal.de/baumrecht/baumschaden-baumbruch-haften/
In diesem Zusammenhang ist ein Urteil aus dem Jahre 2003 interessant. Das Urteil, das als „Pappel-Urteil“ bekannt geworden ist, schlug hohe Wellen. Denn die Baumeigentümerin wurde angeblich ohne Verschulden verurteilt. Es wurde ihr zum Vorwurf gemacht, dass sie ihre Pappeln aufgrund deren Alters von 30 Jahren hätte fällen müssen. In der Folge wurde das Urteil verkürzt dargestellt, falsch interpretiert und führte so zu der unsinnigen und irrationalen Forderung – auch in Teilen der grünen Fachpresse – 30-jährige Pappeln müssten gefällt werden. Unsinnig deshalb, weil sich bei genauer Analyse des Urteils zeigt, dass hier nicht das Alter der Pappeln allein ausschlaggebend war, sondern die Standsicherheit der Pappeln an deren Standort. Denn in der Vergangenheit waren auf diesem Grundstück bereits mehrfach Bäume entwurzelt worden. Nicht das Alter an sich, sondern das Alter in Zusammenhang mit dem Standort ergab eine Umsturzgefahr, die ein Handeln der Baumeigentümerin – also eine Fällung – erforderlich gemacht hätte.
Unkundig war ich bestimmt nicht......die Fällung des Baumes zog einen großen Rechtsstreit nach sich, der zum Ergebnis am das es UNNÖTIG war beide Pappeln zu fällen.DEFacTo schrieb:es ist nicht einfach 'unkundigen' etwas von stand- und verkehrsicherheit bei bäumen zu erklären.
da sind immer gleich emotionen und unwissenheit gepaart, das ist keine gute kombination.
mir gings generell um das akzeptanzproblem in der bevölkerung ganz unabhängig von deinem fall.Funzl schrieb:Unkundig war ich bestimmt nicht......die Fällung des Baumes zog einen großen Rechtsstreit nach sich, der zum Ergebnis am das es UNNÖTIG war beide Pappeln zu fällen.
Damals einsehbare unabhängige Gutachten kamen zu diesen Entschluss.
Der Verantwortliche wurde "versetzt".
Kannst mir schon glauben das ich hier nicht irgend einen halbseidenen Müll einstelle.
Das ist über zehn Jahre her.....ich selbst habe dazu wenn überhaupt nur noch ZeitungsartikelDEFacTo schrieb:hast du ein aktenzeichen zu dem fall, oder genauere daten (ort, welche verwaltung, datum, rechtsspruch, ...), dass ich das recherchieren kann?
15 Jahre Holz & Baumkunde - autodidakt u.a. einen pensionierten Förster als MentorDEFacTo schrieb:darf ich fragen welche sach- oder fachkunde du hast?
Zu dem Thema noch ein kurzes Wort: Die sog. "Verkehrswegesicherungspflicht"steht und fällt im Grunde mit den finanziellen Mitteln einer Verwaltung. Verwaltungen arbeiten bei solchen Fällen gerne äußerst effektiv zum möglichst günstigen Preis.DEFacTo schrieb:etwas von stand- und verkehrsicherheit bei bäumen zu erklären.
Nein, nur einen Bürger der so manches Verwaltungsgebahren nicht nachvollziehen kann.DEFacTo schrieb:spür ich da einen wutbürger in rage? :D