Staat, Religion und Kirche
23.11.2012 um 16:40perttivalkonen schrieb: Daß der Staat die freie Religionsausübung garantiert, bezieht sich auf alle Religionen gleichermaßen.Und eben auch denjenigen, die keine Religion haben. Es gibt also sowohl eine positive als auch eine negative Religionsfreiheit z.B. im Fall von Religionsunterricht, wo jedes Kind rein theoretisch das Recht auf konfessionsgebundenen RU hat, aber auch jedes Kind das Recht auf Unterricht völlig frei von religiösen Weltanschauungen.