Islam: Die wahre Religion?
26.03.2008 um 02:21Pffffffffffffffffffffffffffffff, der bin ich. Und da das jetzt scherzhaft klingt, (und das auch), glaubt ihr mir nicht und bald werd ich alle 7 Mrd. Wappler beherrschen. HARHARHARHAR.
al-chidr schrieb am 16.03.2008:Nehmen wir an, dass Umar – Allah sei mit ihm zufrieden – das tatsächlich gesagt hat. Dann zeigt das eindeutig, dass die Steinigung in der muslimischen Frühgemeinde umstritten war. Warum sonst hätte Umar aufs Podest steigen müssen und extra eine Predigt Pro- Steinigung halten müssen?Nach Meinung der Mehrheit der Kommentatoren ist der Vers den Umar ibn Al Khattab ra. erwähnt von der Rezitation im Koran zwar abrogiert, aber das Strafmaß bleibt bestehen. Der Hadith jedoch ist meines Wissens nach gesichert (sahih).
Wenn wir als kritische Muslime einsehen, dass Umar nur ein Mensch war und sich irren konnte, oder dass die Steinigung im damaligen Rechtsverständnis bekannt war, dann können wir darraus schließen, dass die Steinigung nicht angewendet werden muss.
Aber auch hier gilt: Verbotener Sex unter halböffentlichen Bedingungen (4 Zeugen) ist KEINE Kleinigkeit und darf in einem islamischen System streng sanktioniert werden!
Auf der anderen Seite lässt diese Hadith tatsächlich vermuten, dass diese Worte Ausdruck einer Gelehrtendiskussion sind und Umar als Autoritätsquelle nur in den Mund gelegt werden
Ich will weder die Authenzität noch die fehlende Authenzität der Hadith ausschließen, aber wichtiger ist, zwischen den Zeilen von Hadithen zu lesen. Das Nichtgeschriebene sagt oft mehr aus als das Geschriebene. Das haben historische Fragmeinte (und darum handelt es sich bei den Hadithen) so an sich.
jaseesha schrieb am 16.03.2008:Nach der Auffassung Umars -nehmen wir mal an, er hat es wirklich gesagt- ist der Koran also unvollständig, da der Vers der Steinigung fehlt. Dieser Hadith wird aber als "sahih" bezeichnet. Wie kann das sein?Nochmal für dich:
al-chidr schrieb:Wenn der Hadith richtig ist, dann meinte Umar nicht, dass es einen Vers gab, der aufgehoben wurde, sondern dass die Steinigung Teil der koranischen Lehre war -Eine ähnliche Überlieferung gibt es auch im Muwatta von Imam Malik wo Umar ra. vor dem Leugnen dieser Strafe warnt, und zwar das es eine Zeit geben wird in der Menschen behaupten so etwas hätte es nicht gegeben. Weiterhin gibt es auch eine Überlieferung wo Aisha darüber berichtet das es so eine Ayah gab und sogar das es auf einem Stück Papier niedergeschrieben wurde. Jedoch ist dies keine vielfachüberlieferte Aussage, was vermuten lässt, dass so eine Ayah abrogiert wurde.
al-chidr schrieb:Was ein Hinweis darauf ist, dass Umar nicht so sehr zwischen Koran und der Sunna des Propheten s.a.s. unterschied. Man kann eben nicht einfach den Lehrer (der ihn übermittelte und lehrte) der Korans ausschließen Bruder Jareesha!
al-chidr schrieb:Aber auch die drei gesicherten Überlieferungen sind glaube ich nicht Mutawatir (also nur durch ein oder zwei Personen gesischert überliefert) - und sie belegen nicht, dass die Steinigung nach dem Vers im Koran angewendet wurde, welcher besagt, dass Zina- Treibende bei entsprechender Augenzeugenschaft mit 100 Schlägen bestraft werden müssen.
al-chidr schrieb:Es ist durchaus möglich, dass gesteinigt wurde - aber es ist nicht möglich, dass es sich um ein göttliches Gesetz handelt, das Muslime anwenden MÜSSEN!Wie gesagt: Es ist nicht entscheidend, ob es wirklich eine Ayah darüber gab, sondern mehr der Tatbestand, dass sowas angewendet wurde und das es einen Unterschied gab, zwischen "verheiratet" und nicht "verheiratet".